23.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 15

Herbert BehrensDIE LINKE - Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen den Werbespruch mancher Warenhäuser: Kauf drei, bezahl zwei! – Wenn wir uns auf diesen Handel einlassen, wissen wir genau: Ich habe dann auch drei Teile, wenn ich zwei bezahlt habe. – Das ist beim Internetzugang etwas schwieriger.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist es umgekehrt!)

Wenn ich dort nämlich drei kaufe, habe ich nicht unbedingt die Sicherheit, dass ich sie auch bekomme. Manche von uns haben das sicherlich festgestellt, wenn sie sich ihren Vertrag angesehen haben. Da heißt es eher: Nimm zwei, bezahl drei! – Beispielsweise besagt der schon erwähnte Vertrag der Telekom „bis zu 50 Mbit“. In dem Vertrag steht des Weiteren: 16 Mbit werden garantiert. – Wenn man an der falschen Stelle wohnt – beispielsweise wie ich in einer niedersächsischen Kleinstadt –, steht da unter Umständen: maximal 25 Mbit. – Bezahlt wird aber für 50 Mbit. Das kann nicht akzeptiert werden. Das ist Verbrauchertäuschung; das muss beendet werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss jetzt beendet werden, und es darf nicht mit dem Hinweis, wie wir es gerade gehört haben, reagiert werden: Da ist etwas in der Pipeline; wir kommen demnächst mit einem Vorschlag.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das dauert!)

Lange genug haben wir zugeguckt. Das muss nun schleunigst beendet werden.

Natürlich haben wir ein Problem mit der Messung der Bandbreite; das ist schon einmal angesprochen worden. Deshalb ist der Antrag der Grünen, in dem darauf hingewiesen wird, welche Möglichkeiten bestehen, sehr sinnvoll. Die Transparenzverordnung hat das durchaus aufgenommen. Darin wird zumindest angekündigt, ein erhöhtes Maß an Transparenz zu schaffen. Aber wir müssen dort mehr Druck aufbauen. Das heißt, auch hier im Parlament muss das Ganze befördert werden. Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass uns irgendwann irgendetwas vorgelegt wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mit dem vorliegenden Antrag sollen also die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Allerdings müssen wir, wie gesagt, eine Möglichkeit zur Überprüfung haben, die wirklich einfach zu handhaben ist. Den auf der Seite der Bundesnetzagentur befindlichen Test durchzuführen, ist teilweise schwierig. Wenn wir uns nicht an der richtigen Stelle einklinken, haben wir ein Problem, die Leistung wirklich zu überprüfen. Wir sind nicht alle Fachleute, die jedes Detail kennen und wissen, welche Begriffe sie verwenden müssen, um die Internetleistung zu überprüfen.

Es geht nicht um den einfachen Nachweis, dass ich eine schnelle Leitung habe, sondern darum, dass ich eine schnelle Leitung gekauft habe, eine schnelle Leitung bezahle, aber keine schnelle Leitung bekomme. Das ist der Punkt, auf den wir achten müssen. Es geht hier um Verbraucherrechte.

(Beifall bei der LINKEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Das geht mir mit meinem Auto genauso, vor allem wenn Sie die Verkehrsbereiche in den einzelnen Ländern verantworten!)

Kundinnen und Kunden haben nur die Möglichkeit, sich darüber mit dem Telekommunikationsunternehmen auseinanderzusetzen oder den Vertrag zu kündigen, ohne zu wissen, ob der nächste Anbieter hält, was er verspricht. Oder man muss den Klageweg beschreiten.

Das ist umständlich, und man kann nie sicher sein, ob man Recht bekommt. Darum muss eine entsprechende Regelung her. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ganz einfach überprüfen können, ob sie das bekommen, wofür sie bezahlen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll erreicht werden, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, die korrekten Daten anzugeben. Wenn sie das nicht tun, dann müssen sie zahlen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatzanspruch haben. Die Bundesregierung bekräftigt hier häufig: Ziel ist, bis 2018 für eine Internetverbindung zu sorgen, die mindestens 50 Mbit pro Sekunde schnell ist. Aber wir wollen sicher sein, dass das keine Bis-zu-Regelung, sondern eine verbindliche und verlässliche 50-Mbit-Regelung ist, die für das ganze Land gilt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Klaus Barthel.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6947764
Wahlperiode 18
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge
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