23.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 15

Saskia EskenSPD - Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Fall, dass Sie die Praxisbeispiele, die meine Kollegen genannt haben, nicht verstanden haben, gebe ich folgendes Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen 1 Liter Milch,

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben wir Milch, Mehl und Bier!)

– so fängt meine Rede an; ich kann nichts dafür –, und zu Hause stellen Sie fest, dass nur ein Dreiviertelliter drin ist. Vielleicht kam es bei der Abfüllung oder beim Transport zu einem Schwund; man weiß es ja nicht. Machen Sie dafür jetzt die Kuh verantwortlich oder die Molkerei, oder sind Sie selbst verantwortlich? Schließlich haben Sie die Packung transportiert. Vielleicht haben Sie unterwegs etwas verloren. – Nein, das finden Sie abwegig. Auf der Packung steht schließlich drauf, dass 1 Liter drin ist, und damit haben Sie recht.

Auch beim Internetzugang sollte es selbstverständlich sein, dass das, was draufsteht, drin ist. Sie gehen einen Vertrag ein, in dem man Ihnen eine Up- und Downloadrate anbietet. Die bekommen Sie dann auch. Alles andere wäre ja irgendwie unlauter. In der täglichen Praxis scheint das aber anders zu sein. In Sachen Internet bekommt kaum jemand das, was er gekauft hat. Das ist nicht in Ordnung. Da müssen wir aktiv werden.

Frau Kollegin Esken, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion?

Aber gerne doch.

(Zuruf der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries)

Auch wenn ich damit den Unmut von Frau Zypries erwecke – das kann ich heute Abend ertragen –, möchte ich Folgendes fragen: Da Sie nicht die Erste sind, die den Vergleich mit einem 1 Milch anstrebt, drängt sich die Frage auf – wir reden hier ja über Netze und nicht über Behältnisse –, ob man, wenn man den Vergleich zu anderen Netzen zieht, beispielsweise zum Straßenverkehr, den gleichen Vorschlag machen würde. Würde man dann auch sagen: „Wenn auf dem Schild ‚50‘ steht, dann muss gewährleistet sein, dass man 50 fahren kann“?

(Klaus Barthel [SPD]: Das ist eine Höchstgeschwindigkeit und nicht eine Mindestgeschwindigkeit!)

Das wäre eine hochinteressante Angelegenheit. Das ist aber nicht so. Es handelt sich tatsächlich um eine Höchstgeschwindigkeit. Ich glaube, für die Straßen müssen wir eine solche Regelung nicht treffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Sie werden sehen, dass die Abweichung sehr groß ist!)

Aber das ist eine nette Idee.

Danke, Herr Kollege Jarzombek.

Der Vorstoß der Grünenfraktion zielt in der Analyse in die richtige Richtung; das hat der Kollege Durz schon gesagt. Der Antrag hat von daher unsere Sympathie. Er wird auch genau im richtigen Moment vorgelegt. Es freut mich, dass die Bundesregierung jetzt diese Verordnung zur Transparenz auf den Weg bringen will. Es ist vorgesehen, zur konkreten Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und der maximal möglichen Übertragungsrate zu verpflichten. Außerdem soll ein Tool, mit dem die Nutzer messen können, was sie bekommen, von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

Eine statische Mindestqualität vorzuschreiben, was der Antrag der Grünen vorsieht, ist für die dynamische Weiterentwicklung des Internets nicht die beste Lösung. Brauchen wir dann eine Kommission, die jedes Jahr die Internetmindestqualität anpasst, wie beim Mindestlohn? Das halte ich nicht für empfehlenswert.

Zum Schadenersatz kann die Bundesnetzagentur selbst keine Regelungen treffen. Wir gehen derzeit davon aus, dass durch die Jahresberichte und statistischen Analysen der Bundesnetzagentur sowie die Ermächtigung der Nutzer, die tatsächliche Datenübertragungsleistung zu überprüfen, ein hinreichender Druck auf die Dienste, vertragstreu zu liefern, entstehen wird. Andernfalls müsste man das tatsächlich gesetzlich regeln.

Ihren Antrag sehen wir deshalb als durchaus wertvollen Beitrag zur Diskussion an

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin!)

– immerhin –, auch wenn wir ihm natürlich nicht zustimmen können.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6947769
Wahlperiode 18
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge
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