24.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 180 / Zusatzpunkt 9

Cansel KızıltepeSPD - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den klaren Auftrag erteilt, die steuerfreie Übertragung von größten Vermögen ohne Prüfung einer Verschonungsbedürftigkeit zu beenden. Warum? Weil das bisherige Gesetz ungerecht war. Das war ein schlechtes Gesetz, Herr von Stetten. Diesen Auftrag umzusetzen, ohne das Steueraufkommen zu erhöhen, wie von der Union verlangt, kommt einer Qua­dratur des Kreises gleich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, herausgekommen ist ein politischer Kompromiss, der kleinste gemeinsame Nenner; nicht mehr und nicht weniger. Sollte das Gesetz in Karlsruhe erneut scheitern, dann trägt hierfür einzig und allein die Union die Verantwortung. Ein Gerechtigkeitsempfinden bei der Christlich-Sozialen Union zu verlangen, war wahrlich zu viel verlangt. Horst Seehofer hat sich hier als der größte Bremsklotz erwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zukünftig wird das Betriebsvermögen ab 90 Millionen Euro, also bei den Superreichen, ohne Nachweis einer Bedürfnisprüfung nicht mehr verschont werden. Das ist ein großer Erfolg, den ich nicht kleinreden werde. Die Bedürfnisprüfung ist ein großer Schritt nach vorne. Wer in Zukunft eine Verschonung von der Erbschaftsteuer erreichen will, der muss seine privaten Vermögensverhältnisse endlich offenlegen. Das ist auch ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Hierfür werden wir Sozialdemokraten uns auch in Zukunft einsetzen. Wenn es um eine zukünftige Reform der Erbschaftsteuer geht, werden wir daran anknüpfen. Statt 90 Millionen Euro wären beispielsweise 20 Millionen Euro ein vernünftiger Schwellenwert gewesen.

(Lachen des Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

Das war in den Eckwerten, die Herr Finanzminister Schäuble vorgelegt hat, auch ursprünglich vorgesehen. Herr Dr. Meister weiß das nur zu gut. Allerdings haben im Rahmen der Beratungen die Lobbyvereine, die Familienunternehmer wohl dermaßen intensiv an die Tür geklopft, dass diese Eckwerte entschärft wurden.

(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Gute Argumente haben die vorgebracht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich befürchte, dass Unternehmen auch in Zukunft Gestaltungsspielraum haben. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Ich habe auch Bedenken, ob diese Regelungen in Karlsruhe Bestand haben werden. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen teilen meine Einschätzung.

Wir Sozialdemokraten wollen eine Erbschaftsteuer, die einen signifikanten Beitrag zum Abbau der enormen Vermögensungleichheit in diesem Land leistet. Das bleibt auch in Zukunft auf unserer politischen Agenda.

Auch hätten wir das Steueraufkommen erhöhen können, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Hierfür lagen Konzepte vor. Das hat beispielsweise das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung vorgerechnet. Von 2009 bis 2014 wurden über 170 Milliarden Euro Betriebsvermögen steuerfrei übertragen. Dadurch sind unserem Gemeinwesen 43 Milliarden Euro entgangen. Das hing mit der Überprivilegierung der größten Vermögen zusammen. Das wollen wir mit der Einführung der Bedürfnisprüfung jetzt abschaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erbschaftsteuer ist keine Bagatellsteuer. Wenn man sie gerecht gestaltet, führt sie auch zu Mehreinnahmen. In der Vergangenheit haben die Vergünstigungen dazu geführt, dass die Einnahmen nicht sehr hoch waren. Das wollen wir ändern, indem wir das eine Prozent der Superreichen belasten wollen.

Ich kann leider nicht verhehlen, dass ich mir eine andere Lösung gewünscht hätte. Das ist auch die Meinung vieler meiner Kollegen. Umso mehr bedauere ich, dass es in den anderthalb Jahren der Beratungen keinen Gesetzentwurf der Länder zu dieser Frage gab.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Da hat sie recht!)

Das wäre wirklich sinnvoll gewesen, weil die Einnahmen den Ländern zufließen. Ich bin auf die Haltung Baden-Württembergs zu dieser Frage in der Sitzung des Bundesrates gespannt.

Von Linken und Grünen war heute nur unqualifizierte Kritik zu hören. Daher wüsste ich gerne: Was sind eure Konzepte? Wo sind eure Anträge und Änderungsanträge? Ich habe bisher noch keine gesehen.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das bleibt geheim!)

Im Übrigen, Frau Paus, schafft das, was Ihre Kollegen von den Grünen vorgeschlagen haben, nämlich eine Flat Tax von 15 Prozent, wahrlich kein relevantes Mehraufkommen, und es ist auch nicht gerecht. Große Betriebsvermögen müssen angemessen besteuert werden. Hoffentlich gelingt das in der nächsten Legislatur unter anderen Mehrheitsverhältnissen besser. Das geht aber nur mit progressiven Steuersätzen; es geht nicht mit Flat-Tax-Modellen, die Sie aus der neoliberalen Mottenkiste herausgekramt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun der Kollege Fritz Güntzler das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6949341
Wahlperiode 18
Sitzung 180
Tagesordnungspunkt Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
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