10.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 28

Sabine PoschmannSPD - Reform des Bauvertragsrechts

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Als Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagfraktion begrüße ich den Gesetzentwurf ausdrücklich. Auf vielen Veranstaltungen, die ich besuchte, wurde gerade der Punkt „Wer übernimmt die Folgekosten bei Produktmängeln?“ als Problem dargestellt. Aus meiner Aussage auf den Veranstaltungen „Wir arbeiten daran“ ist heute ein „Wir haben fertig“ geworden. So ganz fertig sind wir jedoch meiner Meinung nach nicht. Denn wenn wir tatsächlich dafür sorgen wollen, dass zum Beispiel der Handwerker nicht mehr auf den Folgekosten für den Ein- und Ausbau fehlerhafter Produkte sitzen bleibt, dürfen wir keine abweichenden Regelungen zulassen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Karin Binder [DIE LINKE])

Unternehmen untereinander haben bisher die Möglichkeit, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zu treffen. Für sie gilt das sogenannte Klauselverbot nicht. Die Marktmacht größerer Unternehmen birgt damit die Gefahr, dass diese sich ihrer Verantwortung entziehen und der Kleine auf den Kosten sitzen bleibt.

Wenn zum Beispiel ein Handwerker Parkett verlegen soll, muss er Dämmmaterial und Parkett kaufen; klar. Dabei wird er den Geschäftsbedingungen des Händlers zustimmen. Stellt der Kunde später fest, dass die unter dem Parkett verlegte Dämmung keinerlei Wirkung zeigt, wird er Nachbesserung verlangen. Das zu ersetzende Material ist relativ günstig; der zeitliche Aufwand, das Ganze wieder herauszureißen, ist relativ hoch. Deshalb ist es richtig, dass der Handwerker eine Erstattung des Materials und der Ein- und Ausbaukosten vom Händler verlangen kann.

Hat der Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erstattung der Kosten für den Ein- und Ausbau ausgeschlossen, bleibt dem Handwerker im besten Fall eine Kulanzregelung oder der Klageweg. Aber, meine Damen und Herren: Kann sich der Handwerker in diesem Fall gegenüber dem Händler durchsetzen?

Bleiben wir beim Beispiel Parkettverleger. Ein durchschnittlicher Betrieb erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 250 000 Euro. Der Marktführer unter den Baumärkten machte 2015 in Deutschland rund 3,9 Milliarden Euro Umsatz. Die Verteilung der Kräfte zwischen den Vertragspartnern könnte folglich nicht größer sein.

Wir haben jetzt die Gelegenheit, mit einer AGB-festen Regelung Rechtssicherheit zu schaffen. In diesem Punkt würden wir auch die Position des Bundesrates stützen. Ich lade Sie ein, gemeinsam an einer Formulierung zu arbeiten, sodass wir im weiteren Verfahren noch zu entsprechenden Änderungen kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Volkmar Vogel für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6910550
Wahlperiode 18
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Reform des Bauvertragsrechts
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