02.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 16

Kees de VriesCDU/CSU - Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl unbestritten: Der Milchmarkt befindet sich in einer sehr ernsten Marktkrise. Diese – ich glaube, da sind wir uns auch einig – kann nur gelöst werden, indem weniger Milch produziert wird oder die Nachfrage steigt. Es gibt keine Anzeichen, dass die Nachfrage schnell wieder steigen wird. Also muss es zu einer Verringerung der Produktion kommen.

Nun hat die Europäische Kommission mit Rechtsakten vom 11. April 2016 für sowohl anerkannte als auch nicht anerkannte Erzeugerorganisationen die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren. Die Regelungen sehen vor, dass der Milchsektor befristet für eine Zeit von sechs Monaten – mit der Option, einmal um sechs Monate zu verlängern – freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen kann, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mitgliedstaaten haben nun die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen und Beschlüsse die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht untergraben und auf die Stabilisierung des Milchmarktes abzielen. Die Umsetzung ist also rechtlich zwingend. Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Bundestagsdrucksache 18/8235, wird der Branche die Möglichkeit gegeben, auf freiwilliger Basis zur Begrenzung der Milchmenge zu kommen. Zusätzlich werden mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Regelungen über die Allgemeinverbindlichkeit in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Unter Einbeziehung der im Änderungsantrag enthaltenen Regelungen eröffnet der Gesetzentwurf die Chance, dass deutlich weniger Milch produziert wird. Der Gesetzentwurf ist zielführend, weil wir mit ihm die Voraussetzungen schaffen, dass für einen begrenzten Zeitraum Mengenabsprachen zur Reduzierung der Rohmilchproduktion innerhalb der Branche getroffen werden können. Damit nutzen wir eine Möglichkeit des europäischen Rechts, die allerdings nur zeitlich begrenzt, nämlich für sechs Monate mit der Option auf weitere sechs Monate, zur Verfügung steht. Deshalb ist eine zügige Verabschiedung dringend geboten, um der betroffenen Milchwirtschaft jetzt die Möglichkeit zu geben, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die Oppositionsfraktionen trotz des Wunsches der Bundesländer nach einer zeitnahen Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Abstimmung verweigert haben, ist angesichts der existenziellen Marktkrise einfach verantwortungslos.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nur mit weniger Milch auf dem Markt können die Preise steigen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht, nachdem sich auch der Sektor für einen Ausstieg aus der Quotierung ausgesprochen hat, außer Frage, dass es nicht Aufgabe der Politik ist, jetzt den Markt zu regulieren. Hier sind die Wirtschaftsakteure selbst gefordert, kurzfristig Lösungen zu finden. Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes schaffen wir dafür den rechtlichen Rahmen. Nun ist es an der Branche selbst, ein deutliches Signal für eine bessere Steuerung des Milchangebots und eine eventuelle Flexibilisierung der Marktstrukturen zu setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächstes erhält die Kollegin Karin Binder das Wort für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6889179
Wahlperiode 18
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
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