07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 5

Katja KeulDIE GRÜNEN - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

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Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es tatsächlich geschafft: Künftig wird jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person unter Strafe gestellt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Mit diesem neuen Grundtatbestand in § 177 StGB wird die sogenannte „Nein heißt nein“-Lösung rechtstechnisch konsequent umgesetzt.

Meine Fraktion hat genau diesen Vorschlag schon im letzten Sommer in einem Gesetzentwurf eingebracht. Umso mehr freue ich mich, dass auch Sie sich letztlich auf diese Formulierung geeinigt haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Bei dieser Gelegenheit will ich noch einmal betonen, dass weder die Ereignisse von Köln noch irgendwelche laufenden Strafverfahren Auslöser dieser Reform waren. Wir haben uns allesamt mit der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte ausführlich auseinandergesetzt, die einen etwas früher, die anderen etwas später. Aber am Ende wollen wir nicht kleinlich sein: Das Ergebnis zählt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Leider haben Sie sich nicht dazu durchringen können, diesen Gesetzentwurf mit uns gemeinsam fraktionsübergreifend einzubringen. Vielleicht hätten wir Sie in diesem Zusammenhang davon überzeugen können, den überflüssigen § 184h StGB mit seiner Erheblichkeitsschwelle im vorliegenden Gesetzentwurf zu streichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Unerhebliche Handlungen können nämlich per se nicht strafbar sein. Das gilt für alle Strafrechtsgüter und damit auch für die sexuelle Selbstbestimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn wir dann noch die Strafandrohung im geplanten § 177 Absatz 1 StGB im Gesetzentwurf herabgesetzt hätten, wäre ein gesonderter Straftatbestand der sexuellen Belästigung komplett überflüssig geworden.

Aber wenn das der einzige Schönheitsfehler gewesen wäre, hätten wir für heute keine getrennte Abstimmung verlangen müssen. Stattdessen haben Sie wieder einmal ein Koalitionspaket geschnürt, in dem sich die CSU mit einem ebenso populistischen wie verfassungswidrigen Straftatbestand verewigen durfte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Mit dem neu eingeführten § 184j StGB wollen Sie allen Ernstes eine Gruppenzugehörigkeit unter Strafe stellen. So etwas geht in unserer Rechtsordnung gar nicht. Das ist auch gut so.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Nach unserer Verfassung kann jede und jeder nur für seine eigene individuelle Schuld bestraft werden, sei es, weil er selbst Mittäter ist, sei es, weil er Beihilfe geleistet hat, sei es, weil er zu einer Tat angestiftet hat. Wenn all diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir nicht darauf ausweichen, jemanden wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, also quasi wegen Sippenhaft, zu verurteilen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Daran ändert auch der geänderte Satzanfang nichts, in dem es heißt: „Wer eine Straftat dadurch fördert ...“. Auch diese Person kann nur wegen der Straftat, die sie gefördert hat, verfolgt werden, nicht wegen einer völlig anderen Straftat.

(Zuruf des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU])

Das Fallbeispiel, Herr Hoffmann, geht so: Eine Gruppe von Jugendlichen, zu denen zufällig Ihr 16-jähriger Sohn gehört, beschließt, einem ortsbekannten Schläger und Drogendealer einmal ordentlich die Meinung zu sagen. Sie erwischen ihn nach dem Kino mit seiner Freundin, drängen ihn in eine dunkle Ecke und drohen ihm Schläge an, wenn er noch einmal in dem Viertel auftaucht. Eine solche Bedrohung ist eindeutig eine Straftat, auch wenn Ihr Sohn irrigerweise glaubt, er sei für Frieden und Freiheit unterwegs. Dummerweise steht an diesem Abend auch ein Ihrem Sohn völlig Unbekannter in der Gruppe, der vor dem Auseinanderlaufen der Freundin des Bedrohten in den Schritt greift und an den Busen grapscht. Dumm gelaufen für Ihren Sohn; denn er wird künftig damit leben müssen, wegen einer Sexualstraftat vorbestraft zu sein.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Genau das wird nicht erfasst!)

Was die Beteiligung an einer Gruppe überhaupt bedeutet, bleibt völlig nebulös. Zur Beruhigung schreiben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung, dass reine Ansammlungen von Menschen nicht gemeint sind. Ich zitiere wörtlich aus der Gesetzesbegründung:

… zum Beispiel macht sich nicht strafbar, wer in der überfüllten U-Bahn mitfährt, in der eine andere Person sexuelle Handlungen … vornimmt …

Jetzt sind wir aber echt beruhigt, dass wir noch U-Bahn fahren dürfen!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Mit diesen rechtsstaatlich nicht tragbaren Konstruktionen zwingen Sie uns heute zu einer getrennten Abstimmung. Montagnachmittag haben Sie uns dann noch eine Änderung des Aufenthaltsrechts untergejubelt, mit der Sie die Verschärfung der Verschärfung zur Sicherheit noch einmal verschärfen. Bei der Abschiebung Straffälliger wird jetzt auf den neuen § 177 StGB verwiesen, der aber ganz anders als der bisherige Tatbestand viel niedrigschwelligere sexuelle Handlungen erfasst und weder Gewalt noch Nötigung zur Tatbestandsvoraussetzung hat. Das ist schlicht unverhältnismäßig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Denken Sie an die Redezeit!

Einem solchen Paket inklusive verfassungswidriger, populistischer Straftatbestände können wir Grünen am Ende nicht zustimmen. Viele in meiner Fraktion bedauern das sehr, zumal wir die Ersten waren, die den heutigen Vorschlag eines § 177 StGB entwickelt und eingebracht haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber immerhin: Diesen Erfolg kann uns jetzt niemand mehr nehmen. Der neue § 177 StGB ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in diesem Land, und darauf kommt es am Ende an.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Katja Keul. – Nächste Rednerin: Dr. Carola Reimann für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969561
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
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