07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas Heilmann - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor der namentlichen Abstimmung bin nur noch ich dran. Ich mache es kurz und verzichte auf Wiederholungen.

Das Strafrecht definiert die wichtigsten Rechtsgüter in einer Gesellschaft. Heute stärkt der Deutsche Bundestag das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung. Das ist die wirklich gute Nachricht des Tages.

Hinter uns liegen viele Jahre des Wandels und der Überzeugungsarbeit. Ein solches Gesetz, wie es heute zur Abstimmung vorliegt, wäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen. Sexuelle Aufdringlichkeiten galten noch nicht einmal als Kavaliersdelikt. Aber niemand hat Anlass zu Hochmut.

Frau Schauws, Sie haben vor diesem Hintergrund von einem Armutszeugnis gesprochen. Ich will Sie daran erinnern, dass auch Ihre Fraktion und Ihre Partei durchaus einen Wandel im Hinblick auf zu schützende Rechtsgüter im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung hinter sich haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich denke an die Frage: Wie sind eigentlich Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen?

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ach nee, das war jetzt unter der Gürtellinie! – Dr. Carola Reimann [SPD]: Das muss nicht sein! – Dr. Eva Högl [SPD]: Das gehört hier nicht hin!)

Liebe Frau Dr. Högl und lieber Herr Dr. Fechner, einer der Gründe, warum ich heute hier rede, ist: Sie erwähnten die Meinungsäußerungen in der Union, die es natürlich gegeben hat,

(Dr. Eva Högl [SPD]: Oh ja!)

und lobten den Bundesminister Maas.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Ja!)

Das ist aber – vorsichtig formuliert – etwas einseitig. Ich erinnere mich sehr gut an die Justizministerkonferenzen 2014 und 2015.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Ich erinnere mich auch an Ihre Stellungnahme aus Berlin zu diesem Thema!)

Während der Antrag von Frau Kuder aus Mecklenburg-Vorpommern von uns in Berlin immer unterstützt wurde, die damals schon sagte: „Nein heißt nein“, war die Haltung des Bundesjustizministeriums – vorsichtig formuliert – noch sehr zurückhaltend. Jedenfalls wurde damals kein Änderungsbedarf gesehen. Insofern haben wir alle gemeinsam uns bewegt; ich finde, das hat Frau Ferner auch sehr gut dargestellt.

(Elke Ferner [SPD]: Wie war es denn bei Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode?)

– Ich war auch damals schon Landesjustizminister bzw. Senator. Das FDP-geführte Ministerium war in der Tat der Meinung, es gebe keinen Änderungsbedarf. Auch dort hat es offensichtlich eine Änderung gegeben. Aber Sie haben ja recht, Frau Ferner, wir sollten nicht zurückblicken.

Viele haben dankgesagt. Das möchte ich nicht wiederholen. Aber ich möchte Ihnen, Frau Winkelmeier-Becker und Herrn Hoffmann, sehr herzlich danken, weil auch Sie die Debatte und die Reform, die diesen Namen nun auch verdient, befördert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein zweiter Grund, warum ich rede, betrifft die Berliner Staatsanwaltschaft und insbesondere die Berliner Gerichte. Wir haben ein sehr prominentes schwebendes Verfahren, in das wir uns nicht einmischen wollen. Liebe Frau Bundesministerin Schwesig, ich habe es sehr bedauernd zur Kenntnis genommen, dass Sie sich da parteiergreifend geäußert haben. Ich finde, ein Berliner Gericht sollte entscheiden, wie der Sachverhalt damals tatsächlich war. Es geht ja um die Beweiswürdigung, danach kommt die rechtliche Entscheidung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Letzter Punkt. Wir alle in Berlin wollen eine Kultur des Respekts. Wir wollen, dass jeder und jede selbstbestimmt, selbstbewusst und tolerant leben kann. Wir tolerieren keine Übergriffe. Die sexuelle Selbstbestimmung gehört zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Verstöße dagegen sind schwerwiegend. Es ist deswegen richtig, dass das Gesetz nun auch sexuelle Übergriffe als Abschiebungsgrund definiert, wenn das Strafmaß hinreichend ist.

Wir kommen heute einen großen Schritt voran, aber es wird nicht der letzte sein. Wir sollten uns auch Gedanken darüber machen, wie wir die Integrität von Frauen besser schützen können,

(Mechthild Rawert [SPD]: Mehr Gleichstellung!)

die durch verbale Angriffe in der Öffentlichkeit zu sexualisierten Objekten gemacht werden. Auch beim Opferschutz müssen wir noch mehr tun. Es ist also gut, wenn wir unser Strafrecht kontinuierlich weiterentwickeln. Heute ist jedenfalls erst einmal ein guter Tag.

Vielen Dank. Gute Abstimmung!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969572
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
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