Günter BaumannCDU/CSU - Bundespolizeibeauftragtengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir heute über die Bundespolizei, über Misstrauen und Beschwerden sprechen, möchte ich als Erstes Danke sagen. Ich danke den Bundespolizisten in unserem Land, die täglich eine riesengroße Aufgabe erfüllen. Die Zahl der Einsätze nimmt zu, und die Einsätze werden schwieriger und komplizierter; es geht dabei nicht nur um Terrorismus, sondern auch um Fußballchaoten und Demonstrationen. Überall sind sie unterwegs, um für unser aller Sicherheit zu sorgen. Dafür als Allererstes einen ganz herzlichen Dank!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Meine Damen und Herren, für uns Politiker muss es eigentlich oberste Aufgabe sein, sich die Frage zu stellen: Was können wir tun, um die Bundespolizei in Deutschland zu stärken? Dazu gehört als Erstes die personelle und finanzielle Ausstattung; ich denke, da sind wir auf einem ganz guten Weg. Aber genauso wichtig ist für uns, dafür zu sorgen, dass in der Bundespolizei und im Verhältnis zwischen Bevölkerung und Bundespolizei ein gutes Klima herrscht, dass die Bundespolizei in Deutschland also voll akzeptiert wird.
Es stellt sich natürlich auch die Frage: Was ist zu tun, wenn es einzelne Probleme, Verfehlungen oder Schwierigkeiten gibt? Armin Schuster hat einen Teil meiner Rede vorweggenommen, weil er aufgezählt hat, welche anderen Beauftragten es schon gibt. Er ist dabei bis zur Zahl zehn gekommen. Als Punkt elf folgt das Wichtigste: das Petitionswesen.
Wir haben erst gestern im Plenum unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 vorgestellt. Lieber Frank Tempel, es gibt eine unabhängige Stelle, und zwar den Petitionsausschuss. Im letzten Jahr wurden circa 13 000 Petitionen an den Deutschen Bundestag gerichtet. Wir hatten eine Erfolgsquote von etwa 45 Prozent. In so vielen Fällen konnten wir den Bürgern bei ihren konkreten Anliegen helfen. Das ist eine riesige Erfolgsquote.
Das Petitionswesen ist ein Grundrecht. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich an die Volksvertretung zu wenden. Die Bürger machen davon auch Gebrauch. Das heißt, sie kommen mit allen möglichen Anliegen, die man sich vorstellen kann, zu uns und sagen: Bitte helft uns; wir kommen hier nicht weiter.
Bei uns geht es um alle möglichen Themen: von Hartz IV über die Verkehrsanbindung bis zur Rente. Es gibt auch Petitionen von Bundespolizisten und über Bundespolizisten. Dabei ist es nicht etwa so, dass sich Bürger in der Mehrzahl der Eingaben beschweren, dass Bundespolizisten bei Demonstrationen zu hart zugegriffen hätten; nein, überhaupt nicht. In den Beschwerden von Bundespolizisten geht es um Themen, die innerhalb der Bundespolizei eine Rolle spielen. Zum Beispiel hat ein Dienstherr eine Beförderung versagt, es gab eine Beschwerde über die unzureichende Ausstattung mit Schutzwesten, und ein genehmigter Sonderurlaub zu Bildungszwecken wurde nicht gewährt. Die meisten Fälle haben wir nach einer Stellungnahme des BMI positiv bescheiden und dem betroffenen Polizisten ganz konkret helfen können.
Wir haben aber auch Petitionen von Bürgern quer durch das Land erhalten, die sich Sorgen um die Sicherheit machen; auch das ist hochinteressant. In ihren Petitionen schreiben sie zum Beispiel: „Sorgt bitte für eine bessere Ausstattung der Bundespolizei, sorgt für mehr Bundespolizei auf Bahnhöfen, sorgt für mehr Bundespolizei im Vorfeld von Fußballspielen“ usw. usf. Das heißt, die Bürger – auch die Bundespolizisten sind ja Bürger – nutzen die Möglichkeit, sich an uns zu wenden und uns bei ihren Anliegen um Hilfe zu bitten. Insofern stellt sich die Frage, Frau Mihalic: Brauchen wir die Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten?
Ich möchte Ihnen im Hinblick auf den Begriff „Leerstelle“ widersprechen. Wir haben keine Leerstelle. Wir haben unheimlich viele Stellen und Möglichkeiten. Die Frage ist: Gibt es weiteren Bedarf?
Die entscheidenden Fragen lauten für mich: Was können wir tun, um das Ansehen der Bundespolizei und das Verhältnis innerhalb der Bundespolizei, also das Klima, zu verbessern? Wie können wir Einzelprobleme vielleicht noch besser lösen? Wir müssen in Ruhe darüber debattieren, ob wir eine derartige Stelle brauchen. Dabei müssen wir wissen: Sie kostet Geld. Das wird also nicht ganz einfach; Kollege Schuster sprach bereits davon. Sie haben bei den Kosten einen Betrag von 1,85 Millionen Euro angesetzt. Wenn man sich an den Haushaltsausgaben für den Wehrbeauftragten orientiert, ist man schon bei 4 Millionen Euro oder sogar etwas darüber. Insofern müssen wir über dieses Thema nachdenken.
Wenn wir auf die Länder schauen, können wir über zwei konkrete Fälle sprechen: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Andere Länder denken darüber nach, eine solche Stelle einzurichten. Deshalb wollen wir uns die Wirkungsweise dieser Polizeistellen in den Ländern in Ruhe anschauen: Was kommt dabei heraus? Bringt das eine Verbesserung, oder ist das einfach nur eine zusätzliche Stelle, die nicht genutzt wird? Nach einiger Zeit würde ich mir gerne auch einmal die Vertrauensstelle beim Bundespolizeipräsidenten anschauen: Was geht dort ein? Welchen Erfolg bringt diese Stelle? Diese Varianten sollten wir näher betrachten.
Den heute vorliegenden Gesetzentwurf, den Sie, Frau Mihalic, eingebracht haben, kann man aufgrund des Wortlauts und Ihrer Ausführungen dazu nur ablehnen. Wir sind aber bereit, über die Idee miteinander zu diskutieren. Wir müssen das gesamte Thema sehen: Was können wir für unsere Polizei leisten? Zu allen Gesprächen darüber sind wir gern bereit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nett!)
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt das Wort der Kollege Wolfgang Gunkel.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6910676 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 177 |
Tagesordnungspunkt | Bundespolizeibeauftragtengesetz |