07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 5

Elisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir gleich die Reform des Vergewaltigungsparagrafen verabschieden, dann bringen wir eine gute und notwendige Reform ins Gesetzblatt. Wir setzen damit die Diskussion der letzten Monate um, die vor allem eins klar gezeigt hat: Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verträgt keine Einschränkung.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Schutz darf nicht davon abhängen, dass sich das Opfer vergeblich gewehrt und weitere Risiken in Kauf genommen hat, sondern ein schlichtes „Nein“ muss reichen. Allein am erkennbaren Willen des anderen in der konkreten Situation entscheidet sich, ob eine sexuelle Handlung schön und in Ordnung ist oder eben nicht, und zwar unabhängig von irgendeiner vermeintlichen Rechtsposition, irgendeiner Erwartung, einer Gegenleistung, einer Bezahlung, unabhängig davon, ob der Wille anfänglich einmal da war und sich dann geändert hat – auch das ist jederzeit möglich –, und unabhängig von einer Erkrankung oder einer Behinderung des Opfers. Jeder, der einen Willen hat und ihn zum Ausdruck bringt, ist in Zukunft durch diesen Grundsatz geschützt: „Nein heißt nein“.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Natürlich sind auch die anderen Konstellationen im Gesetz klar erfasst. Nötigung, Gewalt, Überraschung, K.-o.-Tropfen, Klima der Gewalt, das sind die Stichworte, die hier zu nennen sind. Auch dafür gibt es passende und effektive Regelungen. Vor allem: Das Prinzip „Nein heißt nein“ bringt jetzt noch einmal ganz klar und für jeden Mann und jede Frau verständlich ins Gesetz, wo die rote Linie des strafbaren Unrechts beginnt, und es ist sehr wichtig, dass diese Botschaft durch das Strafrecht auch in die Gesellschaft hineingetragen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In der Diskussion in den vergangenen Monaten habe ich fast ausschließlich Zustimmung gehört. Hier und da gab es die besorgte Frage, wie es denn mit der Beweisbarkeit aussieht. Ich kann hier ganz klar beruhigen: Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt weiterhin. Er ist im Strafrecht essenziell. Daran ändert sich gar nichts.

Für mich war es wichtig, dass ich bei fast allen Menschen eine große Zustimmung erlebt habe. Bei vielen jungen Frauen erlebte ich auch Erstaunen, dass das nicht längst Gesetz ist. Bei älteren Frauen hörte ich manchmal – das hat mich dann auch sehr berührt – einen Unterton der persönlichen Betroffenheit und der Genugtuung. Aber auch von Männern habe ich ganz viel Zustimmung erlebt, weil es heutzutage eben auch dem Selbstverständnis der Männer entspricht, dass sexuelle Handlungen und sexuelles Erleben auf dem Willen beider Partner beruhen müssen. Hier lassen auch sie sich nichts sagen, und das entspricht auch deren Lebensgefühl und -empfinden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Dass wir das heute gesetzlich regeln, ist ein großer Erfolg der sprichwörtlich vielen Väter und diesem Fall Mütter. Auch ich möchte den Frauenverbänden danken, die uns mit ihrer Analyse der Schutzlücken hier wirklich einen entscheidenden Impuls gegeben haben. Er hat dazu geführt – das darf ich hier auch noch einmal feststellen –, dass sich die Rechtspolitiker der Union schon frühzeitig, nämlich bereits vor zwei Jahren, ganz klar dazu positioniert und gesagt haben, dass sie hier einen Reformbedarf sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD]: Ist gar nicht aufgefallen! – Dr. Johannes Fechner [SPD]: War aber gut versteckt! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ist uns aber nicht aufgefallen!)

Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben das gemacht. Wir haben Pressemitteilungen herausgegeben und Pressegespräche dazu geführt. – Wenn ihr das nicht mitbekommen habt, dann ist das euer Problem. Ich kann das beweisen und belegen. Das war schon ganz früh unsere Position.

