09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 15

Volker BeckDIE GRÜNEN - Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war nicht alles falsch, was Sie gesagt haben, Herr Brandt, aber leider vieles.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das war doch alles richtig!)

Integration lebt davon, dass alle Menschen hier gleiche Rechte haben, dass sie diskriminierungsfrei leben können, dass sie teilhaben und mitgestalten können, und außerdem von Ausbildung und Spracherwerb. Nur zusammen wird uns das gelingen. Dafür müssen wir die Menschen mitnehmen und sie einladen, ihr Schicksal in die Hand zu nehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Diesbezüglich ist das kommunale Wahlrecht ein erster Schritt, ein wichtiger Schritt.

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist zu kurz gesprungen!)

Herr Brandt, es ist falsch, wenn Sie sagen, wir würden da überall nur Deutschenrechte machen. Das Kommunalwahlrecht haben heute zu Recht alle EU-Ausländer. Jetzt haben wir Ausländer zweierlei Recht: Die einen dürfen wählen, die anderen nicht.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das liegt an der Unionsbürgerschaft!)

Wir haben schon heute in den Kommunen Stadtteile, in denen die Ausländer in der Mehrheit sind. Diese Stadtteile entwickeln sich zu einer demokratiefreien Zone, wenn die Menschen, die dort leben, an der Ausgestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes nicht politisch mitwirken können. Das ist fatal für die Integrationspolitik.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das führt auch dazu, dass sich die Leute nicht verantwortlich fühlen, weil sie nicht gefragt werden, weil sie keinen Einfluss haben, weil sie nur zu Bittstellern gemacht werden.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Reduzieren Sie die Menschen doch nicht auf die Bittstellerfunktion!)

Deshalb ist es ein ganz wichtiger Schritt, dass wir die Menschen einladen, in ihrem unmittelbaren Nahraum, in der Kommune, ihre Umgebung mitzugestalten, politisch mitzubestimmen und aktiv mitzuwirken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Demokratie geht alle Gewalt von denjenigen aus, die ihr dauerhaft unterworfen sind.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Alle Gewalt geht vom Volk aus, vom Staatsvolk!)

Es ist ein Unterschied, ob es sich um die Kommune handelt oder um den Landtag oder um den Bundestag. Diesbezüglich haben Sie, Herr Brandt, eher recht. Natürlich entscheidet der Bundestag über die Rechte und Pflichten der Deutschen und der Ausländer in unterschiedlichen Gesetzen. Wer hierüber entscheiden will, muss diesen Rechten und Pflichten am Ende selbst unterworfen sein. Das wäre nicht der Fall, wenn wir Ausländern, egal ob Drittstaatsangehörigen oder EU-Bürgern, das Recht zur Teilnahme an der Wahl zum Bundestag und zum Landtag eröffneten.

Meine Antwort darauf, liebe Freundinnen und Freunde von der Linken, ist, an dem richtigen Punkt zu kämpfen. Zu einer Grundgesetzänderung ist es ein weiter Weg. Dafür müssten wir Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat bekommen. Aber das Staatsangehörigkeitsrecht könnten wir mit einer Mehrheit hier im Hohen Haus jederzeit ändern. Wir brauchen kürzere Fristen. Wir brauchen endlich ein Abgehen von der Ideologie des Kampfes gegen die doppelte Staatsangehörigkeit. Stattdessen müssten wir sagen: Ja, wir laden die Leute ein, Staatsbürger zu werden, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes aufgeben. – Das passt auch zu einer internationalen, mobilen Arbeitswelt, in der Menschen von Land zu Land migrieren, weil sie ihre Karriere weiterentwickeln. Das Bild, in ein Land zu gehen und da für immer zu bleiben, ohne nach links oder rechts zu gucken, entspricht dem 19. Jahrhundert, aber nicht dem 21. Jahrhundert mit Internet und Mobilität.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, was Sie zu den weiteren Artikeln, zu den Deutschenrechten aufgeschrieben haben, sollten wir im Ausschuss intensiv diskutieren. Ich glaube, man muss sich jedes Grundrecht einzeln anschauen, und man sollte auch einmal überlegen, inwieweit die Europäische Menschenrechtskonvention und der UN-Zivilpakt nicht ohnehin eine solche Auslegung erzwingen. Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass wir zur Versammlungsfreiheit sagen – das kenne ich aus der Rechtspraxis auch nicht –, Ausländer dürften nicht demonstrieren, womöglich für Freiheit in ihrem Heimatland, für Demokratie und gegen den Staatschef, der hier zu Besuch ist. Es ist noch keine Versammlungsbehörde in der Praxis auf eine solche Idee verfallen. Trotzdem könnte man meinen, im Grundgesetz stehe, dass sie dieses Recht nicht hätten. Ich glaube, sie haben das Recht. Deshalb lassen Sie uns darüber reden, erstens, ob wir die Rechtsänderung überhaupt brauchen, und zweitens, bei welchen Grundrechten das erforderlich ist. Aber den Grundgedanken, dass alle Menschen Menschenrechte haben und diese in Deutschland auch ausüben können müssen, teile ich in Ihrem Ansatz auf jeden Fall.

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Na immerhin!)

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Volker Beck. – Die nächste Rednerin ist Gabriele Fograscher für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6909029
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte
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