Bettina HornhuesCDU/CSU - Neuregelung des Mutterschutzrechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode haben wir bereits viele wichtige familienpolitische Themen und Vorhaben umgesetzt. Nun kümmern wir uns um ein weiteres Ziel aus unserem Koalitionsvertrag: die Novellierung des Mutterschutzgesetzes. Es ist unbestritten, dass aus frauenpolitischer Sicht seit der Entstehung des Gesetzes 1952 und einer ersten wichtigen Reform im Jahre 1966 viel in unserer Gesellschaft passiert ist: Familienmodelle sind vielfältiger und flexibler geworden, Frauen sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Arbeitswelt, und die Arbeitswelt als solche hat sich in den letzten 60 Jahren natürlich auch verändert. Diesen Veränderungen müssen wir nun Rechnung tragen und die schwangere und stillende Frau und ihr Kind bzw. ihr ungeborenes Kind besser schützen.
Dies gelingt uns mit dem vorgelegten Gesetzentwurf meiner Meinung nach ganz gut. Eines müssen wir uns ja vor Augen halten: Das novellierte Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für die Praxis. Sobald eine berufstätige Frau von ihrer Schwangerschaft erfährt, kommen viele Fragen auf, gerade bei jungen Frauen, die ihr erstes Kind erwarten. Aber nicht nur aufseiten der Arbeitnehmer, sondern auch bei den Arbeitgebern bestehen bisher noch zu viele Unsicherheiten im Umgang miteinander. Die alten Regelungen und Verordnungen waren undurchsichtig und für viele schwer verständlich, was in der Praxis dazu geführt hat, dass Frauen häufig voreilig aufgrund von Unsicherheit in das Beschäftigungsverbot geschickt worden sind und der Arbeitgeber die Stelle nachbesetzt hat. An dieser Stelle müssen wir nun nachbessern.
Um mehr Transparenz zu schaffen und Frauen eine längere Teilhabe am Erwerbsleben auch während der Schwangerschaft zu ermöglichen, wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Dies ist ein erster großer Fortschritt, womit die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher werden.
Heutzutage wollen ja viele Frauen nicht neun Monate zu Hause sitzen, sondern auch während der Schwangerschaft ihrer gewohnten Arbeit nachgehen. Damit dies funktionieren kann, müssen bestimmte Mechanismen und Schutzmaßnahmen greifen, welche in dem neuen Mutterschutzgesetz neu definiert werden.
So wurde beispielsweise der Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“ mit einer klaren Rangfolge der Schutzmaßnahmen eingeführt. Dadurch wird der Schutz am Arbeitsplatz deutlich verbessert. Es werden frühzeitig Schutzmaßnahmen getroffen, um Unsicherheiten zu vermeiden und Rechtssicherheit auf allen Seiten zu schaffen. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes dient als Grundlage und hat nicht nur an dieser Stelle eine zentrale Bedeutung.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Arbeitsschutz kann nur funktionieren, wenn die potenziellen Gefährdungen im Voraus definiert sind und so für die Schwangere analysiert werden können. Wird nun eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt, definiert das neue Mutterschutzgesetz eine klare Rangfolge von Schutzmaßnahmen:
Erstens. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen.
Zweitens. Ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Drittens. Erst dann, wenn die unverantwortbare Gefährdung weder durch Schutzmaßnahmen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel behoben werden kann, erfolgt das individuelle Beschäftigungsverbot.
Frauen, die nun während ihrer Schwangerschaft arbeiten möchten, werden zukünftig nicht nur besser geschützt, sondern sie können ihre Arbeitszeit auch flexibler und zeitgemäßer gestalten. Dabei achten wir ganz besonders auf die Einhaltung der besonderen Bedürfnisse einer Schwangeren. Sollte einer Änderung der Arbeitszeiten durch die Landesaufsichtbehörden zugestimmt werden, geht das nicht mehr ohne ein ärztliches Attest, welches die Unbedenklichkeit bestätigt.
Der neue Gesetzentwurf legt dabei ganz klar die Selbstbestimmung der Frau in den Fokus, was eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik widerspiegelt und dabei einen verantwortungsvollen Gesundheitsschutz für die schwangere und stillende Frau und ihr Kind sicherstellt. Als Politikerin, Frau und Mutter begrüße ich dieses sehr.
Dazu trägt auch die Neueinrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz bei. Zum einen wird er Arbeitgebern und Behörden bei der Umsetzung der neuen Regelungen helfen. Zugleich wird der Ausschuss im Sinne des Arbeitsschutzes sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und hygienische Regeln zum Schutze der Frauen erstellen. Somit werden mögliche Gefährdungen von schwangeren und stillenden Frauen qualifiziert ermittelt und begründet.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sönke Rix [SPD])
Zum anderen wird uns der Ausschuss im Rahmen seiner Beratertätigkeit helfen, den Mutterschutz stetig weiterzuentwickeln und zu aktualisieren.
Wichtig ist, dass am Ende der parlamentarischen Beratungen ein Gesetz vorgelegt wird, welches für die Schwangeren und deren Arbeitgeber gleichermaßen klare Regeln für die weitere Zusammenarbeit vor, während und direkt nach der Schwangerschaft setzt und Grundlage für eine offene Kommunikation ist. Damit schaffen wir nicht nur die besten Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Mutterschutz, sondern auch für einen gelungenen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.
Unsere Aufgabe ist es nun, erwerbstätige Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes bestmöglich zu schützen, damit sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können und insbesondere auf die Geburt ihres Kindes.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Bettina Hornhues. – Nächste Rednerin: Dr. Franziska Brantner für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969371 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 182 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des Mutterschutzrechts |