09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 14

Christian Lange - Angemessene Urheber- und Künstlervergütung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Urheberrecht geht es Schlag auf Schlag. Nachdem erst Anfang des Monats das Verwertungsgesellschaftengesetz in Kraft getreten ist, beschäftigt sich der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung mit dem Urhebervertragsrecht.

Urhebervertragsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das klingt juristisch, das klingt technisch, das klingt vielleicht sogar langweilig. Aber eins kann ich Ihnen versichern: Langweilig ist es auf gar keinen Fall. Es geht dabei nämlich um das Recht der Vertragsbeziehungen zwischen Kreativen und Verwertern, also zum Beispiel zwischen Journalisten und Zeitungsverlegern oder zwischen Schauspielern und Filmproduzenten. Vor allem aber geht es dabei um die Sicherung einer angemessenen Vergütung für diejenigen, die unsere Kultur prägen, die Kunst schaffen, die uns zum Nachdenken bringen, zum Lachen, die uns informieren, die uns irritieren.

Und es geht dabei auch um Gerechtigkeit, darum, Gerechtigkeit herzustellen in einem Bereich, in dem noch viel zu oft das Recht des Stärkeren herrscht, wo sich derjenige durchsetzt, der wirtschaftlich am längeren Hebel sitzt und letztlich einen Preis diktiert, der oft unangemessen niedrig ist. Wir wollen also mit unserem Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wieder auf Augenhöhe verhandelt werden kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen ganz kurz die wesentlichen Neuregelungen des Entwurfs nennen. Der Urheber, der dem Verwerter gegen eine pauschale Vergütung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, darf sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderweitig vermarkten. Der erste Vertragspartner kann aber weiterhin verwerten. Von der Regelung nicht betroffen sind Branchen, die nach dem Beteiligungsprinzip vergüten, also etwa die Buchbranche, in der sich das Honorar üblicherweise nach den abgesetzten Stückzahlen richtet.

Die Kreativen erhalten ein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Recht auf Auskunft über erfolgte Nutzungen. Das ist in vielen Fällen zwar schon heute der Standard, aber nicht überall. Die entsprechende Regelung steht künftig ausdrücklich im Gesetz.

Der Grundsatz der angemessenen Vergütung auch für mehrfache Nutzung eines Werks oder einer künstlerischen Darbietung wird gestärkt. Das ist nötig; denn gerade im digitalen Umfeld vervielfachen sich die Verbreitungswege. Das soll künftig bei der Vergütung stärker berücksichtigt werden.

Diese Grundsätze schützen den Urheber. Von ihnen kann nur über Tarifverträge oder Vergütungsregelungen, die von Verbänden der Kreativen und der Verwerter auf gleicher Augenhöhe fair ausgehandelt worden sind, zum Nachteil der Kreativen abgewichen werden, also – mit anderen Worten – dann, wenn sich die zuständigen Verbände zum Beispiel darüber verständigen, in welchen Fällen auch Pauschalvergütungen oder zeitlich unbegrenzte Rechtseinräumungen gegen faire Bezahlung in Ordnung sind.

Die Reform führt zudem eine Verbandsklage ein. Urheberverbände können Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn diese sich nicht an ausgehandelte Absprachen – etwa über Honorare – halten. Das ist wichtig; denn so wird der einzelne Kreative aus der Schusslinie genommen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Regierungsentwurf ist – so meine ich – ausgewogen und durchdacht, aber er ist natürlich nicht in allen Einzelheiten in Stein gemeißelt. Ich weiß, dass der Entwurf und seine Auswirkungen auch hier in diesem Hohen Haus sorgfältig geprüft werden. Lassen Sie uns gern über Einzelheiten der Regelungen streiten. Aber aus meiner Sicht ist eines klar: Die Situation der Urheber und ausübenden Künstler muss verbessert werden. Genau dazu leistet dieser Entwurf einen wichtigen Beitrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Sigrid Hupach das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6908902
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Angemessene Urheber- und Künstlervergütung
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