Wir haben uns dann gemeinsam auf einen langen Weg gemacht, und schon ein Jahr später hat der Justizminister einen Entwurf vorgelegt,

(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

der uns viel Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, und das Nachbessern war auch schön.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sie wollten ihn nicht! Er ging Ihnen zu weit! Ein halbes Jahr lag er im Kanzleramt! Ein halbes Jahr hat es euch nicht interessiert!)

Die Fraktion hat das Thema beackert und vorangetrieben, und die Frauen-Union hat dafür gesorgt, dass die angesprochenen klaren Aussagen zu diesem Thema in die Mainzer Erklärung gekommen sind.

(Ulli Nissen [SPD]: Die SPD-Frauen haben das schon zig Jahre gefordert! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum habt ihr es mit Rot-Grün nicht hingekriegt?)

Wir haben den Ball dann gemeinsam mit den Frauen der Koalition aufgegriffen, und ein paar furchtlose Männer waren auch dabei.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau! Aus der CDU/CSU! – Ulli Nissen [SPD]: Viele Hundert Mütter und viele Hundert Väter!)

Ich denke, das ist das Entscheidende: Wir haben jetzt eine gute Regelung vorgelegt, die auch ins Gesetzblatt kommt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])

Ich danke an dieser Stelle den Mitarbeitern, die uns hier sehr geholfen haben; das muss ich wirklich sagen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern aus dem Ministerium, die am Ende doch nicht beleidigt waren, dass wir den ursprünglichen Entwurf noch einmal grundlegend überarbeitet haben, und uns auf den letzten Metern auch noch sehr geholfen haben. Auch dafür vielen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir führen zwei neue Tatbestände ein. Wir stellen das Grapschen unter Strafe, das bisher die Erheblichkeitsschwelle des alten Vergewaltigungsparagrafen nicht überschritten hat. Der flüchtige Griff an den Po oder an die Brust wird damit sanktioniert. Auch hier ist der erkennbare Wille des Gegenübers der Maßstab. Der zweite Tatbestand stellt den Übergriff aus einer Gruppe heraus auf ein bedrängtes Opfer unter Strafe. Aus der Perspektive des Opfers ist dieser Übergriff ein ganz besonders traumatisches Erlebnis. Die Opfer schildern das Gefühl von Ohnmacht, Angst und Ekel und sagen, dass sie dieses Gefühl nicht mehr loswerden.

In dieser Konstellation ist es eben typisch, dass dem Mitmacher in der dritten oder vierten Reihe nicht mehr genau nachgewiesen kann, dass er wusste, was die da vorne machen, und diesen Vorsatz in sein Handeln mit aufgenommen hat.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Problem!)

Wir sind aber der Auffassung, dass derjenige, der in der dritten oder vierten Reihe durch sein Mitdrängen das Gefahrenpotenzial für das Opfer erhöht, die Verletzung des Opfers mitverursacht und sein Verhalten ein erhebliches Unrecht darstellt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Frau Kollegin.

Deshalb halten wir es für richtig, auch daran schon anzuknüpfen und dieses Verhalten unter Strafe zu stellen. Der Täter muss diese beiden Elemente in seinen Vorsatz aufnehmen: Er muss wissen, dass er mitmacht, und er muss wissen, dass diese Gruppe Straftaten begeht. Wenn dann noch als objektive Bedingung der Strafbarkeit ein sexueller Übergriff hinzukommt, dann ist das sanktionierbar.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, die Verbindlichkeit des „Nein heißt nein“ verträgt keine Einschränkung. Das gilt auch hier. Ich denke, das ist die wichtige und gute Botschaft des heutigen Tages, nicht nur, aber vor allem für Mädchen und Frauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Vielen Dank, Elisabeth Winkelmeier-Becker. – Nächste Rednerin: Katja Keul für Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969558
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
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