Christian Schmidt - Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war beeindruckend, zu sehen, wie viele unserer Kollegen soeben zu neuen Ufern außerhalb des Plenarsaals dieses Hohen Hauses aufgebrochen sind. Ich vermute, dass sie sich die Situation in den ländlichen Räumen Deutschlands vor Ort anschauen wollen. Das ist lobenswert, und darüber freue ich mich.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Manchmal endet der Blick in den großen Agglomerationen – den Ballungsräumen –, in den Städten. Das ist falsch. Der größte Teil unseres Landes lebt und bewegt sich im ländlichen Raum – von der Fläche her 85 Prozent und von der Bevölkerung her immerhin mehr als die Hälfte. Dieser Teil unseres Landes hat einen Anspruch darauf, dass er nicht in zweiter Linie gesehen wird, dass er nicht vergessen, sondern in den Blick genommen wird und ihm die gerechte Unterstützung zuteilwird, die wir alle für ihn fordern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Es gab vor vielen, vielen Jahren eine Große Koalition, die sich damit beschäftigt hat, wie man denn die Länder und den Bund gemeinsam in Verantwortung bringen könnte. Die Namen, die man damit verbindet, sind Franz Josef Strauß und Karl Schiller. Lang, lang ist’s her, aber die Wirkung ist noch da. Ich weise darauf hin – das sollten wir uns ab und zu vor Augen führen –, dass wir damals in Artikel 91a des Grundgesetzes – das steht heute noch darin und soll so bleiben – festgelegt haben: Wenn für die Gesamtheit eine Aufgabe bedeutsam und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist, dann kann und wird auch der Bund seinen Beitrag im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe – in diesem Fall „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – wahrnehmen. Dabei bleibt es, und ich bin sehr dankbar, dass diese Gemeinschaftsaufgabe alle Föderalismusreformen überstanden hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist völlig unabweisbar, dass die Notwendigkeit der Verbesserung der Lebensverhältnisse gerade unter dem Aspekt der schwierigen demografischen Entwicklung, unter dem Aspekt der Veränderungen im ländlichen Raum insgesamt höhere Bedeutung gewonnen hat. Deswegen ist es gut, dass wir das Grundgesetz betrachtet haben. Es ist übrigens auch gut, dass wir keine Grundgesetzänderung vorgenommen haben. Wir haben das geprüft, nicht nur im Sinne von Theodor Heuss, der uns zur Sparsamkeit aufgerufen hat. Aber vor jeder Grundgesetzänderung sollten wir austesten, welche Möglichkeiten uns die jetzige grundgesetzliche Regelung bietet. Und siehe da: Es gibt Möglichkeiten, die wir noch nicht ausgeschöpft hatten und haben. Damit kann das Ziel unseres Koalitionsvertrags – gute Entwicklungschancen für den ländlichen Raum – besser erreicht werden.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen, die an der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs und insbesondere an der Beratung im Ausschuss mitgewirkt haben, aber auch – lassen Sie mich das sagen – für die konstruktiven Hinweise aus dem Bundesrat sehr bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht nur die Landwirtschaft in den schwierigen Zeiten der angespannten Märkte modern und leistungsfähig gehalten, sondern wir haben auch eine mittel- und langfristige Stärkung der Strukturen im ländlichen Raum erreicht. Wir haben dank der Entscheidungen des Deutschen Bundestages die Mittel bereits in diesem Jahr beträchtlich aufgestockt: Wir fügen 30 Millionen Euro für investive Maßnahmen und weitere 30 Millionen Euro für neue Maßnahmen dieser neuen Gemeinschaftsaufgabe hinzu. Im Haushaltsjahr 2017 werden wir nach dem Entwurf des Bundesfinanzministers, den wir gestern im Kabinett beschlossen haben, neben den 600 Millionen Euro für klassische GAK-Aufgaben weitere 100 Millionen Euro für den Sonderrahmenplan Nationaler Hochwasserschutz und 65 Millionen Euro nach dieser Erweiterung der GAK vorsehen.
Ich darf ergänzend hinzufügen, dass die Mittel für mein Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“, das Leuchtturmprojekte in Bundesverantwortung mitentwickeln soll, für das kommende Haushaltsjahr von 10 Millionen auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit schaffen wir größere Gestaltungsspielräume des Bundes.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dreh- und Angelpunkt bleibt die Verbesserung der Agrarstruktur. Wir wollen sie in der GAK weitestmöglich an das Förderspektrum des ELER bzw. der ELER-Verordnung anpassen. Über diesen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – so heißt es in der Langform – fließen den Bundesländern jährlich bereits etwa 1,4 Milliarden Euro zu. Damit können die Länder Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums finanzieren.
Ich freue mich, dass der Handlungsspielraum so weit geht, dass wir zukünftig auch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche „Kleinstbetriebe“ fördern können, sprich den Friseurbetrieb oder den Bäcker am Dorfplatz. Ich freue mich, dass wir die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen vor Ort verbessern können, dass der ländliche Tourismus angekurbelt werden kann und dass es Unterstützung für die Umnutzung von Bausubstanz gibt, zum Beispiel als dörfliches Begegnungszentrum oder – so machen wir es jetzt in Dörfern; das ist ein weiteres Konzept – als ein Multifunktionshaus. Darüber hinaus – ich sehe den Kollegen Göppel, der sich sehr für die Landschaftspflege engagiert –, haben wir die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes, des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege erweitert und manches andere mehr verbessert.
Meine Damen, meine Herren, wir müssen die Abwanderung junger Menschen aus den ländlichen Räumen stoppen. Das ist die Kernaufgabe; es ist eine darüber hinausgehende Aufgabe.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Deswegen müssen wir alle Maßnahmen unternehmen, die die Attraktivität des ländlichen Raums steigern, ohne die Identität des ländlichen Raums infrage zu stellen.
Ein letztes Wort. Ich bedanke mich im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe bei denen, die das Geld bereitstellen. Das sind der Deutsche Bundestag und die Länder. Ich wäre insbesondere dankbar, wenn wir immer darauf achten würden – das richtet sich jetzt auch an die verehrten Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern –, dass, wenn die Maßnahmen auf den Weg gebracht werden und die Tafeln für die Bauprojekte erstellt werden, nicht vergessen wird, dass 60 Prozent der Gelder vom Bund kommen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Manchmal verwittern diese Schriftzeichen relativ schnell. Ich denke, wir alle haben ein Interesse daran, dass wir nicht nur Gutes gemeinsam tun, sondern es auch gemeinsam darstellen.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Heidrun Bluhm für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969659 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz |