09.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 176 / Tagesordnungspunkt 15

Gabriele FograscherSPD - Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt zum kommunalen Ausländerwahlrecht, der Kollege Karl-Heinz Brunner wird dann noch über die Jedermann-Grundrechte sprechen.

Allein im letzten Jahr haben fast 500 000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Auch dieses Jahr und in den nächsten Jahren werden immer wieder Menschen zu uns kommen. Manche wollen oder dürfen nur vorübergehend hier bleiben, andere werden dauerhaft hier leben. Das Integrationsgesetz, das wir letzte Woche auf den Weg gebracht haben, schafft klare und verbindliche Regeln für die Integration. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es ein wichtiger Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz.

Im vergangenen Jahr lebten mehr als 9 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, darunter etwa 4 Millionen Menschen aus EU-Staaten. Die überwiegende Anzahl dieser Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft ist in Deutschland gut integriert; sie arbeiten, zahlen Steuern, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil und bringen sich vor Ort in den Städten und Kommunen ein. Sie sind Mitglied in Vereinen, Bürgerinitiativen oder engagieren sich auf andere Art und Weise vor Ort und für die Gesellschaft. Doch mitreden dürfen nur die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, und dies auch nur bei Kommunalwahlen. Die weiteren mehr als 5 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Drittstaaten dürfen nicht mitbestimmen, ob in ihrer Kommune eine neue Schule oder Kita gebaut wird und in welche Projekte die Kommune investiert.

Es ist ja kein Geheimnis, dass die SPD das kommunale Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer will. Das haben wir bereits im Grundsatzprogramm von 1989 gefordert. Im Rahmen der Gemeinsamen Verfassungskommission 1993 ist es den SPD-Mitgliedern gegen den Widerstand von CDU/CSU nicht gelungen, hier eine Änderung herbeizuführen. Auch in unserem Regierungsprogramm von 2013 heißt es:

Wir werden uns darum bemühen, eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag zu erreichen, damit jede Frau und jeder Mann das kommunale Wahlrecht nach einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in Anspruch nehmen kann.

Wir konnten uns mit dieser Forderung bislang nicht durchsetzen, und so fand sie auch keinen Eingang in den Koalitionsvertrag.

Am besten wäre es natürlich, wenn die Zahl der Einbürgerungen steigen würde. Sie pendelte sich bis 2014 bei circa 100 000 Einbürgerungen pro Jahr ein. Mit der Abschaffung der Optionspflicht Ende 2014 könnte die Zahl der Einbürgerungen wieder steigen; es liegen leider noch keine aktuellen Zahlen vor.

Für uns wäre das kommunale Wahlrecht ein Angebot zur Integration, ein Baustein einer Willkommenskultur und ein deutliches Signal, dass alle, die hier leben, auch Verantwortung für eine demokratische Entwicklung und ein friedliches Zusammenleben tragen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und spannende Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Gabriele Fograscher. – Nächste Rednerin: Andrea Lindholz für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6909033
Wahlperiode 18
Sitzung 176
Tagesordnungspunkt Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte
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