10.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 28

Volkmar VogelCDU/CSU - Reform des Bauvertragsrechts

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Baupolitiker, der die Debatte eben sehr intensiv verfolgt hat, kann ich sagen: Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Die Feinjustierung, die noch notwendig ist, werden wir hinbekommen. Wir sprechen ja über die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und die Reform des Bauvertragsrechts. Das sind zwei wesentliche Punkte, die zum einen mit dem Verbraucherschutz und zum anderen natürlich auch mit der Rechtssicherheit in der Bauwirtschaft zu tun haben.

Lassen Sie mich als Baupolitiker sagen: Die Bauwirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, den wir in unserem Land haben. Die Bauwirtschaft ist die Konjunkturlokomotive in unserem Land oder – wenn wir hier die falschen Entscheidungen treffen – eben auch nicht. Die Diskussionen über die Mietpreisbremse und die Modernisierungsumlage, die wir geführt haben, sind sicherlich wichtig und richtig. Aber diese Instrumente dienen nur dazu, die Symptome, die wir spüren, zu mildern. Am Ende ist es wichtig, dass wir bauen, bauen, bauen und dafür Sorge tragen, dass sich der Markt entspannt und auf ihm tatsächlich auch alle Akteure arbeiten können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD])

Natürlich gehören zum Bauen Auftraggeber. Sie müssen wir besonders schützen. Verbraucherschutz hat für uns oberste Priorität. Gerade im Baubereich, in dem es um langfristige Investitionsentscheidungen geht, viel Geld in die Hand genommen wird und die Bauherren, gerade Familien, ein hohes Risiko eingehen, kommt es darauf an, sie zu schützen und ihnen dabei zu helfen, dieses Risiko zu minimieren.

Oft ist es so, dass Familien an Mehrkosten verzweifeln oder der Bauträger bzw. das Bauunternehmen in die Insolvenz geht. In solchen Fällen benötigen sie unsere Hilfe. Deswegen ist es auch richtig, dass wir diese beiden Vorhaben – die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und die Reform des Bauvertragsrechts – miteinander verknüpft haben.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir uns in der jetzt anstehenden Debatte und in den Diskussionen in den Fachgremien miteinander auf einige Prinzipien, auf die ich im Folgenden eingehe, verständigen sollten. Die Vertragsfreiheit ist in unserer Gesetzgebung ein wichtiges Gut. Wir sollten also nur das regeln, was notwendig ist, und nichts überzogen regeln. Vielmehr sollten wir, soweit es geht, die Möglichkeit geben, dass Partner ihren Vertrag frei miteinander regeln können. Aber es gibt natürlich Dinge, die wir regeln müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir gleiches Recht für alle gelten lassen. Das gilt für den Auftraggeber, also für den Bauherrn, genauso wie für das Bauunternehmen, das in den allermeisten Fällen sorgfältig und termingerecht den Bau ausführt.

Wir sollten darauf achten, dass wir den Grundsatz des Verbindenden zwischen den beiden Vertragspartnern herausstellen und nicht zwingend das Trennende. Genauso gehört dazu, möglichst dafür Sorge zu tragen, dass die Einigung der Vertragspartner ohne Rechtsstreit und ohne andere Auseinandersetzungen im Mittelpunkt stehen muss.

Risiken bestehen auf beiden Seiten: Einerseits steht vielleicht die Existenz des Verbrauchers, des Auftraggebers auf dem Spiel, wenn man unfair miteinander umgeht. Andererseits muss man vor allen Dingen auch die vielen kleinen Handwerker, die kleinen Bauunternehmen sehen und nicht zuletzt auch die Mitarbeiter, die 2, 3, 5, 10 oder 20 Mitarbeiter eines Bauunternehmens, deren Existenz, wenn es zu unbilligen Härten kommt, unter Umständen auch auf dem Spiel stehen kann. Deswegen sind die Verbesserungen bei den Ein- und Ausbaukosten für die Handwerker und für die kleinen Bauunternehmen so wichtig und existenziell.

