09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 14

Tabea RößnerDIE GRÜNEN - Angemessene Urheber- und Künstlervergütung

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider ist der Justizminister nicht da.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Die Vorsitzende des Rechtsausschusses ist auch nicht da!)

– Das ist richtig. Aber es wäre schön, mit dem Justizminister direkt darüber zu diskutieren, aber egal.

Eine Reform des Urhebervertragsrechts – das musste der Bundesjustizminister in den vergangenen Wochen und Monaten erleben – ist eine ziemlich knifflige Angelegenheit. Dabei hat er sich eine ganz schön blutige Nase geholt; denn letztlich ist niemand mehr so richtig mit dem Entwurf zufrieden.

Erst hat der Minister den großen Retter aller Urheberinnen und Urheber gegeben, um dann in der letzten Sekunde eine Kehrtwende zu vollziehen, sodass von den hehren Ankündigungen kaum noch etwas übrig blieb. Rückrufrecht, Verbot von Total Buy-out oder Auskunftsrecht sind bis zur Unkenntlichkeit gestutzt worden.

Eine ganz ähnliche Situation hat es schon einmal gegeben, bei der Reform vor 14 Jahren. Auch damals ging es darum, Urheber zu stärken, damit sie ihren Anspruch auf angemessene Vergütung durchsetzen können. Damals hat man gegenüber den Verwertern gekniffen, und heute, da Sie den Fehler endlich beheben könnten, kneifen Sie auch. Ein Trauerspiel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sigrid Hupach [DIE LINKE])

So ist mir völlig unverständlich, warum Sie die Verbindlichkeit des Schiedsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nicht aufgenommen haben. Sie, Frau Winkelmeier-Becker, heben hervor, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln so wichtig sind; genau diese Verbindlichkeit wäre doch notwendig, weil genau das einer der Knackpunkte ist, an denen die angemessene Vergütung scheitert. Es gibt keine Verbindlichkeit. Jeder kann zu jedem Zeitpunkt aus dem Verfahren aussteigen. Dabei wäre das doch ein sinnvoller Hebel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen waren wir vor vier Jahren schon viel weiter, nämlich als die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ fraktionsübergreifend und einstimmig – das war bei nur ganz wenigen Punkten überhaupt der Fall – genau dies empfohlen hat. Da erwarte ich von einem Minister, dass er nicht hinter die bereits beschlossenen Empfehlungen zurückfällt.

Ja, es gibt sie, die schlecht vergüteten Urheberinnen und Urheber – Kollegin Hupach hat das eben schon erwähnt –, und das sind nicht nur einige wenige. Es gibt die Branchen, in denen Machtverhältnisse zulasten der Kreativen maßlos ausgenutzt werden. Das sind keine Ammenmärchen, sondern das zeigen Studien, Umfragen und Gerichtsverfahren. Hier gibt es ganz klaren Handlungsbedarf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings: Eine Regelung mit einem Eine-für-alles-Ansatz werden wir nicht finden. Dafür funktionieren diese unterschiedlichen kreativen Branchen zu verschieden. Von der Autorin zum Designer, von Software über Film bis zum Hörfunk, Buch- und Drehbuchautoren, Übersetzer, Journalisten – die Kette ist lang. Radikale Lösungen, die die Missstände nur einzelner Branchen im Fokus haben, sind vielleicht gut gemeint, können aber in einem anderen Umfeld ganz schnell das Gegenteil bewirken. Es ist Ihnen zuzugestehen, dass Sie wenigstens dies erkannt zu haben scheinen. Ihr Gesetzentwurf ist aber am Ende nicht konsequent. Viele Urheberinnen und Urheber sind von diesem halbherzigen Wurf deshalb zu Recht enttäuscht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus einem Recht zum Rückruf der Rechte nach fünf Jahren ist nun ein nicht exklusives Zweitverwertungsrecht nach zehn Jahren geworden. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Damit helfen Sie weder denjenigen, für die ein Rückrufrecht von Vorteil wäre, noch beseitigen Sie die mit dem Rückruf verbundenen negativen Folgen; denn in den Branchen, in denen eine exklusive Verwertung besonders wichtig ist, geht das meist über den Zeitraum von zehn Jahren hinaus. So kann man dann nicht mehr kalkulieren.

Beim Auskunftsrecht sehen Sie jetzt so viele Ausnahmen vor, dass seine Anwendung ziemlich schwammig wird. Andererseits soll es weiterhin gegenüber jedem Werknutzer gelten. Angesichts all dieser Lizenzierungsketten und digitalen Massennutzungen geht das an der Realität komplett vorbei.

Ich will noch einmal daran erinnern, worum es hier eigentlich geht: Es geht um die angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern. Sie machen neue Fässer auf. Dabei könnten wir viel einfacher die vorhandenen Regelungen anpassen. Es ist ja bereits so, dass Verwerter die Nutzungsrechte nicht brachliegen lassen dürfen. Sie sollen die Urheber dafür angemessen vergüten, und sie sollen sie an zusätzlichen Erträgen beteiligen. Das alles ist bereits jetzt im Urhebervertragsrecht geregelt. Dass das in manchen Branchen weniger funktioniert als in anderen, dass ungleiche Machtverhältnisse zulasten der Urheber ausgespielt werden, da müssen wir ran, und das ziemlich dringend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen Instrumente, die aufzeigen, was wofür wie oft mindestens gezahlt werden sollte, und dies muss man dann auch durchsetzbar machen. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens zur Aufstellung branchenspezifischer gemeinsamer Vergütungsregeln, Verbandsklage- und Auskunftsrechte sind für dieses Ziel ganz wesentlich. Mit Ihrem Gesetzentwurf wollten Sie ursprünglich einmal viel Gutes. Dann aber haben Sie das Ziel leider aus den Augen verloren.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sigrid Hupach [DIE LINKE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Rößner. – Schönen guten Abend! – Der nächste Redner ist Christian Flisek für die SPD.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6908958
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Angemessene Urheber- und Künstlervergütung
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