Silke LaunertCDU/CSU - Bekämpfung des Menschenhandels
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich ein junges rumänisches Mädchen vor, irgendwo zwischen Bukarest und absoluter Perspektivlosigkeit. Sie ist kaum 20 Jahre alt, ohne Geld, ohne Job und möglicherweise sogar ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Eines Tages trifft sie auf einen jungen Mann. Er erzählt ihr von einem besseren Leben in Deutschland. Er hat ein Smartphone bei sich und zeigt ihr Bilder und Videos. Die junge Frau sieht schöne, saubere Straßen, hübsche Reihenhäuschen, volle Supermärkte, viele schöne Geschäfte mit Kleidern und Schmuck. Vielleicht hat er ihr sogar ein Geschenk mitgebracht. Er sagt, das Glück sei zum Greifen nah; sie müsse doch nur ein bisschen mutig sein und ihm vertrauen; er könne ihr Arbeit in einem Restaurant besorgen, und gemeinsam könne man ein neues Leben aufbauen.
Es dauert nicht lange, und das Mädchen wird mutig. Sie verlässt ihre Heimat und folgt dem jungen Mann nach Deutschland. Zum bösen Erwachen kommt es dann, wenn sie sich in irgendeinem Bordell oder vielleicht hier in Berlin auf der Kurfürstenstraße wiederfindet. Ja, auch dort wird sie bedienen müssen, aber nicht Gäste im Restaurant, sondern 25 bis 40 Freier täglich. Ruhepausen oder Sonntage gibt es für sie nicht, auch dann nicht, wenn sie schwanger oder einfach nur krank ist.
Diesen soeben beschriebenen Fall können Sie nun in verschiedenen Variationen abwandeln. Nehmen wir statt des Mädchens einen jungen Mann, der jung, kräftig, ausdauernd und hoffnungsvoll nach Deutschland kommt, um eine Arbeit auf dem Bau oder vielleicht in einer Fleischwarenfabrik zu finden, und dann merkt, dass er faktisch in einer Knechtschaft landet, und das nicht zum Mindestlohn, sondern für einen Hungerlohn.
Es gibt auch Variationen mit Kindern, die – aus welchen Gründen auch immer – auf der Straße leben und schließlich in die Hände skrupelloser Menschenhändler geraten. Ihr Schicksal wird es vielleicht sein, zu betteln, möglicherweise am Brandenburger Tor Passanten anzusprechen und um etwas Geld zu bitten, natürlich nur für karitative Zwecke. Oder sie müssen stehlen. Wenn sie am Ende des Tages nicht mindestens 300 Euro zusammengestohlen haben, dann gibt es Prügel.
So oder so ähnlich läuft es täglich ab, hier in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt. Ja, der Menschenhandel und die damit einhergehende systematische Ausbeutung haben sich inzwischen zu einem lukrativen, milliardenschweren Geschäft entwickelt. Das Geschäft hat Wachstumspotenzial. Die Ware Mensch wächst ja immer wieder nach.
Mit dem Gesetz, dessen Entwurf wir heute verabschieden werden, versuchen wir, diesem skrupellosesten aller Geschäfte ein Ende zu setzen, einen Riegel vorzuschieben und klarzustellen: Menschen sind keine Ware. Es verbietet sich, sie zu kaufen, sie zu verkaufen oder sie in irgendeiner anderen Form auszubeuten. Jeder, der dies anders sieht und sich an diesem Geschäft beteiligt, wird mit aller Macht verfolgt und auf das Schärfste bestraft. Das vorliegende Gesetz erfasst mit seinen Vorschriften all die Fälle, die ich aufgezählt habe, inklusive des extremen Falls des Organhandels. Bestraft und erfasst von den Vorschriften wird nicht nur der Haupttäter, sondern jeder, der sich an dieser Kette beteiligt.
Besonders wichtig ist mir gerade heute, wo wir das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet haben, den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und die Zwangsprostitution zu stoppen, und zwar nicht nur, weil diese Form das Gros des Menschenhandels darstellt, sondern auch, weil erzwungene Prostitution das Schlimmste ist, was einem Menschen widerfahren kann. Demütigungen durch sexuelle Gewalt sind ebenso verheerend wie Folter.
Man muss sich einmal vorstellen, dass das Geschäft mit der Prostitution weltweit jährlich Gewinne in Höhe von rund 91 Milliarden Euro bringt. Die Basis für dieses riesige Geschäft seien – so will uns die Lobby der Sexindustrie glauben machen – rein wirtschaftliche Beziehungen zwischen verantwortungsvollen Erwachsenen. Da gibt es die selbstständig tätige Sexarbeiterin, die mit der Prostitution einem liberalen, freien und modernen Beruf nachgeht. Daneben gibt es den Zuhälter, der natürlich kein Ausbeuter ist, sondern allenfalls Räume vermietet. Schließlich gibt es den Freier, der keine Zwangslage ausnutzt, sondern ganz gewöhnliche Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Oder glauben Sie ernsthaft, dass die 91 Milliarden Euro jährlich wirklich in den Taschen der Sexarbeiterinnen landen? Selbstverständlich nicht. Tatsächlich steckt hinter der Sexindustrie sehr häufig der Menschenhandel, die Einschüchterung durch brutale Gewalt, Demütigung und Entwürdigung. Deshalb müssen wir in diesem Bereich genau hinsehen, und wir müssen alle in die Pflicht nehmen.
Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit der Vorschrift über die Strafbarkeit von Freiern, die eine Zwangsprostituierte für ihre sexuelle Befriedigung ausnutzen, einen enormen Vorstoß im Kampf gegen diese Straftaten zu machen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir setzen den Hebel nämlich genau da an, wo er eigentlich am wirkungsvollsten sein könnte: bei der Nachfrage. Das ist auch richtig so; denn es muss selbstverständlich sein, dass derjenige bestraft wird, der die Lage geknechteter Frauen ganz bewusst für seine sexuellen Zwecke missbraucht. Wenn es uns dadurch gelingt, die Nachfrage deutlich zu senken, dann entziehen wir den Drahtziehern dieses Geschäfts den Boden. Im Übrigen wäre alles andere vor dem Hintergrund der heute beschlossenen Reform mit dem Grundsatz „Nein heißt nein“ eine Farce. Niemand darf zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, auch nicht Prostituierte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Neben dem neu eingeführten Aspekt der Freierstrafbarkeit haben wir – Sie haben es schon angesprochen – die Loverboy-Fälle mehr geregelt. Es geht da um die Fälle, in denen einem Mädchen oder einer Frau die große Liebe vorgespielt wird, um sie letztlich in der Prostitution auszunutzen. Es ist völlig richtig, dass wir da nicht mehr nach dem Alter des Mädchens oder der Frau oder danach, ob es sich um eine deutsche oder eine ausländische Frau handelt, unterscheiden. Wir machen hier keine Unterschiede; alle Fälle müssen erfasst sein.
Ein wichtiges Anliegen der Union war es auch – ich halte das für eines der wichtigsten Anliegen –, die Ermittlungsbehörden mit den richtigen Instrumenten auszustatten;
(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das wäre der Opferschutz, zum Beispiel!)
denn ohne Ergebnisse im Ermittlungsverfahren kann es keine Verurteilung geben, damit keine Abschreckung und dann natürlich keinen Schutz für die Opfer.
Aber wir haben auf jeden Fall einen Erfolg erzielt. Das ist die Tatsache, dass künftig die akustische Wohnraumüberwachung bei dem Verdacht auf einen besonders schweren Fall von Menschenhandel möglich ist, zum Beispiel wenn er durch eine Bande oder gewerbsmäßig betrieben wird.
Aber ich sehe auch – Sie sagen es zu Recht –: Wir brauchen da mehr Maßnahmen. Ich bedauere sehr, dass es uns nicht gelungen ist, mit der SPD noch mehr hinzubekommen, insbesondere beim Verdacht auf Zuhälterei oder Ausbeutung der Prostitution die Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen. Vielleicht gelingt uns das noch; denn die Praxis ist häufig so, dass man nur über die Zuhälter an die Menschenhändler, die dahinter stehen, herankommt. Erst wenn ich die Chance habe, da Informationen zu erhalten, kann ich den Menschenhändlerring auffliegen lassen.
Wir hatten viele Gespräche mit dem Praktiker Herrn Sporer. Er wurde heute schon genannt. Er hat das immer gefordert. Es ist wirklich schade, dass wir das nicht geschafft haben. Ebenso bedauerlich ist, dass es mit der SPD noch nicht möglich war, die Straftatbestände „Ausbeutung von Prostituierten“ und „Zuhälterei“ zu reformieren. Das wäre erforderlich gewesen, um einen Gleichlauf zu schaffen. Aber uns ist versprochen worden, dass das noch in dieser Legislaturperiode kommt. Ich hoffe, dass das keine leeren Versprechungen waren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Stattdessen wurde ein besonderes Augenmerk auf den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft gelegt. Völlig zu Recht besteht auch hier ein strafrechtlicher Handlungsbedarf; denn auch das geht nicht, keine Frage. Aber ich hätte mir doch gewünscht, dass man einen Unterschied zum Beispiel beim Strafrahmen macht; denn Zwangsprostitution ist auch Arbeitsausbeutung, aber sie bedeutet zusätzlich noch eine massive Verletzung des höchstpersönlichen Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung. Man ist doppelt gestraft. Ich glaube, da hätten wir Unterscheidungen treffen können.
Wo wir uns einig waren – das ist versöhnlich zum Schluss –, ist, dass wir vorhaben – das unterstelle ich auch allen anderen, natürlich auch der Opposition –, alle Register zu ziehen. Wir wollen die Handlanger und die Hintermänner zu fassen bekommen. Wir wollen mehr Verurteilungen im Bereich des Menschenhandels erreichen. Wir wollen alles dafür tun, dass das Geschäft mit der Ware Mensch – egal zu welchen Zwecken: Prostitution, Arbeit, Organhandel oder Sonstiges – so unattraktiv wie möglich wird. Wenn uns das mit diesem Gesetz nicht gelingt, dann müssen wir nachbessern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Keul für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6969740 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 183 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung des Menschenhandels |