Barbara LanzingerCDU/CSU - Digitalisierung der Energiewende
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte junge Leute, die uns heute zuhören! Zu dem zentralen Bestandteil der Energiewende ist alles schon gesagt. Wir haben in der Tat viel diskutiert und viel verhandelt, und zwar – ich denke, es ist wichtig, das zu erwähnen – mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschützern, Unternehmen, Verbänden und vielen weiteren. Ich denke, das macht auch diesen Gesetzentwurf aus, dass er nicht einfach so auf den Markt geworfen wird. Das Ergebnis ist ein Kompromiss – und ich denke, es ist ein guter Kompromiss – zwischen Verbraucherinteressen und – das sage ich bewusst – den Interessen der Wirtschaft.
(Florian Post [SPD]: Und zwischen uns!)
Wir brauchen Instrumente, um die Stabilität und Effizienz zu gewährleisten. So brauchen wir die intelligenten Messsysteme für die Energieeffizienz, und ich denke, dass den Stromkunden variable Stromtarife angeboten werden müssen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schaffen gar nicht den Rahmen, dass das mit den Tarifen geht!)
Zentral war für uns die Datensicherheit. Das war der wichtigste Bestandteil des Gesetzentwurfs, und das wurde mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem BSI, und der Bundesnetzagentur abgestimmt. Wir verlassen uns auch darauf, dass die verbindlichen Sicherheitsstandards gewährleistet sind und dass ein Akteur im Energiesystem nur die Daten aus dem Smart Meter erhält, die er für seine rechtlich festgelegten Aufgaben benötigt.
(Florian Post [SPD]: Sehr gut!)
Ich wehre mich deshalb dagegen, dass von Datenkraken oder Ausspähen geredet wird. Das ist in der Tat falsch.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ein wichtiger Punkt ist der Rollout der Geräte, um die Balance zwischen einer möglichst geringen finanziellen Belastung der Verbraucher einerseits und der Möglichkeit eines wirtschaftlichen Einbaus andererseits zu schaffen. Der Pflichteinbau ist ab einem Jahresverbrauch von 6 000 Kilowattstunden vorgesehen. Darunter ist das Ganze optional. Es ist nicht verpflichtend, wie Sie gesagt haben, Frau Verlinden, und es kommt frühestens ab 2020.
Ich wiederhole: Es gibt also für die Geringverbraucher unter 6 000 Kilowattstunden keinen Pflichteinbau, sondern für sie ist der Einbau der Smart Meter optional.
(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber man muss widersprechen! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sei denn, Sie sind Mieter! Dann müssen Sie einbauen!)
Und es gibt dabei einen niedrig angesetzten Kostendeckel, der strikt eingehalten werden soll.
Auch das, was Sie vorhin zu den Kleinerzeugeranlagen erwähnt haben, ist falsch. Ich lege Wert darauf, weil mir das in der Verhandlung sehr wichtig war, dass bei Anlagen kleiner 1 nichts gemacht wird.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kleiner 1! Aber kleiner1 ist doch gar nichts!)
– Jetzt hören Sie doch zu! Sie haben gerade von 1 kW gesprochen. Deshalb wiederhole ich das jetzt. Zwischen 1 und 7 kW ist es optional; als Preisobergrenze sind 60 Euro vorgesehen. Bestandsanlagen werden nicht angegriffen. Der Neueinbau erfolgt ab 2018.
Zum Schluss ist, was die Diskussion um die Übertragungsnetzbetreiber und die Verteilnetzbetreiber angeht – auch das wurde schon erwähnt –, noch die Frage wichtig, wer die Daten letztendlich bekommen soll. Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss geschaffen, dass bei einer Größe von 100 000 Zählpunkten die Daten so weitergegeben werden, wie sie hereinkommen. Unterhalb dieser Grenze müssen die Messstellenbetreiber den Antrag stellen, damit sie das lösen können.
Ich komme zum Schluss. Aus unserer Sicht kann die Energiewende nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, wenn die Unternehmen auf diejenigen, die den Verbrauch steuern, die Kunden, zugehen und ihre Sorgen ernst nehmen, die sie ja haben, wenn gute Angebote gemacht werden, auch um dafür zu werben, diese Messsysteme einzubauen, und wenn intelligente, variable Strompreise angeboten werden.
Das Zusammenspiel von Verbrauchern, Messstellenbetreibern und Erzeugern macht letztendlich den Erfolg des Gesetzes aus. Ich denke, wir haben mit dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage geschaffen, und bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Ganz herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6947998 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung der Energiewende |