09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 12

Richard PitterleDIE LINKE - Reform der Investmentbesteuerung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Lieber Herr Güntzler, Sie haben angeregt, dass ich Ihnen in fünf Minuten das erkläre, was Fachleute in zwei Stunden nicht haben erklären können.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Haben Sie es denn verstanden?)

Deswegen lasse ich das und halte mich an mein Konzept.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU –Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist sicher!)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Investmentbesteuerung haben Sie vor allem drei Ziele verfolgt. Sie wollten die EU-rechtlichen Risiken beseitigen, eine Steuervereinfachung schaffen und die Gestaltungsanfälligkeit reduzieren. Nach Anhörung und zusätzlichem Fachgespräch bezweifle ich, dass Sie eines der drei genannten Ziele erreicht haben.

Kollege Güntzler hat uns hier wieder einmal erklärt, die Investmentbesteuerung sei so etwas wie eine Steuer für Feinschmecker. – Genau das ist der Kern des Problems. Wir brauchen im Steuerrecht endlich Hausmannskost und keine Haute Cuisine.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Damen und Herren der Regierungskoalition, die EU-Risiken beseitigen Sie zwar an einer Stelle, auch wenn die Sachverständigen die Notwendigkeit dieser Regelung in Zweifel gezogen haben, aber Sie schaffen an einer anderen Stelle durch die Beibehaltung der Fonds­privilegien nach dem Systemwechsel bei der Besteuerung von Publikumsfonds neue unionsrechtliche Risiken, da unklar ist, ob die Regelung mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.

Zum Thema „Vereinfachung und weniger Anfälligkeit für Steuergestaltungen“: Sie haben uns eine Steuervereinfachung versprochen, aber das Versprechen nicht gehalten.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das stimmt ja gar nicht!)

Uns allen ist bekannt, dass mit der Komplexität des Steuerrechts die Attraktivität für Steuergestaltung steigt. Ein paar bekannte Gestaltungsmodelle werden zwar eingedämmt, aber dafür werden zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen. Selbst bei den bekannten Modellen sind Sie nicht alle angegangen. Als Beispiel sei hier nur auf die versäumte Beseitigung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz hingewiesen.

Sie haben es tatsächlich geschafft, die Investmentbesteuerung noch komplizierter als bisher zu machen.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist aber eine kühne These!)

Herzlichen Glückwunsch dazu!

Die Meinung der von uns gehörten Fachleute ist, dass das Gesetz, das Sie hier heute feiern und verabschieden werden, zu weiteren Steuergestaltungen zum Nachteil des Fiskus geradezu einlädt.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist doch abenteuerlich!)

In Zukunft gibt es durch zwei Besteuerungssysteme für Investmentvermögen eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Beide Systeme haben ihre steuerlichen Vor- und Nachteile.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Welche denn?)

Es sind diese Vor- und Nachteile, die von hochbezahlten Beratern abgewogen und für ihre gut betuchte Klientel zur Steuerminimierung auf Maß zurechtgeschnitten und ausgenutzt werden. Die Schwachstellen des Gesetzes sind schon längst auf den Radarschirmen der Beratungsindustrie,

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die heißen alle Pitterle, oder wie?)

die schon das nächste Steuervermeidungspaket schnürt. Und wieder einmal ist das alles dank der Großen Koalition legal. Steuergewinne für Feinschmecker eben.

Ich weiß, dass die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten mit großem Fachwissen und persönlichem Einsatz jeden Tag ihr Bestes geben. Aber es fehlt an allen Ecken und Enden an Personal und Sachmitteln, um es mit einer Beraterbranche aufzunehmen, die keine Kosten und Mühen scheuen muss, um auch noch den letzten Euro Steuern zu sparen.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das können Sie im Landtag erzählen!)

Steuern sollen Geldleistungen ohne Gegenleistung sein, die dem Staat Einnahmen verschaffen und allen auferlegt sind. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass diejenigen, die viel haben, auch viel zum Gemeinwesen beitragen. Punkt.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Komplexität des Steuerrechts verhindert das.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu Cum/Cum-Geschäften sagen. Wir wissen nicht erst seit dem Untersuchungsausschuss Cum/Ex, dass Geschäfte um den Dividendenstichtag schon seit Jahrzehnten zum Schaden des Staates stattfinden. Daher haben wir als Linke in den Beratungen die unterbreitete Regelung zu Cum/Cum-Gestaltungen unterstützt, auch wenn sie uns nicht weitgehend genug war. Wir bedauern, dass sich die Koalition nicht durchringen konnte, als Bedingung für eine Steuererstattung eine vollständige Risikoübernahme festzulegen, deren Vollzug für die Finanzbehörden auch besser zu handhaben wäre.

Trotz der Regelung zu Cum/Cum, die wir begrüßen, werden wir das Gesetz als Ganzes ablehnen,

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Oh!)

weil zu einem Gesetz, das weiterhin die Anfälligkeit für Steuergestaltungen zulässt, einem Gesetz, das die notwendige Reform der Kapitaleinkommensbesteuerung nicht angeht, eine Enthaltung nicht gerechtfertigt ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Lothar Binding von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6908750
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Reform der Investmentbesteuerung
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