Paul LehriederCDU/CSU - Neuregelung des Mutterschutzrechts
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben die Hürde sehr hochgelegt, wenn Sie nun von mir Lustbarkeit von diesem Rednerpult aus erwarten.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)
Gleichzeitig sind die salbungsvollen Ausführungen des Kollegen Maik Beermann für die werdende Mutter ebenfalls eine hohe Hürde. Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass Frauen auch nach der Geburt hübsch, schön und ausdrucksvoll sind. – Maik, Frauen sind sowohl vor der Geburt, also als werdende Mütter, als auch nach der Geburt betrachtenswert.
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, Mütter bzw. werdende Mütter sowie deren Kinder während der Schwangerschaft und einige Zeit danach vor Gefährdungen, Überforderung, Gesundheitsschädigungen, finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.
Frau Zimmermann und Frau Brantner, Sie haben auf die europäische Mutterschutzrichtlinie Bezug genommen. Es ist sicherlich richtig, dass auf europäischer Ebene über einen Mutterschutz diskutiert wurde, der weiter ging als das, was wir bisher haben. Aber verkennen Sie bitte nicht, dass wir in Deutschland mit dem Elterngeld und der Elternzeit 12 Monate nachgeburtlichen Mutterschutz und zwei Drittel Lohnersatzleistungen gewähren. In dieser Breite hat das kein anderes Land in Europa.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre angerechnet worden!)
Bei uns gibt es sogar zusätzlich zwei Monate Väterschutz. Dieses Niveau müssen die anderen Länder in Europa erst einmal erreichen. Sie sollten den Status quo und die Realität nicht ganz ausblenden, wenn Sie über den Mutterschutz sprechen. Man sollte durchaus darauf hinweisen, was wir in Deutschland schon erreicht haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Lehrieder, erlauben Sie eine Bemerkung oder Frage von Frau Dr. Brantner?
Ja, selbstverständlich.
Herr Lehrieder, da Sie gerade darauf verwiesen haben, dass die Forderungen auf europäischer Ebene weitgehender waren: Das Elterngeld wäre darauf eins zu eins anrechenbar gewesen. Für Deutschland hätte sich in diesem Bereich nicht viel verändert, wohl aber zum Beispiel bei den Kündigungsfristen. Die Dauer des Mutterschutzes hätte sich jedenfalls für sehr viele Frauen europaweit verbessert. Bei uns wäre es, wie gesagt, anrechenbar gewesen.
Verbesserungen für sehr viele Frauen europaweit haben wir aber verhindert. Das ist schade; denn das hätte das soziale Europa gestärkt. Schließlich kämpfen wir im Moment täglich dafür, den Menschen zu erklären, was ihnen Europa bringt. Wenn ich einer Frau sagen kann: „Durch Europa hast du einen vernünftigen Mutterschutz“, dann ist das etwas Konkretes. Wären Sie bereit, zusammen mit Frau Schwesig nachher das Signal nach Europa zu senden: „Wir haben es national geschafft; nun darf die EU auch weiter gehen“?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Frau Kollegin Brantner, herzlichen Dank für die Frage. – In den nächsten Wochen und Monaten werden sehr viele Signale nach Brüssel zu senden sein. Es wird bereits darüber diskutiert, wie es mit Europa weitergehen soll, welche Befugnisse und Aufgaben die Europäische Kommission in Zukunft haben soll, ob die Europäische Kommission eine europäische Regierung mit allen Aufgaben werden soll. Da gibt es viel zu tun. – Bleiben Sie stehen, Frau Brantner. Ich bin noch nicht fertig.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Natürlich ist die Weiterentwicklung des Mutterschutzes ein großes Thema auf europäischer Ebene. Aber mit der alten Mutterschutzrichtlinie wird es nicht weitergehen; denn sie wurde zurückgezogen. Ob sich Europa an Deutschland und seinen Erfahrungen, die es in den letzten Jahren mit dem Elterngeld gemacht hat, ein Beispiel nimmt, bleibt abzuwarten. Erst vor einem Jahr haben wir das Elterngeld Plus eingeführt. Wir entwickeln das Elterngeld und die Schutzzeit für beide Partner, für Vater und Mutter, nach der Geburt weiter. Selbstverständlich werden wir darauf achten. Ich weiß die Frau Ministerin auf unserer Seite, wenn wir geschwind weitere Vorschläge Richtung Brüssel schicken. – Wie ich sehe, hat sich Frau Kollegin Brantner gesetzt. Dann muss ich mit meiner Rede fortfahren.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung oder der Einwirkung von Gefahrenstoffen am Arbeitsplatz sind in der dazugehörigen Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geregelt.
