Norbert Lammert - Dopingopfer-Hilfegesetz
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (5. Ausschuss)
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zu diesem Gesetzentwurf liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Auch dazu sehe ich keinen wirklichen Proteststurm. Also können wir so verfahren.
Dann will ich mal einen Verfahrensvorschlag machen. Bei gelegentlichen Überlegungen, die wir im Ältestenrat angestellt haben, was man vielleicht zur Verlebendigung der Debatten tun könnte, ist uns nämlich in den Sinn gekommen, ob wir nicht gelegentlich, vor allen Dingen bei den ohnehin kurzen Beiträgen vom Platz aus miteinander reden sollten, statt hier feierliche Reden vom Pult aus zu halten. Jeder kann das also so machen, wie es ihm am wohlsten ist. Aber diejenigen, die meinen, ihre Rede würde auch vom Platz aus nichts an Wirkung verlieren, möchte ich hiermit ausdrücklich ermutigen, davon gegebenenfalls Gebrauch zu machen.
Die Redezeit wird dadurch auch nicht kürzer.
Der Erste, dem ich das Wort erteile, ist der Kollege Ingo Wellenreuther für die CDU/CSU-Fraktion.
Er hat fünf Minuten Redezeit, was man im Augenblick wegen eines Ausfalls der Technik nicht sehen kann. Er weiß es, die anderen wissen es jetzt auch. – Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6889312 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Dopingopfer-Hilfegesetz |