Alexander NeuDIE LINKE - Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
Sehr geehrter Kollege, es gab keinen drohenden Völkermord. Ich beziehe mich damit auf Aussagen des Auswärtigen Amts aus dem Jahre 1998 bis in den März 1999 hinein. Entsprechende Informationen zur Abschiebung von Kosovo-Albanern kurz vor Beginn des Krieges durch die NATO wurden von den verschiedenen Verwaltungsgerichten angefragt. Ich kann Ihnen gerne vier Fälle vorlesen, um das einmal zu verdeutlichen.
Auskunft des Auswärtigen Amts, 12. Januar 1999, an das Verwaltungsgericht Trier:
Eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen. Der Osten des Kosovo ist von den bewaffneten Konflikten bislang nicht erfaßt, das öffentliche Leben in Städten wie Pristina, Urosevac, Gnjilan usw. verlief im gesamten Konfliktzeitraum in relativ normalen Bahnen.
Das Vorgehen der Sicherheitskräfte war
… nicht gegen die Kosovo-Albaner als ethnisch definierte Gruppe gerichtet, sondern gegen den militärischen Gegner und dessen tatsächliche oder vermutete Unterstützer.
Sprich: die UCK.
Auskunft des Auswärtigen Amts, 15. März 1999, an das Verwaltungsgericht Mainz:
Wie im Lagebericht vom 18.11.1998 ausgeführt, hat die UCK seit dem Teilabzug der … Sicherheitskräfte im Oktober 1998 ihre Stellungen wieder eingenommen, so daß sie wieder weite Gebiete im Konfliktgebiet kontrolliert. Auch vor Beginn des Frühjahrs 1999 kam es weiterhin zu Zusammenstößen …
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – das dürfte Sie jetzt interessieren – aus dem Oktober 1998:
Die den Klägern in der Ladung zur mündlichen Verhandlung angegebenen Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 6. Mai, 8. Juni und 13. Juli 1998 lassen einen Rückschluß auf eine Gruppenverfolgung ethnischer Albaner aus dem Kosovo nicht zu. Nicht einmal eine regionale Gruppenverfolgung, die allen ethnischen Albanern aus einem bestimmten Teilgebiet des Kosovo gilt, läßt sich mit hinreichender Sicherheit feststellen. Das gewaltsame Vorgehen des jugoslawischen Militärs und der Polizei seit Februar 1998 bezog sich auf separatistische Aktivitäten und ist kein Beleg für eine Verfolgung der gesamten ethnischen Gruppe der Albaner aus dem Kosovo oder einem Teilgebiet desselben.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, 11. März 1999:
Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo waren und sind in der Bundesrepublik Jugoslawien keiner regionalen oder landesweiten Gruppenverfolgung ausgesetzt.
Stoppen Sie also das Märchen von einem drohenden Genozid.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herr Hahn, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888962 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR) |