Meine Bitte an uns alle, so, wie wir hier zusammen sind, ist, dass wir dieses Gesetzesvorhaben, das jetzt in die Ausschüsse geht, nicht verzögern, sondern es zügig zum Abschluss bringen. Das hilft den Unternehmen. Es ist richtig und gut, dass wir mit den Änderungen im Bereich der Ein- und Ausbaukosten die Geschäftsbeziehung – ich sage jetzt nicht Business, denn wir sind ja hier im Deutschen Bundestag – zwischen dem gewerblichen Bereich und den Endkunden, aber auch zwischen den Gewerblichen untereinander geregelt haben, und zwar innerhalb der gesamten Lieferkette bis hin zu den Verursachern.

Natürlich ist es so – auch wenn ich sage, dass wir das nicht in die Länge ziehen, sondern zügig zum Abschluss bringen sollten –, dass wir sicherlich noch Feinjustierungs- und Diskussionsbedarf im Bereich des Bauvertragsrechts haben. Es ist erst einmal richtig, dass wir dort Regelungen treffen. Denn – einer meiner Vorredner hat es gesagt – wir haben zwar das Werkvertragsrecht, aber das ist ja eher terminlich, punktuell ausgelegt, wohingegen das Bauvertragsrecht den gesamten Zeitablauf, der im Baubereich ja nun einmal über einen längeren Zeitraum geht, besser abbildet. Daher ist es sinnvoll, die Regelungen dort zu treffen.

Aus meiner Sicht ist weitgehend unstrittig – natürlich kam dazu Kritik aus der Bauindustrie –, dass wir Festlegungen zu Mindestanforderungen treffen müssen, auch zu terminlichen. Ich glaube, das hilft allen und am Ende auch dem Bauunternehmer, weil mehr Rechtssicherheit gegeben ist. Dies bildet die Grundlage, auf der man sich fair untereinander einigen kann, ohne dass es zu Auseinandersetzungen kommt.

(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich bin auch der Meinung, dass es ein Anordnungsrecht geben muss. Das ist ganz unstrittig. Wer das Risiko auf sich nimmt und eine Investition tätigt, muss auch die Möglichkeit haben, Änderungen durchzusetzen. Aber es muss auf der anderen Seite – das meine ich mit fairem Ausgleich – für denjenigen, der es umsetzen muss, verhältnismäßig bleiben. Das heißt, er muss tatsächlich auch die Befähigung haben. Er muss die notwendige Technik dafür haben. Er muss vielleicht auch das Personal dafür haben. Es muss auch in seinen sonstigen Bauablauf hineinpassen. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass man an der Stelle genau hinschaut, sodass eine sinnvolle Regelung für beide Seiten herauskommt. Wir reden in der Baukostensenkungskommission natürlich auch über die Senkung der Baukosten. Ein großer Teil sind Vorfinanzierungskosten, die letztendlich der Bauunternehmer tragen muss. Das kann man nicht überziehen. Da muss es einen fairen Ausgleich untereinander geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was ich noch ein bisschen kritisch sehe, gerade wenn es um das Anordnungsrecht geht – ich glaube, Kollege Hoffmann hat es schon angesprochen –, ist, dass trotz alledem Abschlagszahlungen in sinnvoller Art und Weise möglich sein müssen; die vorher vereinbarte Möglichkeit der Abschlagszahlung darf nicht über die einseitige Anordnungserlaubnis ausgehebelt werden. Hier muss also auch eine Regelung her, die für beide Seiten vernünftig und vertretbar ist.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch eines sagen: Wir haben auf der einen Seite marktstarke Auftragnehmer, also Bauunternehmen, die das vielleicht ausnutzen wollen, auf der anderen Seite haben wir unter Umständen aber auch sehr marktstarke Auftraggeber, die das natürlich auch in ihrem Sinne ausnutzen wollen. Deswegen ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, hier dafür zu sorgen, dass es sowohl für die Verbraucher, den Endkunden, als auch für die vielen seriösen, fleißigen Bauunternehmen, die jeden Tag in Deutschland tätig sind und für uns arbeiten, fair und gerecht zugeht.

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6910553
Wahlperiode 18
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Reform des Bauvertragsrechts
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