24.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 180 / Zusatzpunkt 10

Andreas LenzCDU/CSU - Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, herzlichen Dank für diese charmante Einführung. – Wenn etwas notwendigerweise zu regeln ist, dann haben wir hier im Parlament die Verantwortung, die Verpflichtung, die entsprechende Regelung auch herbeizuführen. Genauso verhält es sich hinsichtlich der Regelungen der Fracking-Technologie. Hier brauchen wir eine staatliche Regelung zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, zur Sicherheit der Umwelt, aber auch für die Planungssicherheit der Unternehmen.

Diese Sicherheit ist jetzt gegeben. Das Regelungspaket, das wir heute beraten – man kann es nicht oft genug sagen; Wiederholung festigt –, sieht ein unbefristetes Verbot unkonventionellen Frackings vor. Das heißt, die Fracking-Technologie wird in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie Kohleflözgestein, zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl vollständig verboten.

Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag – in welcher Zusammensetzung auch immer – auf Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik das Verbot.

Auch für das konventionelle Fracking gelten zukünftig sehr strenge Vorgaben. Das konventionelle Fracking wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und Seen zur Trinkwassergewinnung vollständig untersagt. Grundwasserschutz hat absoluten Vorrang.

Mit dem Ergebnis dieser Woche wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin heißt es: Fracking ist „eine Technologie mit erheblichem Risikopotenzial“, deren Auswirkungen noch nicht hinreichend geklärt sind. Und weiter:

Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.

Diese Aussage ist Maßstab. Diese Aussage war aber auch schon während der Beratungen im gesamten letzten Jahr unser Maßstab.

Um es noch einmal klar zu sagen: Aktuell sind sowohl konventionelles als auch unkonventionelles Fracking grundsätzlich zulässig. Der Anspruch auf Genehmigung auch unkonventionellen Frackings wäre nach dem jetzigen Stand also einklagbar. Wir schaffen jetzt einen strengen, klaren und transparenten Rechtsrahmen für diese Technologie.

Seit Jahrzehnten wird vor allem in Niedersachsen gefrackt. 95 Prozent des in Deutschland geförderten Erdgases werden in Niedersachsen gefördert. Vom Erlös der Erdgasförderung erhält das Land einen Anteil von rund 37 Prozent. Das entspricht in Niedersachsen 700 Millionen Euro – bei einer, ich glaube, rot-grünen Landesregierung. Auch deshalb ist die Länderöffnungsklausel absolut sachgemäß.

Die geologischen Voraussetzungen für Fracking sind bundesweit unterschiedlich. In Bayern wird die konventionelle Fracking-Technologie lediglich bei der Erschließung und Sanierung von Heilwasserquellen eingesetzt. Außerdem spielt die Technologie bei Geothermieprojekten eine wichtige Rolle, und das soll auch so bleiben.

Unkonventionelles Fracking war und ist in Bayern kein Thema. Deswegen wollen wir aus Bayern uns gar nicht an den Versuchen der Geschichtsfälschung – ob jetzt Laschet oder Kraft die Regelung noch forciert haben – beteiligen. Wichtig ist, dass wir jetzt eine sichere und strenge Regelung haben.

Wenn nun wieder Serienmails kommen, in denen es heißt: „Fracking wird erlaubt“, dann muss man ganz klar sagen: Das ist politische Propaganda und eine bewusste Verunsicherung der Bürger.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hubertus Zdebel [DIE LINKE]: Ja, ja, ja! Warten wir es mal ab!)

Aber ich glaube, die Debatte der letzten Jahre hat zu einer Versachlichung beigetragen. Gerade für ein Land wie Deutschland sind Technologieoffenheit, ja Technologiefreundlichkeit wichtig, auch für die Zukunftsfähigkeit insgesamt. Aber wir dürfen nicht zu falschen Wenn-dann-Schlussfolgerungen kommen. Das heißt, wir dürfen nicht glauben, dass wir nicht mehr technologiefreundlich sind oder sein können, wenn wir bei einer Technologie – jetzt beim unkonventionellen Fracking – strenge Restriktionen setzen. Es gibt zahlreiche andere Bereiche von Forschung und Hochtechnologie, bei denen es wichtig ist und wichtig bleibt, dass wir international an der Spitze sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist wichtig, dass wir insgesamt ein technologiefreundliches Land bleiben. Dafür stehen wir als Union insgesamt – genauso wie wir für den Schutz von Mensch und Umwelt stehen; das steht für uns an vorderster Stelle.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Westphal [SPD])

Vielen herzlichen Dank, Dr. Andreas Lenz.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8916, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/4713 und 18/4949 in der Ausschussfassung anzunehmen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6949562
Wahlperiode 18
Sitzung 180
Tagesordnungspunkt Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung
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