07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 5

Claudia Roth - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

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Vielen Dank, Senator Heilmann. – Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte sehr um Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Konzentration. Das wird jetzt ein kleiner Marathon, von daher ist es ganz gut, wenn wir uns etwas konzentrieren.

Zu den Abstimmungen liegen mehrere Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor.

Zunächst geht es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9097, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/8210 und 18/8626 in der Ausschussfassung anzunehmen.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, über Teile des Gesetzes in zweiter Beratung getrennt abzustimmen. Wir werden dazu drei namentliche Abstimmungen durchführen. Dann gibt es eine Unterbrechung, und nach dieser Unterbrechung, während der ausgezählt wird, werden wir mit einfachen Abstimmungen fortfahren.

Wir stimmen zunächst ab über Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu namentliche Abstimmung verlangt.

Ich bitte die Schriftführer und Schriftführerinnen, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Nein, im mittleren Gang oben rechts fehlt noch ein Schriftführer oder eine Schriftführerin; vorher kann ich nicht beginnen. – Sind jetzt alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die erste namentliche Abstimmung; sie geht – ich sage es noch einmal – über Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben alle abgestimmt? – Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die noch abstimmen müssen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.

Nächste Abstimmung. Wir stimmen jetzt namentlich ab über Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, und zwar nur über die Einfügung des § 184j Strafgesetzbuch. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat namentliche Abstimmung verlangt.

Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung; sie geht über Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, und zwar – ich sage es noch einmal – nur über die Einfügung des § 184j Strafgesetzbuch.

Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht abgestimmt haben? – Da sich niemand meldet, schließe ich jetzt die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Die Fraktion Die Linke hat namentliche Abstimmung verlangt.

Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die dritte namentliche Abstimmung; sie geht über Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung.

Gibt es noch Kollegen oder Kolleginnen, die die Stimme nicht abgegeben haben, die nicht in wichtige Gespräche verwickelt wurden, die nicht rechtzeitig in den Bundestag eingelassen wurden – Sie glauben gar nicht, was es da alles an Begründungen gibt –, die den heißen Kaffee noch nicht trinken konnten? – Die Kollegen haben also abgestimmt. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen unterbreche ich jetzt die Sitzung.

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich werde Ihnen jetzt die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben

– alles klar, Herr Kauder; net hudle –:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung; hier: Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, Drucksachen 18/8210, 18/8626, 18/9097: abgegebene Stimmen 601. Mit Ja haben gestimmt 601.

Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung ist damit einstimmig angenommen.

Artikel 1 Nummer 9 – und zwar nur Einfügung von § 184j Strafgesetzbuch – des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, Drucksachen 18/8210, 18/8626, 18/9097: abgegebene Stimmen 599. Mit Ja haben gestimmt 478, mit Nein haben gestimmt 119, Enthaltungen 2. Artikel 1 Nummer 9 ist damit angenommen.

Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung – die Drucksachen bleiben dieselben –: abgegebene Stimmen 601. Mit Ja haben gestimmt 480, mit Nein haben gestimmt 121. Kolleginnen und Kollegen, Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung ist damit angenommen.

Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, und zwar nur die Einfügung des § 184i Strafgesetzbuch. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung – hier die Einfügung des § 184i Strafgesetzbuch – ist bei einer Enthaltung angenommen.

Wir kommen nun zu den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch die übrigen Teile des Gesetzentwurfs sind angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf insgesamt in zweiter Beratung angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten haben sich die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Abstimmung über den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9097, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7719 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Zugestimmt haben die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dagegengestimmt haben CDU/CSU und SPD. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9097, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/5384 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, dagegen waren CDU/CSU und SPD. Auch damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung jetzt die weitere Beratung.

Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen. – Es wäre schön, wenn Sie die Plätze zügig wechseln könnten.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969578
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
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