09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Zusatzpunkt 4

Katja KeulDIE GRÜNEN - Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten heute mit Ihnen eine Debatte um die Reform der Bundesrichterwahl führen; denn das bisherige Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten und verliert dadurch zunehmend an Akzeptanz, was sich unter anderem immer häufiger in Konkurrentenklagen niederschlägt.

Es geht hier um den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und den Bundesfinanzhof. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter an diesen Gerichtshöfen stellen in unserem Rechtsstaat als oberste Instanz die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicher und sind daher von zentraler Bedeutung an der Spitze der dritten Gewalt.

Artikel 95 Absatz 2 Grundgesetz legt fest, dass die Berufung dieser Richterinnen und Richter durch den Richterwahlausschuss erfolgt, der aus den 16 Justizministerinnen und Justizministern bzw. den Arbeitsministerinnen und Arbeitsministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern des Deutschen Bundestages besteht. Vorschläge, die auf eine Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses zielen, wie zum Beispiel die Einbeziehung der Präsidialräte, würden also eine Grundgesetzänderung voraussetzen. Darüber lässt sich mit guten Argumenten diskutieren. Wir schlagen Ihnen mit unserem Antrag aber ausschließlich Änderungen auf der einfachgesetzlichen Ebene vor, die keiner Grundgesetzänderung bedürfen.

Wir sehen, dass die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Spannungsfeld zwischen politischer Wahl gemäß Artikel 95 Grundgesetz einerseits und dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 andererseits steht. Beides muss daher Berücksichtigung finden.

Die Wahl durch ein politisches Gremium kann per se nicht in gleichem Umfang justiziabel, also gerichtlich überprüfbar, sein, wie die Beförderung eines Beamten durch seinen Dienstherrn. Auf der anderen Seite muss aber das Auswahlverfahren wenigstens Mindestvoraussetzungen an eine Nachvollziehbarkeit auch im Sinne der Bestenauslese erfüllen, um die für dieses höchste Amt erforderliche Würde und Akzeptanz zu finden.

Die jetzigen Verfahrensabläufe erfüllen diese Mindestvoraussetzungen nicht. Vor dem eigentlichen Wahlakt wird eine Kandidatenliste erstellt durch Vorschläge der Mitglieder des Wahlausschusses. Für diese Liste kann sich niemand bewerben, und niemand darf sie einsehen. Die Richterinnen und Richter können auch nicht wissen, wo und wann Stellen an den obersten Bundesgerichten zu besetzen sind, für die sie in Betracht kommen könnten. Unser erster Vorschlag zielt daher zunächst darauf, die zu besetzenden Stellen an den Bundesgerichten bekannt zu machen und entweder auszuschreiben oder zumindest ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren in den Ländern verpflichtend vorzusehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ministerinnen und Minister der Länder entscheiden dann jeweils, wen sie für die Vorschlagsliste benennen.

Damit Interessenten erkennen können, ob sie das erforderliche Profil für das infragestehende Bundesgericht erfüllen, braucht es zwangsläufig auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsprofil. Damit sollen mindestens gewisse Grundanforderungen festgelegt werden, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Solange Männer und Frauen nicht gleichermaßen an den obersten Gerichten vertreten sind, sollten die Vorschlagslisten quotiert werden, und die Gleichstellungsbeauftragten der Landes- und der Bundesministerien sollten jeweils auf allen Ebenen beteiligt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer für die Liste vorgeschlagen ist, wird von einem Präsidialrat des jeweiligen Bundesgerichts auf seine Geeignetheit hin bewertet. Bislang gab es vier verschiedene Stufen: von „hervorragend geeignet“ bis „nicht geeignet“. Da diese Bewertungen häufig Anknüpfungspunkt für Konkurrentenklagen waren, hat man sich nun entschieden, nur noch die Bewertungen „geeignet“ oder „nicht geeignet“ zu vergeben. Das ist aber keine Lösung des eigentlichen Problems, sondern nur dessen Verschleierung. Für mich als Abgeordnete im Wahlausschuss war die differenzierte Bewertung durch die Präsidialräte bislang immer ein wichtiges Entscheidungskriterium.

In der Praxis läuft der Auswahlprozess allerdings so, dass die Obleute der beiden größten Fraktionen zusammen mit den Justiz- oder Arbeitsministerinnen bzw. ‑ministern der beiden größten Parteien gemeinsam ein Paket schnüren und die Richterstellen unter sich verteilen, wobei der Länderproporz eine erhebliche Rolle spielt.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)

Wenn ich als Obfrau der Opposition die Personalakten der neuen Kandidatinnen und Kandidaten vom Ministerium zugesandt bekomme und mich mit den Beurteilungen auseinandersetze, ist die Entscheidung auf der Mehrheitsebene meist längst gefallen. Ich bin auf der Vorschlagsliste zwar als Berichterstatterin für diverse Kandidatinnen und Kandidaten benannt; da im Ausschuss aber keine Berichterstattung stattfindet, ist dies eine reine Formalie ohne jede Bedeutung.

Man kann nachvollziehen, dass ein solches Verfahren wenig Akzeptanz bei den unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten erfährt. Wir schlagen daher vor, zukünftig eine echte Berichterstattung innerhalb des Wahlausschusses im Vorfeld der eigentlichen Wahlsitzung durchzuführen. Zuvor sollten mindestens die jeweiligen Berichterstatter die ihnen zugeteilten Kandidatinnen und Kandidaten einmal persönlich gesprochen haben. Bei Bedarf könnten die Kandidatinnen und Kandidaten gegebenenfalls auch im Ausschuss angehört werden.

Am Ende steht auf diesem Weg nach wie vor ein politischer Wahlakt, bei dem aber nachvollziehbar wird, dass auch die Kriterien von Qualifikation und Leistung ausreichend erörtert und mit einbezogen worden sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zustimmung des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])

Der Zeitaufwand wäre erheblich höher als die bislang erforderlichen zehn Minuten pro Bundesgericht, aber letztlich geht es bei dem Auswahlverfahren nicht nur um Akzeptanz, sondern auch um Angemessenheit und Würde; denn immerhin reden wir hier über unsere höchsten Richterinnen und Richter.

Ihr Vorschlag, einfach den Instanzenzug für Konkurrentenklagen zu verkürzen, um mit diesen unangenehmen Problemen schneller durchzukommen, löst das Problem wahrlich nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sinnvoll wäre eine örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts am Sitz des jeweiligen Bundesgerichts. Ein Instanzenzug muss im Streitfall aber auch für diejenigen zur Verfügung stehen, die in unserem Rechtsstaat an der Spitze aller Instanzenzüge stehen.

Unser Anspruch sollte es sein, die Bundesrichterwahl künftig transparenter zu machen und den Konkurrentenklagen so den Boden zu entziehen. Ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass die Richterschaft in diesem Land aus lauter Freude am Querulantentum solche Klagen erhebt. Ein solcher Schritt ist meist eher von erheblichem Leidensdruck begleitet und von einem Gerechtigkeitsempfinden, das wir uns von unseren Richterinnen und Richtern gegebenenfalls selbst am meisten wünschen.

Lassen Sie uns also gemeinsam überlegen, wie wir unseren verfassungsgemäßen Verpflichtungen nachkommen und mit einer transparenteren Richterwahl unserem Rechtsstaat die erforderliche Wertschätzung zukommen lassen!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Katja Keul. – Nächster Redner in der Debatte: Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] und Sonja Steffen [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6908240
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte
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