Andreas SchwarzSPD - Reform der Investmentbesteuerung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Komplexe Fragen erfordern natürlich auch komplexe Antworten. Das ist sicherlich auch der globalen Welt geschuldet. Aber wir beschließen heute ein gutes Gesetz. Es ist deshalb gut, weil wir damit im Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich vorankommen. Schade ist nur, dass es offenbar erst schärferer Gesetze bedarf, um dem Treiben diverser Jongleure der Finanzindustrie Einhalt zu gebieten. Von Reue, Selbsterkenntnis oder gar Bedauern, wenn man ertappt wird, ist in dieser Branche eher selten die Rede. Dabei würde es doch schon reichen, wenn das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns auch in der Finanzindustrie wieder für alle Akteure gelten würde.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
An dieser Stelle wird man als Politiker gern bestenfalls als naiv tituliert. Da heißt es oft: Ihr seid selber schuld, wenn wir all das machen, was nicht direkt verboten, aber eben auch nicht wirklich erlaubt zu sein scheint. – Das heute zu beschließende Gesetz gibt die richtigen Antworten. Zur Klarstellung und noch einmal für alle zum Mitschreiben: Steuerhinterziehung ist, war und bleibt illegal.
In einem Bild -Interview vom 11. Mai 2016 ließ ein Vorstand der Commerzbank, Michael Reuther, die Öffentlichkeit wissen, dass seine Bank Cum/Cum-Transaktionen künftig nicht mehr anbieten werde. Ich zitiere:
Wir ziehen uns aus diesem legalen Geschäft zurück, weil es gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert ist.
Da frage ich mich schon, wie man darauf kommen kann, dass das jemals akzeptiert war. Nein, Herr Reuther! Ein Geschäft, bei dem der Staat, die Allgemeinheit, um hohe Steuereinnahmen betrogen wird, ist weder legal noch gesellschaftlich akzeptiert. Das ist ein Skandal, das ist kriminell, lieber Herr Reuther.
(Beifall bei der SPD)
Banken haben ausländischen Investoren über viele Jahre geholfen, bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag, wie wir es gerade gehört haben, die Steuerpflicht zu umgehen. Das kann und das darf sicherlich nicht folgenlos bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber sind wir uns mit dem BMF völlig einig, und deswegen machen wir dieses Gesetz. In Medienberichten wird das BMF mit den Worten zitiert, Cum/Cum-Geschäfte seien nicht kriminell, gleichwohl aber illegitim. In der rechtlichen Bewertung hierzu würde ich mir ein bisschen mehr Mut unseres Ministeriums wünschen.
Ich unterstütze in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich das, was Kollege Dr. Michelbach am 4. Mai 2016 dem BR über das Geschäftsgebaren der Commerzbank sagte – ich zitiere auch ihn –:
Deswegen kann ich den Managern der Commerzbank und den anderen Bankmanagern nur zur Selbstanzeige raten, weil sie nach meiner Ansicht straffällig geworden sind.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Offenbar laufen aktuell in mehreren Bundesländern Ermittlungen der Finanzbehörden gegen Betreiber von Cum/Cum-Geschäften. Man sieht: Auch die Strafverfolgungsbehörden sind an dem Thema dran, und das ist auch gut so.
Lieber Kollege Güntzler, Sie haben am Mittwoch im Finanzausschuss den Gesetzentwurf als Steuerrecht für Feinschmecker bezeichnet. Wenn man sich beispielsweise die Neufassung mit der Mindesthaltedauer von 45 Tagen, der Umkehrung der Beweislast oder der 70-Prozent-Regelung beim Wertänderungsrisiko anschaut, dann muss man sagen, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Zutaten sicherlich erheblich verfeinert und neu abgeschmeckt haben. Sollte der Finanzindustrie das Essen noch nicht genug abgeschmeckt sein, werden wir mit Sicherheit noch schärfere Gewürze und Zutaten finden und auch hinzugeben. In diesem Sinne, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Es ist angerichtet.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6908815 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Reform der Investmentbesteuerung |