Andreas LenzCDU/CSU - EEG-Novelle 2016
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das EEG 2016. Es ist in der Tat so, dass die Untergangsgesänge, die wir heute wieder hören mussten, sehr stark an die Diskussion zum EEG 2014 erinnern. Aber um was geht es im Kern beim EEG 2016? Die Einspeisevergütung wird künftig nicht mehr von der Politik oder dem Ministerium festgelegt, sondern im Wettbewerb ermittelt. Dies ist ein Systemwechsel. Es ist ein richtiger Systemwechsel – und übrigens auch europarechtskonform oder im Hinblick auf die Europarechtskonformität geboten. Strom aus erneuerbaren Energien soll in der Höhe vergütet werden, die für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erforderlich ist. Wir schaffen damit mehr Kosteneffizienz beim Ausbau der Erneuerbaren.
Gerade die Synchronisierung von Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren ist von kaum zu überschätzender Bedeutung. Es hilft uns nichts, wenn wir zwar einen hohen Zuwachs an erneuerbaren Energien im Strombereich haben, aber keine Leitungen, die den Strom abtransportieren können. Übrigens kommen wir gerade im rot-grün regierten Niedersachsen beim Netzausbau nicht voran. Laut Übertragungsnetzbetreibern ist es so, dass in Bayern der Netzausbau mittlerweile sehr gut läuft. Hier wird nicht nur geplant, sondern hier wird auch umgesetzt. Der Unterschied ist: Wir reden nicht nur, wir machen. Regionen mit besonders großen Netzengpässen werden als Netzengpassgebiete ausgewiesen, in denen der Ausbau der Windenergie begrenzt wird. Hier wird der Zubau auf 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus von 2013 bis 2015 begrenzt. Insgesamt darf in den Netzengpassgebieten nur ein Zubau auf 900 Megawatt von den insgesamt 2 800 Megawatt erfolgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Problematik der Netzengpässe zu berücksichtigen.
Auch die Akteursvielfalt ist uns wichtig. Wir haben hier schon viel erreicht. Es gibt den Vorschlag des Ministeriums – der Minister hat es ausgeführt –, bei Bürgerenergiegenossenschaften auf das Emissionsschutzgutachten zu verzichten. Wir sind hier im Gespräch, und ich denke, wir werden auch noch Modelle entwickeln, wie wir die Bürgerenergie mit dem neuen EEG stärker fördern können.
Bei der Photovoltaik gibt es eine Bagatellgrenze von 750 Kilowattstunden. Aus Praktikabilitätsgründen ist diese Grenze sicherlich angemessen. Sie ermöglicht auch den Betrieb von Bürgerenergiegenossenschaften. Wir werden bei der Flächenkulisse für Photovoltaikfreiflächen die berechtigten Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.
Gerade der Bestand an Biogasanlagen kann dazu beitragen, die stark fluktuierenden Erneuerbaren wie Wind und Photovoltaik in den Spitzen auszugleichen. Für diese Anlagen ist in den nächsten sechs Jahren ein Ausschreibungsvolumen von 1 050 Megawatt vorgesehen. Übrigens bestehen auch bei Biogasanlagen Kostensenkungspotenziale, weil auch dort die Einspeisevergütung wettbewerblich ermittelt wird. Die Stärken der Biomasse liegen in der Flexibilität, aber auch in der Steuerbarkeit und der netzstabilisierenden Wirkung. Man muss fairerweise sagen, dass bei der Biomasse, die dezentral ist, ganz Deutschland betroffen ist. Ich habe hier eine Karte mitgebracht – damit man auch sieht, dass das kein rein bayerisches Thema ist –,
(Abg. Dr. Andreas Lenz [CDU/CSU] zeigt eine Karte – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine deutsche Karte sehe ich!)
auf der die Biomassestandorte aufgeführt sind. Man sieht hier, dass ganz Deutschland betroffen ist.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist auch noch falsch herum!)
Das gilt es bei den Beratungen zu berücksichtigen.
(Johann Saathoff [SPD]: Das gilt auch für Offshore!)
Dass das eben kein spezifisch bayerisches Thema ist, muss man ganz klar zum Ausdruck bringen. Die Biomasse trägt 27 Millionen Tonnen jährlich zur CO 2 -Einsparung bei. Wenn ich überlege, wie wir letztes Jahr über die Einsparung von 22 Millionen Tonnen CO 2 diskutiert haben, dann denke ich, dass das nicht zu verachten ist.
Wir brauchen Perspektiven, gerade für die kleinen Anlagen unter 150 Kilowattstunden. Ich bin der Meinung, wir sollten auch bei Altholz und der Dicklauge nach Regelungen suchen, die nicht zu Verwerfungen an den Märkten führen. Solche Regelungen sind ja teilweise schon bei der Schwarzlauge gefunden worden.
Auch bei der Wasserkraft gilt es, gewisse Probleme zu bedenken, gerade bei den großen Anlagen. Wir haben ja in Süddeutschland Anlagen mit mehr als 5 Megawatt Leistung. Es ist im Moment so, dass durch den im EEG festgelegten Einspeisevorrang der Erneuerbaren diese Anlagen, die nicht gefördert werden, nicht mehr am Markt bestehen können. Es droht, dass diese nicht mehr bestehen können. Es wäre ja sozusagen ein Treppenwitz, wenn gerade die älteste Form der erneuerbaren Energien durch das EEG nicht mehr wettbewerbsfähig wäre. Auch hier müssen wir nach Lösungen suchen.
Natürlich müssen wir uns zukünftig noch um ganz andere Herausforderungen kümmern. Ich glaube übrigens, dass der bisherige Zubau bei den Erneuerbaren auf einen Wert von 33 Prozent an der Stromproduktion leichter war, als es der zukünftige Zubau auf 45, 55 oder 60 Prozent sein wird. Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir auch die Speicher am Markt beteiligen müssen. Wir stehen vor der großen Herausforderung des Netzausbaus. Wir müssen weiterhin auf mehr Systemdienlichkeit bei den Erneuerbaren achten, und wir müssen auch – heute ganz aktuell – die europäische Komponente der Energiewende stärker in den Blick nehmen.
Die Reform des EEGs 2016 stellt zusammen mit dem Strommarktgesetz einen wichtigen Teil bei der Weiterentwicklung der Energiewende dar. Wir werden schauen, dass auch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Strommarkt tatsächlich umgesetzt werden. Das EEG 2016 führt insgesamt zu mehr Kosteneffizienz bei gleichzeitiger Wahrung ökologischer Ziele und einer Beibehaltung der hohen Versorgungssicherheit von kaum zu überschätzender Bedeutung. Ein Mehr an Markt hilft, richtig umgesetzt, allen. Wir würgen die Energiewende nicht ab, wir machen sie zukunftsfest.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Der Kollege Ingbert Liebing aus der CDU/CSU-Fraktion hat das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6949942 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 180 |
Tagesordnungspunkt | EEG-Novelle 2016 |