Alexander HoffmannCDU/CSU - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da die Kolleginnen und Kollegen der Linken und der Grünen anscheinend schon darauf brennen, dass ich noch ein bisschen Juristisches und Verfassungsrechtliches
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir wollen Ihre Fallbeispiele hören!)
zu dem neuen Tatbestand „Übergriffe aus Gruppen“ sage, will ich das auch gern tun.
(Beifall der Abg. Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU])
Da wird gesagt: Es gibt überhaupt keinen Bedarf für diese Norm, weil unsere Regelungen zu Täterschaft und Teilnahme ausreichen.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Meine Damen, meine Herren, wir erinnern uns an Vorfälle in Köln, in Darmstadt, in Berlin.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Oktoberfest!)
Das Antanzen ist eine Masche geworden, ein echtes Tatbild. Da verabreden sich Männer zu einer Gruppe. Sie gehen auf Frauen zu, separieren eine Frau, versperren ihr die Fluchtwege. Dann wird das Handy geklaut; es geht ans Geld ran, und die Frau wird begrapscht.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist strafbar!)
Die Schwierigkeit in diesen Fällen ist: Mit Videomaterial, mit Augenzeugen können wir durchaus den Nachweis führen „Die betreffende Person war in der Gruppe“; Frauen schildern aber – wenn Sie sich mit den Sachverhalten beschäftigen, erfahren Sie das –, dass sie von 10 bis 15 Männern teilweise 20- bis 30-mal angefasst worden sind. Die Frau kann eben nicht mehr sagen, die Hand kam von dem, oder die Hand kam von jenem.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist jetzt schon strafbar!)
Das heißt, eine Aufarbeitung der Einzelverantwortlichkeit ist nur bis zu einem gewissen Grade möglich.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das stimmt!)
Deswegen wollen wir einen neuen Tatbestand. Da geht es selbstverständlich um Beweisprobleme. Aber, meine Damen, meine Herren, wir sagen: Wer sich zu einer Gruppe verabredet, um eine Frau zu bedrängen,
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nein, das fragen Sie nicht!)
um in dieser Situation Straftaten zu begehen, der verwirklicht eigenes Unrecht, und wer eigenes Unrecht begeht, den darf man auch bestrafen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Eigenes Unrecht“! Wenn er nicht mal merkt, dass etwas passiert!)
Der Täter verursacht eine objektiv gefährliche Situation. Er setzt nämlich einen Kausalverlauf in Gang, den er später nicht mehr beherrschen kann, und der einer gewissen Dynamik unterliegt, weil aus dem Ausgeliefertsein der Frau, aus der übermächtigen Stellung der Gruppe, der eine oder andere dann doch noch mutiger wird. Und dann kommt es zu sexuellen Übergriffen.
Dann kommen die verfassungsrechtlichen Bedenken: Das verstößt gegen das Schuldprinzip. Das ist schon zunächst einmal nicht richtig, weil – ich habe es gerade aufgezeigt – der Täter eigene Schuld, eigenes Unrecht verwirklicht.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn ich Ihnen jetzt eine haue?)
Ich empfehle Ihnen noch einmal dringend – ich habe es gestern schon im Rechtsausschuss getan, Frau Künast; offensichtlich haben Sie nicht zugehört –,
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)
die Rechtsprechung zu § 231 StGB zu verinnerlichen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich gecheckt, dieses Beispiel!)
Denn unser Gruppentatbestand ist keine freie Erfindung von der Konstruktion her, sondern es gibt im deutschen Strafrecht schon eine Norm, nämlich die Beteiligung an einer Schlägerei, bei der lediglich die Förderung einer objektiv gefährlichen Situation bestraft wird.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt geht es aber durcheinander bei Ihnen!)
Nach BGH-Rechtsprechung ist dort folgender Fall strafbar: Es steht jemand am Rande einer Schlägerei, 10, 15 Männer prügeln sich, und er applaudiert. In dieser Schlägerei verliert jemand ein Auge, ohne dass derjenige, der applaudiert, das sieht oder er das will.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er sieht doch, dass geschlagen wird!)
Diese Person ist strafbar wegen dieses Förderungsbeitrags Applaus.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das richtet sich gegen dasselbe Rechtsgut!)
Jetzt kommt es aber, meine Damen, meine Herren. Wer bei uns einen Verursachungsbeitrag leistet, das heißt, die Kausalkette in Gang setzt mit der Verabredung zur Gruppe, der leistet mehr als jemand, der einfach nur applaudiert. Deswegen glauben wir, dass das eine Strafbarkeit trägt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: „Glauben“, sehr schön! Zwei unterschiedliche Straftaten!)
Jetzt sagen Sie; Ja, die zufällige Anwesenheit genügt. – Da wundere ich mich dann wirklich – darüber haben wir gestern ausführlich gesprochen –, es gibt nämlich sehr wohl auch eine Definition, wann eine Gruppe vorliegt. Damit Sie es nicht vergessen, will ich es noch einmal zitieren:
Eine Gruppe ist eine zu bestimmten Zwecken zusammengeschlossene Anzahl von mindestens drei Personen.
Das ist BGH-Rechtsprechung. Das habe ich Ihnen gestern zitiert. Es wird heute trotzdem, wider besseres Wissen, erneut in Abrede gestellt.
Dann kommen diejenigen, die sagen, wir brauchen ja bei § 231 StGB eine schwere Folge; das ist ja gar nicht vergleichbar.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Genau so! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch nicht! Darum geht es nicht!)
Da sage ich: Vorsicht vor dieser Argumentation.
Zum einen ist es so, dass unser Täter ja nicht nur einen Förderbeitrag leistet, sondern einen echten Verursachungsbeitrag. Denn er verwirklicht mehr an Unrecht, er verwirklicht eigenes Unrecht.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat gar keinen Vorsatz! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Er hat keinen Vorsatz!)
Der zweite Punkt, meine Damen, meine Herren: Beschäftigen Sie sich einmal mit Opfern aus der Kölner Silvesternacht. Dabei sind Frauen, die schwer traumatisiert sind, die heute in keine Menschenmenge mehr gehen können, geschweige denn in den Kölner Hauptbahnhof. Ich will Ihnen sagen: Wir stehen hinter dieser Norm, wir sind zuversichtlich, dass sie verfassungsgemäß sein wird.
Zum Ausweisungsrecht will ich Ihnen nur so viel sagen: Bei uns in der Großen Koalition – dafür bin ich der Frau Ferner auch dankbar – ist es so, dass „Nein heißt nein“ auch Nein im Ausweisungsrecht bedeutet. Bei Ihnen scheint das anders zu sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann. – Der nächste Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969569 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Schutz der sexuellen Selbstbestimmung |