03.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 174 / Tagesordnungspunkt 30

Markus KurthDIE GRÜNEN - DDR-Renten-Überleitungsrecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schimke, wie oft vonseiten der Union schon die Angleichung der Rentenwerte Ost und West angekündigt worden und dann wieder und wieder nichts passiert ist, kann ich kaum noch zählen. Ihren Ankündigungen dazu kann man wirklich kaum noch Glauben schenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich glaube, man muss den Zuhörerinnen und Zuhörern, die sich nicht jeden Tag mit Renten befassen, sagen: Selbst die Partei Die Linke fordert keine sofortige Angleichung der Rentenwerte Ost und West, sondern einen langwierigen Prozess. Die einzige Fraktion, die sagt, dass man da jetzt einen Schnitt machen und die Rentenwerte Ost und West angleichen muss, ist Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich gleich wieder eine Zwischenfrage des Kollegen Matthias W. Birkwald bekomme, verschweige ich auch nicht, dass wir im Gegenzug natürlich sagen, dass die sogenannte Höherwertung der Ostrentenpunkte für die Erwerbstätigen dann entfällt.

(Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Aha!)

Diejenigen Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenpunkte in der Vergangenheit höhergewertet wurden, genießen hier allerdings natürlich Bestandsschutz. Insofern ist das, was Bündnis 90/Die Grünen zur Angleichung der Rentenwerte Ost und West vorschlagen, schnell möglich und gerecht.

Das ist auch ein Punkt, wodurch sich die Ungleichbehandlung der Mütterrenten – darauf bezieht sich ein Antrag der Fraktion Die Linke – erledigt hätte.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: 6 000!)

Beim Punkt „Mütterrente“ bliebe dann in der Tat noch die Frage der sogenannten Zuschlagsregelung. Diesem Teilbereich – Sie haben gesagt: es handelt sich um eine Gruppe von 6 000 überwiegend hochbetagten Frauen – können wir zustimmen,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

sodass wir bei diesem Antrag insgesamt zu einer Enthaltung kommen. Auf der einen Seite stimmen wir der Zuschlagsregelung zu, auf der anderen Seite geht uns die Angleichung der Rentenwerte Ost und West zu langsam.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme jetzt zu den verschiedenen Berufsgruppen, die Sie ansprechen, und den rentenrechtlichen Sonderregelungen der DDR.

Man muss grundsätzlich sagen, dass es beim Renten-Überleitungsgesetz und bei der Vereinigung der Rentensysteme im Wesentlichen zu einer Angleichung an das westliche Recht kam. Das westliche Recht – das war die Systematik des Beitritts damals – war sozusagen die Leitwährung, unter der die Vereinigung auch der Sozialsysteme stattgefunden hat. Das ist damals von der Bevölkerung – auch der Bevölkerung der DDR – auch ausdrücklich so gewollt und per Wahlen abgestimmt worden.

Man muss sich genau angucken, wo es wenigstens qualitativ entsprechende Regelungen auch im westdeutschen Rentenrecht gab. Bei den Bergleuten ist genau das der Fall. Auch die westdeutschen Bergleute, die unter Tage und unter gesundheitlich belastenden Bedingungen gearbeitet haben, bekamen einen rentenrechtlichen Ausgleich. Insofern finde ich, dass Sie in Ihrem Antrag, den Sie zu den Rentenansprüchen der Bergleute aus der Braunkohleverarbeitung gestellt haben, im Prinzip eine richtige Argumentation verfolgen und dass man diese Bergleute mit einer besonderen rentenrechtlichen Regelung versehen kann.

Anders verhält es sich allerdings bei den Beschäftigten im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen. Das ist übrigens so wie bei vielen anderen von Ihnen genannten Gruppen, die zwar in diesen Anträgen nicht auftauchen, die Sie aber regelmäßig, meistens im Jahresrhythmus, besserstellen wollen. Da geht es etwa um Spitzensportler und andere Personengruppen oder auch um Ehepartner von Auslandsentsandten der DDR.

(Zurufe von der LINKEN)

Alle haben bestimmte rentenrechtliche Sonderregelungen bekommen.

Für diese rentenrechtlichen Sonderregelungen wie auch die für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Sie heute ansprechen, gibt es keine Entsprechung im westdeutschen Rentenrecht. Es ist nicht so gewesen, dass die Beitrittsverhandlungen und die Überleitung eine Fusion gewesen wären, sondern das westdeutsche Rentenrecht war, wie gesagt, der Maßstab. Wenn wir Sonderregelungen übernehmen wollten – an diesem Punkt war die Argumentation von Frau Schimke nicht ganz unstimmig –, würde man wiederum im Westen neue Ungleichbehandlungen schaffen. Das würde dazu führen, dass auch im Westen bestimmte Berufsgruppen mit Ausfallzeiten fragen könnten: Warum bekommen wir denn keinen rentenrechtlichen Ausgleich?

Natürlich ist das individuell für die Betroffenen teilweise schwer zu verstehen. Aber man kann bei einem solchen historischen Umbruch nicht jedem Detail gerecht werden, wenn man sich politisch auf ein bestimmtes Überleitungsprinzip geeinigt und verständigt hat. Darum plädiere ich bei den Berufsgruppen für eine differenzierte Betrachtung. Bei den Balletttänzerinnen folgen wir Ihrem Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Hier gibt es entsprechende tarifvertragliche Regelungen, bei anderen Gruppen aber nicht.

Ich glaube, dass man damit dieser schwierigen Umbruchsituation annähernd gerecht wird.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen der Anträge.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Daniela Kolbe von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Klaus-Peter Schulze [CDU/CSU])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6891043
Wahlperiode 18
Sitzung 174
Tagesordnungspunkt DDR-Renten-Überleitungsrecht
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