06.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 182 / Tagesordnungspunkt 36

Manuela Schwesig - Neuregelung des Mutterschutzrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir vor der parlamentarischen Sommerpause den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mutterschutzrechts beraten. Diese Reform ist wichtig. Wir wollen den Mutterschutz stärken. Wir wollen werdende Mütter und Mütter, die es gerade geworden sind, besser schützen. Wir wollen den Mutterschutz ausweiten, verbessern, und wir wollen ihn auch modernisieren; denn das Mutterschutzgesetz ist aus dem Jahr 1952, und seit 1952 hat sich die Arbeitswelt natürlich massiv verändert. Deshalb ist es wichtig, auf die neuen Bedingungen Rücksicht zu nehmen.

Mir sind drei Punkte bei diesem Gesetz besonders wichtig.

Erstens. Wir verbessern den Mutterschutz für Mütter mit Kindern mit Behinderung. Sie werden zukünftig länger Mutterschutz beanspruchen können. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass eine solche Situation eine besondere Herausforderung darstellt. Es ist daher gut, dass Mütter mehr Schutz erhalten.

Zweitens. Zukünftig können auch Studentinnen und Praktikantinnen, die bisher nicht von diesem Gesetz profitiert haben, Mutterschutz in Anspruch nehmen. Das ist für diese Frauen ebenso wichtig wie für andere.

Drittens. Wir wollen Regeln finden, die verhindern, dass Frauen, wie das derzeit der Fall ist, Arbeitsverbote auferlegt bekommen, die sie eigentlich nicht wollen. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass Lockerungen nicht ausgenutzt werden.

Ich möchte ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen nennen. Immer mehr Frauen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, gerade junge Ärztinnen, sagen: Kaum bin ich schwanger, bekomme ich ein Arbeitsverbot, und das will ich gar nicht. Deshalb sollen Arbeitgeber zukünftig viel genauer die Situation betrachten und gemeinsam mit der Frau beraten: Was ist denn die konkrete Gefährdungssituation? Kann man sie beseitigen? Wie kann man das regeln? Wir wollen nicht, dass Frauen durch ein Gesetz eingeengt werden, aber wir wollen, dass der Schutz auch weiterhin gewährleistet wird.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hatte das große Glück, in den letzten Monaten selbst noch einmal im Mutterschutz zu sein. Ich habe wieder erlebt, wie wichtig die Zeit ist, bevor das Kind zur Welt kommt, aber insbesondere, wie wichtig es ist, dass man, wenn das Kind da ist, gemeinsame Zeit hat. Dieser Schutz dient der Mutter, aber insbesondere natürlich zunächst dem ungeborenen und dann dem neugeborenen Leben. Es ist eine große Errungenschaft, dass dieses Gesetz 1952 eingeführt worden ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir am Mutterschutz festhalten und jetzt den Mutterschutz weiter verbessern.

Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen und hoffe, dass wir dieses Gesetz zügig verabschieden können, damit die zukünftigen Mütter in unserem Land – es werden ja zum Glück immer mehr Kinder geboren; auch das ist eine gute Nachricht – noch mehr Schutz bekommen.

Zum Abschluss möchte ich mich ganz persönlich dafür bedanken, dass Sie alle es unterstützt haben, dass ich als Ministerin eine persönliche Auszeit nehmen konnte. Das ist im politischen Betrieb nicht selbstverständlich. Selbst von der Opposition – ich darf an dieser Stelle Frau Dr. Brantner erwähnen – gab es öffentlich positive Rückendeckung in der Form, dass sie gesagt hat, dass es richtig ist, dass die Familienministerin im Mutterschutz Anrecht auf eine Auszeit hat und sich nicht zu Wort melden muss. Das fand ich sehr positiv. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir Politiker nicht nur über die Dinge reden, sondern sie auch gemeinsam tun. In diesem Sinne sei es mir erlaubt, zum Schluss dieses persönliche Dankeschön auch für meine Mutterschutzzeit zu sagen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Manuela Schwesig. – Nächste Rednerin: Sabine Zimmermann für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969366
Wahlperiode 18
Sitzung 182
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Mutterschutzrechts
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