09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 14

Elisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU - Angemessene Urheber- und Künstlervergütung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben erst vor wenigen Wochen über ein anderes wichtiges Projekt des Urheberrechts gesprochen, nämlich über die Regelung des Rechts der Verwertungsgesellschaften. Jetzt folgt der nächste Schritt.

Ich denke, wir halten uns ran, um unseren Koalitionsvertrag an dieser Stelle Schritt für Schritt abzuarbeiten. Es ist gut für ein Land der Dichter und Denker, dass wir uns um gute Regeln im Bereich des Urheberrechts kümmern.

Beim Urheberrecht geht es jetzt um den Interessengegensatz zwischen Verwertern auf der einen Seite und Künstlern auf der anderen Seite. Aber ich denke, man muss den Blick darauf richten, dass eigentlich beide im selben Boot sitzen. Beide haben ein Interesse daran, dass das gemeinsame Werk gut verkauft wird und wirtschaftlich ein Erfolg ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gegen die teilweise vorhandene Gratismentalität gerade im Internet wenden. Es ist auch gut, dass mit dem Verschwinden der Piratenpartei von der politischen Plattform auch diese ein Stück weit verschwunden ist. Wir dürfen uns nichts vormachen: Gute kreative Leistungen haben ihren Preis. Die Kunden bzw. die Nutzer müssen bereit sein, diesen zu zahlen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf sagen, dass wir gerade aufseiten der Rechtspolitiker mit gewissen Sorgen auf die weitreichenden Regeln bei der Haftung für privates WLAN schauen. Die weitgehende Beschränkung der Haftung an dieser Stelle darf nicht von Plattformen ausgenutzt werden, die ein Geschäftsmodell daraus machen, illegale Nutzungen zu ermöglichen, und selber daran verdienen, ohne dass die Kreativen einen gerechten Anteil bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Urheberrecht selber hat nun die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das eingenommene Geld zwischen den verschiedenen Beteiligten fair verteilt wird. Darüber wird in einer Marktwirtschaft verhandelt. Nicht alles wird per Gesetz vorgegeben. Aber mein Eindruck nach Gesprächen, die ich mit verschiedenen Gruppen geführt habe, ist, dass es hier – das wurde schon angesprochen – keine Vertragsparität auf Augenhöhe gibt. In den verschiedenen Branchen ist die Situation sehr unterschiedlich. Es geht hier um Regeln, die für Musiker, Autoren, Journalisten, Drehbuchautoren und viele andere gelten sollen. Das beste Mittel, um hier zu fairen Regelungen zu kommen, sind gemeinsame Vergütungsregeln, damit die Branche weiß, wie die Kriterien aussehen, nach denen das Geld verteilt wird. Das ist der richtige Weg, zu dem dieses Gesetz neue Anreize geben soll. Es soll die Stellung der Kreativen stärken. Mehrfachvergütung, Auskunftsanspruch und das Recht auf anderweitige Verwertung sind genauso wichtig wie gemeinsame Vergütungsregeln, die einen gerechten und fairen Ausgleich ermöglichen.

Ähnliche Erwartungen waren schon an die vorherige Reform des Urheberrechts geknüpft. Sie haben sich aber nicht ganz erfüllt. Wir müssen schauen, woran das lag. Hier sind beide Seiten aufgerufen, mehr aufeinander zuzugehen und dieses Instrument zu nutzen. Bei den Künstlern liegt es häufig an der fehlenden Bereitschaft, sich zu organisieren und Mitglied eines Verbands zu werden. Auf der anderen Seite gibt es eine zu große Zurückhaltung. Es ist deshalb richtig, dass im Gesetz festgelegt ist, dass grundsätzlich der Verband, der die meisten Mitglieder in einer Branche hat, aufgerufen ist, eine gemeinsame Vergütungsregel zu verhandeln und zu vereinbaren. Die gemeinsamen Vergütungsregeln geben mehr Möglichkeiten. Nur im Rahmen gemeinsamer Vergütungsregeln kann man von einigen gesetzlichen Vorgaben abweichen. All das soll dazu führen, dass von diesem Instrument mehr Gebrauch gemacht wird.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Möglichkeit der Verbandsklage vor, die es ermöglichen soll, Vereinbarungen umzusetzen. Wir sind zwar nicht gerade die besten Freunde von Verbandsklagen. Aber wir müssen uns damit auseinandersetzen, dass wir hier ein gravierendes Problem, genannt Blacklisting, haben. Es besteht darin, dass der Name desjenigen, der seine Rechte geltend macht, von den Auftragslisten gestrichen wird. Dass das ausgerechnet auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet ist, ist beschämend. Das darf nicht sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sichere Einnahmen aus Gebühren und kann daraus die Künstler gerecht und fair bezahlen. Wir müssen zu einer Lösung dieses Problems kommen. Hier sind diejenigen aufgerufen, die in den Selbstverwaltungsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitwirken. Diese Praxis dürfen wir nicht weiter hinnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wichtig ist aus meiner Sicht zudem, dass wir nun in den anstehenden parlamentarischen Beratungen noch einmal die Grundlage der Verwertungsgesellschaften in den Blick nehmen. Hier hat die europäische Rechtsprechung dazu geführt, dass die Verleger nicht mehr beteiligt werden können. Wir denken, dass wir jeden Spielraum nutzen müssen, den uns das europäische Recht gibt, auch in dem anstehenden Verfahren zu einer besseren und dauerhaften Grundlage für die Praxis der Verwertungsgesellschaften zu kommen. Einiges liegt vor uns. Ich freue mich auf die Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Tabea Rößner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6908955
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Angemessene Urheber- und Künstlervergütung
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