10.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 29

Volker UllrichCDU/CSU - Bundespolizeibeauftragtengesetz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Gesetzentwurf der Grünen zur Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten. Ja, wir sind in diesem Land nicht arm an Beauftragten. Wir haben den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, wir haben gestern den Beauftragten für die Stasi-Unterlagen wiedergewählt, und es gibt auch seit vielen Jahrzehnten den Wehrbeauftragten.

Gerade der Vergleich des Wehrbeauftragten mit dem von Ihnen geforderten Bundespolizeibeauftragten zeigt, dass hier zwei Positionen verglichen werden, die nicht vergleichbar sind. Der Wehrbeauftragte ist für Eingaben von Soldaten zuständig, die einem besonderen Grundrechtsverhältnis unterliegen, und der Wehrbeauftragte soll die Grundsätze der Inneren Führung innerhalb der Bundeswehr überprüfen.

Sie schlagen einen Bundespolizeibeauftragten vor, der Fehlverhalten von Polizeibeamten gegenüber den Bürgern im Rahmen des Einsatzes überprüfen soll.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur!)

Da muss ich Ihnen sagen: Es gibt in diesem Land bereits genügend rechtliche und rechtsstaatlich abgesicherte Verfahren, um Fehlverhalten zu überprüfen. Ja, es gibt Fehlverhalten von Polizeibeamten. Das wollen wir nicht wegdiskutieren. Gerade wenn der Staat das Gewaltmonopol hat, wirkt das Fehlverhalten von Polizisten besonders schwer.

Aber der Rechtsstaat hat dagegen sehr taugliche Instrumente entwickelt. Es gibt innerhalb des Beamtenrechts das Instrumentarium des Disziplinarverfahrens. Bei Gewaltdelikten und anderen Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Der Staatsanwalt muss von sich aus ermitteln; er hat gar kein Ermessen. Darüber hinaus gibt es für Bürger auch die Möglichkeit, polizeiliches Handeln vor den Verwaltungsgerichten zu überprüfen.

Wir meinen, dieses Instrumentarium ist rechtsstaatlich ausgewogen, und wir sollten es nicht durch die Möglichkeit aufweichen, ein rechtsstaatlich fragwürdiges Verfahren einzuführen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf – ich zitiere – von „exzessiver Polizeigewalt“, von „strukturellen Problemen“ und von „kaum vorhandener Fehlerkultur“. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das sind nicht unsere Worte. Wir setzen dem Misstrauen, das Sie in die Polizei haben, das Vertrauen in die Polizei entgegen. Das Vertrauen in die Polizei ist wichtig, damit dieser Rechtsstaat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllen kann.

Deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch über Dinge sprechen, die ebenso wichtig sind und die man im Rahmen dieser Debatte ansprechen muss. Das ist nicht nur das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter, sondern das ist auch die besondere Situation, der sich Polizeibeamte ausgesetzt sehen. Ich möchte sprechen über die unerträgliche Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte und gegen Einsatzkräfte. Allein im Jahr 2014 sind über 60 000 Polizeibeamte angegriffen worden. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,3 Prozent erhöht. Es gab über 22 000 Widerstände gegen Polizeibeamte. Ich sage Ihnen ehrlich: Wer jeden Tag auf unseren Straßen und Plätzen seinen Kopf dafür hinhält, dass unser Land sicher ist, der hat unsere Solidarität verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU – Frank Tempel [DIE LINKE]: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?)

Diese Bundesregierung hat gehandelt. Sie hat ein Programm aufgelegt, um die Ausrüstung von Polizeibeamten zu verbessern. Wir werden in den nächsten Jahren 3 000 neue Stellen bei der Bundespolizei schaffen, damit unsere Bahnhöfe, Flughäfen und Plätze noch sicherer werden. Deswegen von unserer Seite heute ein Dank an unsere Polizeibeamten für ihren Einsatz und dafür, dass sie unser Land sicher machen. Daran, dass die Bürger Vertrauen in diesen Rechtsstaat und diese Polizei haben, werden wir uns messen lassen.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6910729
Wahlperiode 18
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Bundespolizeibeauftragtengesetz
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