Karin MaagCDU/CSU - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist höchste Zeit, dass wir uns bei Sexualstraftaten der Perspektive des Opfers nähern und das Opfer in das Zentrum rechtspolitischer Überlegungen stellen. Bisher prüfen ja die Staatsanwaltschaften und die Gerichte die Frage: Was hat das Opfer getan? Bisher muss das Opfer begründen, wie, warum und aus welchen Überlegungen heraus es sich gewehrt hat. Die Sachverständige Frau Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat in der Anhörung an die Notwendigkeit einer Normverdeutlichung erinnert.
Unsere Gesellschaft hat es offensichtlich noch nicht verinnerlicht, dass bei Zweifeln, ob mein Pendant freiwillig kooperiert, sexuelle Kontakte schlicht zu unterlassen sind. Das ist es, worüber wir heute reden. Deshalb stellen vor allen Dingen wir Abgeordnete heute klar, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unantastbar ist. Wer künftig gegen den erkennbaren Willen des Opfers sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt, wird bestraft.
Lieber Herr Fechner, glauben Sie es mir: Mir scheint, dass man auf eine Landesregierung, die vier Tage gar nichts bemerkt hat, wohl nicht unbedingt stolz sein kann.
(Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!)
Und angesichts der Tatsache, lieber Herr Fechner, dass der Justizminister noch 2014 erklärt hat, er sehe gar keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Änderung des § 177 StGB, bin ich froh, dass wir Frauen – das betone ich jetzt ausdrücklich – die Sache in die Hand genommen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sie sprechen von Herrn Heilmann?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir war es ein persönliches Anliegen, dass jetzt auch Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen besser erfasst werden.
(Beifall bei Abgeordnete der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Gerichte haben nämlich die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung von Tatopfern mit geistiger Beeinträchtigung oft unzutreffend als sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person verurteilt, obwohl das Opfer klar und deutlich eine Willensbildung gezeigt hat. Das Schlimme daran ist, dass entsprechende Straftaten gegen Behinderte bisher mit einem geringeren Strafmaß geahndet werden. Deshalb stellen wir heute auch sicher, dass sich diese Praxis nicht mehr fortsetzt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Meine Damen und Herren, eine weitere Änderung freut mich: Wir bestrafen die Grapscher.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Es geht allerdings um Taten, die juristisch gesehen die Schwelle der sexuellen Erheblichkeit noch nicht erreichen, aber natürlich das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und die Würde von Frauen erheblich verletzen. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von uns Frauen wird künftig deutlich besser geschützt. Bestraft wird, wer Frauen und auch Männer sexuell belästigt, das heißt, wer einem Opfer zum Beispiel an die bekleidete Brust fasst, wer es an den Geschlechtsorganen berührt, ohne dazu eingeladen zu sein – das ist der springende Punkt. Ich mache es ganz einfach: Grapschen ist kein Kavaliersdelikt. Grundsätzlich gilt: Finger weg!
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Meine Damen und Herren, liebe Frau Möhring, Frau Wawzyniak, es kommt wie immer im Ausländerrecht auch beim § 177 StGB auf das Strafmaß an.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nicht in § 54 Absatz 2!)
– Auf das Strafmaß kommt es in diesem Fall an. – Ich sehe auch nicht, warum sexuelle Übergriffe weniger einschneidende Folgen haben sollen als andere Straftaten. Das müssten Sie mir einmal im Privatissimum erklären.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zunehmende Probleme bereiten auch – das hat die Anhörung ergeben; der Leitende Oberstaatsanwalt Ohlenschlager hat das deutlich ausgeführt – sexuelle Handlungen aus Tätergruppen. Dazu wurde schon einiges Richtiges – Stresssituation des Opfers, das Opfer als einziger Zeuge – gesagt. Ich glaube, wir tun gut daran, festzuschreiben, dass sich künftig derjenige, der eine Straftat fördert, der gemeinsam mit anderen das Opfer bedrängt, strafbar macht.
(Beifall der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU] und Ulli Nissen [SPD])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch betonen: Der Staat mischt sich auch künftig nicht in das Liebesleben seiner Bürger ein. Was beiden gefällt, bleibt erlaubt. Hinsichtlich der Sorge vor Falschanzeigen ist selbstverständlich festzuhalten, dass natürlich die strafrechtliche Beweisführung bei Sexualdelikten eine Herausforderung ist. Das haben die Sachverständigen so formuliert. Selbstverständlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Selbstverständlich gilt der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Daran ändert sich auch nichts. Da braucht man keine Sorgen zu haben.
Ich will am Ende meiner Rede noch eines betonen: Als Vorsitzende der Gruppe der Unionsfrauen freut es mich ganz besonders, dass wir heute im Bundestag ein ganzes Paket an Gesetzen zum Schutz vor sexueller Gewalt vor allem gegen Frauen verabschieden. Es geht heute noch um das Prostituiertenschutzgesetz, das die Menschen in der legalen Prostitution vor Gewalt, Ausbeutung und Erniedrigung schützt. Wir haben es geschafft, dass bei Handlungen gegen Frauen, indem sie etwa zur Prostitution gezwungen werden, indem sie etwa Opfer von Menschenhändlern sind, die Strafbarkeit erhöht wird, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden; dazu gehören übrigens auch Freier.
Frau Kollegin, Ihre Redezeit.
An dieser Stelle bedanke ich mich, liebe Frau Präsidentin, bei allen, die mitgewirkt haben. Wir Frauen haben für diesen Tag lange gekämpft.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich sage es jetzt noch einmal: Ich bitte die Kollegen und Kolleginnen, Platz zu nehmen und ihre Gespräche einzustellen. Ansonsten rufe ich nämlich den nächsten Redner nicht auf. Dann kriegen Sie zumindest mit einem Großteil des Hauses Ärger, weil sich diese Zeitverzögerung dann fortsetzt.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber der Redner kann ja nichts dafür!)
Das gilt für Johannes Kahrs, das gilt auch für die Seite rechts von uns.
Ich sage es noch einmal: Setzen Sie sich jetzt bitte hin! Hören Sie dem nächsten Redner zu! Ansonsten rufe ich den nächsten Redner nicht auf,
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Also, jetzt weiter!)
zumal es ein Redner ist, der einmal sehen soll, wie es im Bundestag zugeht; denn er kommt vom Bundesrat.
Ich gebe dem Senator für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin, Thomas Heilmann, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969571 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Schutz der sexuellen Selbstbestimmung |