Christel Voßbeck-KayserCDU/CSU - Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2015
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute zur Hauptkernzeit im Parlament über den Jahresbericht des Petitionsausschusses zu sprechen, zeigt, welche Bedeutung das Petitionswesen im Deutschen Bundestag hat. Es macht ferner deutlich, wie wichtig uns, dem Parlament, den Abgeordneten, diese Petitionen als Instrument der direkten Demokratie sind und dass wir die Menschen, die sich mit ihren Anliegen an uns wenden, sehr ernst nehmen.
Dies zeigt sich auch in unseren Ausschusssitzungen, in denen wir sehr leidenschaftlich die vielfältigen Anliegen der Bürger und Bürgerinnen diskutieren und wo wir auch wiederholt, über die Fraktionsgrenzen hinweg, zu einer gemeinsamen Meinung und damit auch Entscheidung kommen.
Die Kollegin Steinke hat es schon erwähnt: Über 13 000 Petitionen wurden im vergangenen Jahr eingereicht. Auf 252 Arbeitstage im letzten Jahr bezogen, sind dies pro Tag etwa 52 Zuschriften. Ich finde, das ist schon eine Menge. Bei den Eingaben geht es um Themen aus allen Bereichen des täglichen Lebens, wo Bürger durch Gesetze direkt betroffen sind, sich benachteiligt fühlen oder eingeschränkt sehen.
Es gibt – das erwähnte die Kollegin Steinke auch schon – zwei Möglichkeiten, wie die Bürger ihre Anliegen einbringen können, entweder schriftlich oder über die Onlineplattform des Deutschen Bundestages. Leider gibt es inzwischen viele vermeintliche Petitionsplattformen im Internet. Sie suggerieren, dass die Rechte der Bürger dort vertreten werden und dass die Bürger mit einer Unterschrift dort etwas bewirken können. Aber man kann auf diesen Plattformen nichts bewirken.
(Zuruf der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich will hier ganz klar sagen: Es gibt nur eine echte Petitionsplattform, und das ist die des Deutschen Bundestages.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Günter Baumann [CDU/CSU]: Da können die Grünen auch mitklatschen!)
Nur hier werden die Anliegen parlamentarisch geprüft und bearbeitet. Nur hier können Gesetze und Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden.
Mehr als 2 Millionen registrierte Bürgerinnen und Bürger nutzen unsere Onlinepetitionsplattform. Ich sage: Nutzen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin dieses echte Angebot; denn nur wo „Petitionsausschuss“ draufsteht, ist auch Petitionsausschuss drin.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE] – Günter Baumann [CDU/CSU]: Da können die Grünen mitklatschen!)
Bei über 13 000 Petitionen waren die Schwerpunkte der Bereich Arbeit und Soziales, der Bereich des Innern und der Bereich Gesundheit. Ich möchte exemplarisch auf zwei Beispiele eingehen.
Ein Beispiel aus dem Bereich Arbeit und Soziales: Eine Petentin forderte die Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung für ihre zwei in Polen geborenen Kinder. Dies war von der Rentenversicherung Bund zunächst abgelehnt worden. Die eingeleitete Prüfung ergab, dass die Kindererziehungszeiten im Ausland in dem Fall der Petentin jedoch angerechnet werden können. Die Rentenversicherung erkannte die Zeiten rückwirkend an. Dieses Beispiel macht deutlich, dass alleine die Prüfung, die der Petitionsausschuss veranlasst hat, zu einer Änderung zugunsten der Petentin führte. Und dies war kein Einzelfall.
Ein Beispiel aus dem Bereich Gesundheit will ich benennen. Hier kann man sagen, dass der Petitionsausschuss so etwas wie ein Seismograf, also ein Bewegungsmelder, für Gesetze ist. – Viele Petitionen befassten sich inhaltlich mit der Betreuung und Versorgung von pflegebedürften Menschen. Es ging um Forderungen wie eine individuellere Betrachtungsweise bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit oder um die bessere Absicherung von pflegenden Angehörigen bei der Rente. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, welches der Bundestag am 13. November 2015 beschlossen hat, wurden diese beiden Anliegen aufgegriffen, und dadurch wurde den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiter Rechnung getragen.
Diese zwei Beispiele zeigen: Unser Petitionswesen ist ein starkes Instrument – ein Instrument, das etwas bewirken kann, sowohl im Einzelfall als auch im Großen und Ganzen der Gesetzgebung. Und selbst wenn wir einem Bürger bei seinem Anliegen nicht helfen können, so werden ihm die Gründe dieser Entscheidung in einem persönlichen Schreiben mitgeteilt. Im Deutschen Bundestag bleibt keine Eingabe unbeantwortet.
Ich sage auch Danke für die Zusammenarbeit. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes, der Fraktionen und der Abgeordnetenbüros. Lassen Sie uns diese Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, im Sinne unseres Verständnisses von Demokratie, in der jedes Anliegen gehört wird, weiterhin gemeinsam fortsetzen!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herzlichen Dank. – Kerstin Kassner von der Fraktion Die Linke hat als nächste Rednerin das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6908047 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2015 |