Norbert Lammert - Regierungserklärung zum Ausgang des Referendums
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Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
Ausgang des Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU mit Blick auf den Europäischen Rat am 28./29. Juni 2016 in Brüssel
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 77 Minuten vorgesehen. – Dazu gibt es offensichtlich Einvernehmen. Also können wir so verfahren.
Ich erteile das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6960060 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 181 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung zum Ausgang des Referendums |
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EU
EU
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
Europäischer Rat
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
EU
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen