Lisa PausDIE GRÜNEN - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich ganz klar zu sagen:
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Bitte!)
Wenn wir als Gesetzgeber noch ernst genommen werden wollen, Herr Kauder, und nicht nur als Erfüllungsgehilfe von Lobbyisten, dann darf dieser Gesetzentwurf den Deutschen Bundestag heute nicht passieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Es wird aber so sein!)
Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das entscheidet Herr Voßkuhle und nicht Sie!)
Er ist ungerecht, er ist unfassbar kompliziert und ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf hier heute ablehnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Das Bundesverfassungsgericht – wir haben es schon gehört – hat im Dezember 2014 verkündet: Eine pauschale Befreiung von der Erbschaftsteuer für Unternehmenserben, wie es sie bisher gab, darf es zukünftig nicht mehr geben. Es darf sie für Erben von kleinen und mittleren Unternehmen geben, wenn sie Arbeitsplätze erhalten, aber für alle anderen Fälle, so das Gericht, müsse zukünftig eine individuelle Bedürfnisprüfung des Unternehmenserben stattfinden, um festzustellen, ob er nicht doch – und wenn ja, wie viel – Erbschaftsteuer zahlen kann. So weit, so klar.
Was passierte dann? Minister Schäuble legte vor genau einem Jahr einen Referentenentwurf vor, nach dem weiterhin 99 Prozent der Unternehmenserben pauschal von der Erbschaftsteuer befreit sein sollten. Das heißt, dass im Schnitt ganze 95 Personen pro Jahr – ich wiederhole: 95 Personen; das sind nicht meine Zahlen, sondern die Zahlen der Bundesregierung – von der Erbschaftsteuer nicht mehr pauschal befreit werden sollten, weil sie ein Betriebsvermögen von mehr als 20 Millionen Euro geerbt haben. 95 Personen! Ich fand das schon damals zu wenig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber was passierte dann? Ein Jahr lang wurde zwischen CDU, CSU und SPD verhandelt, aber nicht etwa darüber, wie die Basis der Steuerzahlenden verbreitert werden könnte. Nein, es wurde zwölf Monate lang daran gearbeitet, dass auch diese 95 Personen weiterhin keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Dazu kann man heute nur sagen: Dieses Ziel haben Sie fast bis auf den letzten Erbfall erreicht. Das war aber nicht die Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
So wird es bei diesem Gesetzentwurf dabei bleiben, dass die, die mehr als 20 Millionen Euro in Deutschland erben, effektiv 3 Prozent Steuern zahlen, während diejenigen, die zum Beispiel zwischen 100 000 und 200 000 Euro erben, effektiv das Fünffache an Erbschaftsteuer zahlen müssen, nämlich 15 Prozent. Das nenne ich ungerecht, meine Damen und Herren und Herr Schneider.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Deshalb, Herr Schneider, wäre eine Flat Tax, zum Beispiel 15 Prozent für alle und nicht nur für die Mittelschicht, jedenfalls im Vergleich zu diesem Gesetzentwurf deutlich gerechter.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Hättet ihr mal vor anderthalb Jahren den Vorschlag gemacht!)
– Er war ja vorher da. – Dieses Gesetz wird in den nächsten Jahren übrigens auch zu weniger Einnahmen führen und nicht zu mehr. Auch das ist völlig klar.
Jetzt gibt es das Argument, man müsse das Gesetz trotzdem unbedingt wegen der ansonsten drohenden Rechtsunsicherheit beschließen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zunächst hat das Bundesverfassungsgericht selbst schon klargestellt, dass das nicht der Fall ist. Im Übrigen: Was kann es Rechtsunsichereres geben als ein neu beschlossenes Gesetz, von dem alle eines ganz genau wissen, nämlich dass es verfassungswidrig ist? Das Einzige, was wir nicht wissen, ist, wann genau was wie für verfassungswidrig erklärt wird. Das ist wirklich die Königsdisziplin der Rechtsunsicherheit, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Um es noch einmal konkret zu erläutern – auch für Herrn Schneider –, dass doch mehr Änderungen gekommen sind, als Sie es eben behauptet haben: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig, insbesondere weil Sie auf den letzten Metern Bewertungsregeln eingeführt haben, durch die Betriebsvermögen im Vergleich zu sonstigem Vermögen deutlich gesenkt werden. Dabei war genau das schon 2006 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Aber was wollen Sie politisch? Was wollen Sie ändern?)
Das heißt konkret: War ein Familienunternehmen nach den Regeln des Ursprungsgesetzes noch 80 Millionen Euro wert, so ist es nach dem vorliegenden Entwurf plötzlich bis zu 60 Prozent weniger wert, also nur noch 32 Millionen Euro. Auf die darauf fälligen Steuern gibt es dann auch noch einen mindestens 30-prozentigen Rabatt, weil die Steuer bei Betriebsvermögen zehn Jahre zinslos gestundet werden kann. Dann gilt noch eine Extraregelung für Investitionen. Und dann kommt noch durch die pauschale Verschonung nach dem sogenannten Abschmelzmodell für Vermögen zwischen 26 und 90 Millionen Euro ein reduzierter Steuersatz dazu.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Irrsinn heute nicht beschließen. Lassen Sie das nicht zu. Lehnen Sie den Gesetzentwurf ab, sonst wird es der Bundesrat tun.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich erteile das Wort dem Kollegen Christian von Stetten für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6949335 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 180 |
Tagesordnungspunkt | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz |