02.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 8

Uwe LagoskyCDU/CSU - Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Pothmer, wir haben es eben gerade noch einmal klären lassen. Es kam auch im Ausschuss zur Sprache, ist dort aber nicht geklärt worden. Es ist so: Der Instrumentenkasten des SGB III gilt über die Verweisklausel auch für das SGB II. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, scheinbar – scheinbar; das sage ich ganz bewusst an der Stelle – nicht richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber nicht in diesem Fall! – Gegenruf von der CDU/CSU: Doch!)

Die Arbeitslosenquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem qualifizierten Berufsabschluss entwickelt sich in Richtung Vollbeschäftigung.

Das ist ein Zitat aus der Begründung des Gesetzentwurfs und bringt zum Ausdruck, dass wir in Deutschland auf dem richtigen Weg sind. Doch trotz der guten Konjunktur und der vielen unterschiedlichen Unterstützungsprogramme und der immensen Arbeit, die die Jobcenter und Arbeitsagenturen leisten, hat sich an der Zahl von 1 Million Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren nicht viel geändert.

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Genau!)

Es kommen Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus. Dafür kommen andere wieder hinein.

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Neun von zehn!)

Daher ist es von besonderer Bedeutung, sich mit den Wurzeln des Problems auseinanderzusetzen. Das wollen wir vor dem Hintergrund dieser Zahlen bei der Langzeitarbeitslosigkeit tun.

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wann? Wann?)

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt bei der Stärkung der beruflichen Weiterbildung an und enthält eine Reihe von Schritten, um die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen besser vermittelbar zu machen. Mindestens genauso wichtig in dem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, ist aber die Tatsache, dass wir Beschäftigten mit einer geringen Qualifikation, die im Beruf stehen, über die berufliche Weiterbildung in der Zukunft eine entsprechende Förderung zukommen lassen können. Damit kann präventiv erreicht werden, dass eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit dieser Menschen verhindert wird.

Wir helfen Beschäftigten, Grundkompetenzen zu erwerben, um einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie haben künftig Anspruch auf Förderleistungen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologien. Das haben wir heute schon gehört.

Herr Kollege Lagosky, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pothmer?

Ich würde das gerne auf das Ende verschieben. Jetzt nicht.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, nein! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können Stellung beziehen!)

Wir gehen davon aus, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt und die Veränderung, die damit einhergeht, ein lebenslanges Lernen erfordern. Insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitswelt 4.0 steigen die Ansprüche an die Beschäftigten in allen Bereichen. Dies ist schon heute zu erkennen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir diese Menschen, die eine geringe Qualifikationsstufe haben, im Beruf so fördern und fordern, dass sie den Anschluss an den Arbeitsmarkt in der Zukunft nicht verlieren.

Die bereits vorhandene Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen hat zu einer wachsenden Nachfrage nach Weiterbildungsmaßnahmen geführt. Daher führen wir eine zusätzliche altersunabhängige Förderung von beruflichen Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit ein, die an die Bedingung geknüpft ist, dass die Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten übernehmen.

In der gesamten deutschen Wirtschaft ist die berufliche Weiterbildung von absolut großer Bedeutung. Die Weiterbildungsförderung insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ganz besonders wichtig, weil man hiermit denjenigen, die in diesem Bereich arbeiten und eine geringe Qualifizierung haben, zusätzliche Weiterbildungen ermöglicht. Der Regierungsentwurf enthält eine ganze Reihe von Schritten, um langzeitarbeitslose Menschen effektiver und nachhaltiger zu unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz all dieser Maßnahmen ist aber nicht außer Acht zu lassen, dass es extrem schwierig ist, Langzeitarbeitslose zu vermitteln, weil es eine ganze Reihe von Vermittlungshemmnissen gibt, die nicht nur mit Qualifizierung zu tun haben. Das zeigt auch die Eingliederungsquote nach arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von etwa 23 Prozent im Jahr 2014, wie dem Bericht der BA zur Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen zu entnehmen ist. Das ist aus meiner Sicht einfach zu wenig.

Die Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit – ich sagte es schon – sind vielschichtig, und sie lassen sich nicht innerhalb kurzer Zeit beseitigen. Unterschiedliche Vermittlungshemmnisse beeinflussen die Arbeitsvermittlung. Neben der Frage der Qualifikation sind es unter anderem gesundheitliche Einschränkungen, aber auch Suchtpro­bleme und die Umstände, dass man älter als 55 Jahre ist oder in nicht gefestigten Familienstrukturen lebt. All diese Dinge spielen dabei durchaus eine Rolle und führen zu Vermittlungshemmnissen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Unser Ziel bleibt es, den Menschen eine Perspektive zu geben und ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der beste Schlüssel dafür ist der Zugang zu beruflicher Weiterbildung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Pothmer zu einer Kurzintervention das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6888561
Wahlperiode 18
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes
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