Nach den geltenden Mutterschutzfristen dürfen werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden. Zusätzlich sieht das Gesetz beispielsweise bei Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- und Nachtarbeit generelle Beschäftigungsverbote vor. Zum Schutz vor finanziellen Nachteilen regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld.
Jetzt käme der Passus über die Lustbarkeiten. Um die Frau Präsidentin nicht zu verwirren, lasse ich diesen jetzt weg.
(Zurufe von der SPD und der LINKEN: Schade!)
Im gemeinsamen Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns darauf verständigt, eine Reform des Mutterschutzgesetzes zu erarbeiten, die einen umfassenden Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie vorsieht. Mit der Neuregelung des Anwendungsbereichs wird der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen. Auch für sie gilt die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, genauso wie das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzrechts war uns als Union besonders wichtig, dass Schülerinnen und Studentinnen jedoch selbst entscheiden können, ob sie freiwillig an einer wichtigen Klausur, Prüfung oder Hausarbeit kurz nach der Entbindung teilnehmen oder nicht. Für sie gilt der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes, wir ermöglichen ihnen jedoch gleichzeitig Raum für die Flexibilität, von der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist keinen Gebrauch zu machen, um beispielsweise keine Nachteile in der Schule oder im Studium zu erfahren. So müssen beispielsweise die Studentinnen, die sich fit fühlen, die Klausur doch zu schreiben, nicht ein oder zwei Semester verlieren, nur weil die Geburt erst wenige Wochen zurückliegt.
Wir bieten hiermit ein Stück Wahlfreiheit, den Zeitpunkt der Rückkehr selbst bestimmen zu können. Ich bin der Auffassung, dass wir Studentinnen und Schülerinnen, die sich körperlich dazu in der Lage sehen, nicht auferlegen sollten, eine Prüfung aufgrund der Geburt zu verschieben und das Studium somit in die Länge zu ziehen oder sonstige Nachteile im Rahmen ihrer Ausbildung zu erfahren. Künftig wird es darüber hinaus allen Frauen möglich sein, in den Abendstunden – hier ist ein ärztliches Attest notwendig; die Vorredner haben zum Teil schon darauf hingewiesen – und sonn- und feiertags arbeiten zu können, wenn sie dies möchten und ausgeschlossen ist, dass die werdenden Mütter sich alleine an ihrem Arbeitsplatz aufhalten.
Die neuen mutterschutzrechtlichen Regelungen werden des Weiteren auch für die Arbeitgeber praxistauglicher gestaltet, indem wir den Begriff der unverantwortbaren Gefährdung einführen und die klare Festlegung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen festlegen. Arbeitgeber, werdende Mütter und Aufsichtsbehörden werden hier durch den neu geschaffenen Ausschuss für Mutterschutz bei der Umsetzung der neuen mutterschutzrechtlichen Regelungen unterstützt. Zudem verbessern wir den Schutz für Mütter von Kindern mit Behinderungen. Darauf haben die Kolleginnen und Kollegen bereits hingewiesen.
Mit der Reform des Mutterschutzrechts sorgen wir für den notwendigen Schutz für Mütter und deren Kinder, ohne dass wir mit zu starren Maßnahmen und Überregulierung die Interessen und Perspektiven unserer Arbeitnehmerinnen gefährden. Die beruflichen Chancen und Ziele können auch während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ohne Beeinträchtigung der eigenen Gesundheit und der Gesundheit des Kindes weiter verfolgt werden; denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Sie müssen es nicht, Frau Kollegin Zimmermann, sondern sie wollen es aus freien Stücken. Auch das gibt es gelegentlich noch.
Ich freue mich auf die Beratungen und auf die Sachverständigenanhörung im September. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969389 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 182 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des Mutterschutzrechts |