Andreas JungCDU/CSU - Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu den Abgeordneten, die mittlerweile seit Jahren immer wieder gesagt haben – sie sind heute hier auch schon zu Wort gekommen –: Wir können diesen Gesetzentwurf noch nicht abschließen, weil noch Fragen offen sind; es gibt noch Risiken, die geklärt werden müssen. Wir müssen dem noch nachgehen und können das so nicht beschließen. – Wir haben jahrelang gerungen und gerade in dieser Legislaturperiode besonders intensiv gekämpft. Es ist gelungen, ein immer höheres Schutzniveau zu erreichen und immer wieder neue Verschärfungen zu normieren. Jetzt ist es gelungen, ein Gesetzespaket vorzulegen, von dem ich sage: Das ist kein Fracking-Gesetz, sondern ein Wasserschutzgesetz.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es ist ein Gesetz, mit dem die absolute Priorität des Trinkwasserschutzes und der Gesundheitsvorsorge durchgesetzt wird. Deshalb kann ich sagen: Ich stimme dem aus voller Überzeugung zu.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will zum Ausgangspunkt unserer Debatte zurückkommen. Es ist eine gemeinsame Einschätzung, dass die jetzige Rechtslage nicht in Ordnung ist. Die jetzige Rechtslage sieht vor, dass dann, wenn ein Antrag gestellt und auf Grundlage der bisher geltenden Regelung beschieden wird, gefrackt werden kann.
(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!)
Das ändern wir heute. Bis heute ist der Zustand weitgehend unreguliert. Wer fracken will, könnte das ohne UVP, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, ohne andere Hürden machen. Das ändern wir heute mit diesem Gesetzespaket. Deshalb ist das ein richtig guter Schritt nach vorne.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Einer der ersten Schritte in diesem Prozess war das Gutachten, das das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hat. In diesem Gutachten hatten die Gutachter darauf hingewiesen: Der jetzige Zustand ist unreguliert. Es muss etwas gemacht werden. – Die Gutachter haben Vorschläge für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsanhörung und teilweise auch für Verbote gemacht.
All das, was damals vorgeschlagen wurde, machen wir. Insgesamt gilt der Grundsatz: Mit dem Gesetz, dessen Entwurf wir heute beschließen, wird nichts erlaubt, was bislang verboten ist, sondern es werden nur Dinge verboten, die bislang erlaubt sind. Aber für mich ist das Entscheidende: Wir machen viel mehr als das, was damals die Gutachter des Umweltbundesamtes vorgeschlagen haben. Wir sind einen Quantensprung weiter und haben eine viel bessere Regelung für Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge gefunden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, das in meiner Region am Bodensee für besonders viele Diskussionen gesorgt hat, aber mit der Situation in fast allen anderen Regionen in Deutschland vergleichbar ist. In der Empfehlung des Umweltbundesamtes stand ursprünglich nur: Verbietet Fracking in Wasserschutzgebieten. – Dann stellten wir fest, dass bei uns – genauso wie an anderen Seen – eben nur eine Minderheit der Gebiete, selbst an Trinkwasserseen, Wasserschutzgebiete sind. Deshalb haben wir gesagt: Das reicht nicht. Da bleiben Fragen offen. Da sind viele Risiken ungeklärt. Wir brauchen ein umfassendes Verbot von Fracking in der Nähe von allen Trinkwasserseen und Talsperren sowie in der Nähe von Brauereien und Brunnen, und zwar nicht nur im engeren, sondern auch im weiten Einzugsbereich. Vor mehr als einem Jahr war es der erste politische Schritt, sich darauf zu einigen: Ja, der Trinkwasserschutz kommt. Wir nehmen diesen Schutz in die Gesetzesvorlage auf, unbedingt, unbefristet, für jegliche Art von Fracking. Trinkwasser hat Vorrang. Das war der erste Schritt, und das war schon ein Fortschritt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dann haben wir gesagt: Auch damit ist die Gesetzesberatung nicht beendet, sondern wir müssen noch weiter gehen. Fragen stellen sich nicht nur dort, wo Trinkwasser gewonnen wird und wo etwa Brauereien Brunnen Wasser entnehmen – das sind ganz sensible Gebiete –, sondern auch anderswo und müssen auch dort beantwortet werden. Es ist anerkennenswert, dass wir in dieser Woche eine Einigung erzielt haben. Das ist ein Durchbruch, mit der ganz klaren Botschaft: Unkonventionelles Fracking wird in ganz Deutschland verboten, unbedingt und unbefristet. Trinkwasser hat Vorrang. Wir schließen Risiken aus. – Ich freue mich, dass das so gelungen ist.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zurück zu den Debatten der letzten Jahre. Wir sind an dem Punkt, der uns am Ende der letzten Legislaturperiode dazu geführt hat, zu sagen: Wir nehmen die Beratung dieses Gesetzentwurfs von der Tagesordnung. Wir nehmen uns die Zeit für eine ausführliche Beratung. – Wir als Union haben in unser Wahlprogramm geschrieben: Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge haben für uns absolute Priorität. – Wir haben dann gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD, Matthias Miersch, Frank Schwabe, Ute Vogt und anderen, in den Koalitionsverhandlungen um Formulierungen gerungen und haben uns auf genau die Grundsätze geeinigt, die nicht nur unsere Fraktionen, sondern auch andere Fraktionen in diesem Hause vertreten, und haben sie in unserer Koalitionsvereinbarung niedergelegt. Auf dieser Grundlage sind die Gesetzesberatungen durchgeführt worden.
Wir haben immer wieder den Finger auf die Wunde gelegt und immer wieder Verbesserungen angemahnt. Diese haben wir jetzt erreicht, sodass ich sagen kann: Das, was wir in unserem Programm stehen haben, und das, was wir im Koalitionsvertrag niedergelegt haben, setzen wir jetzt um. Wir setzen den Trinkwasserschutz durch. Wir setzen die Gesundheitsvorsorge durch. Wir beschließen damit ein Wasserschutzgesetz.
Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, und auch meine Fraktion wird ihm zustimmen. Ich finde, er ist ein wichtiger Fortschritt in unserem Eintreten für den Wasserschutz und die Sicherung der Qualität des Wassers in Deutschland.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Andreas Jung. – Nächster Redner: Bernd Westphal für die SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6949506 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 180 |
Tagesordnungspunkt | Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung |