07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 20

Katja KeulDIE GRÜNEN - Bekämpfung des Menschenhandels

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter EU-Staat versuchen wir heute, die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates von April 2011 zur Bekämpfung des Menschenhandels umzusetzen. Ich würde an dieser Stelle gern sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Aber das kann ich leider nicht. Die wenigen Verbesserungen in Ihrem Gesetzentwurf können die Mängel an anderen Stellen, vor allem die fehlenden weiteren Maßnahmen zum Opferschutz, nicht aufwiegen.

Viele der grundlegenden Kritikpunkte haben sich seit der ersten Lesung in der Expertenanhörung bestätigt. Leider haben Sie so gut wie nichts davon korrigiert. Bei Ihrer Legaldefinition von Arbeitsausbeutung reicht es nach wie vor nicht aus, dass die Beschäftigten zu unwürdigen Bedingungen arbeiten. Ausbeuterische Beschäftigung soll nur vorliegen, wenn das Gewinnstreben auch noch rücksichtslos ist. Den Mehrwert dieses Tatbestandsmerkmals konnten sich auch die Experten in der öffentlichen Anhörung nicht erklären. Im Gegenteil: Die Beibehaltung des Erfordernisses von rücksichtslosem Gewinnstreben wird die Verfolgung von Menschenhandel in der Praxis erheblich erschweren.

Auch die Frage, warum Sie jetzt im Gesetz durchgehend von „veranlassen“ reden statt wie bisher von „dazu bringen“, wurde nie wirklich beantwortet. Sie behaupteten, damit ein objektives Element einzuführen, das die Beweisbarkeit erleichtert. Die Expertenanhörung hat eindeutig ergeben, dass dies eine Illusion bleibt. Die Änderung der Begrifflichkeit bringt keinen Vorteil und ist eine Luftnummer.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Bei § 232a StGB – Schaffung des Straftatbestandes „Zwangsprostitution“ – haben Sie heute wirklich eine große Chance verpasst. Heute Vormittag haben wir im Deutschen Bundestag mit der Reform des § 177 StGB erstmals das sexuelle Selbstbestimmungsrecht als Rechtsgut umfassend geschützt. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person ist künftig strafbar. Da kann es doch keinen Unterschied machen, ob diese Person eine Prostituierte ist oder nicht.

Sie hätten die Ahndung von Zwangsprostitution im Zusammenhang mit dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – regeln können und müssen; denn dabei geht es im Kern um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und nicht, wie hier jetzt, um die berufliche und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])

Gleiches gilt für die Einführung der Freierstrafbarkeit. In der Anhörung haben die Sachverständigen klar zum Ausdruck gebracht, dass es eines Sondertatbestandes der Freierbestrafung nicht bedürfe, wenn wir einen allgemeinen Grundtatbestand im Sexualstrafrecht schaffen würden, der sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers sanktioniere. Stattdessen kreieren Sie einen langen und verworrenen Tatbestand, dessen diverse Voraussetzungen kaum je nachweisbar vorliegen werden. Sie wollen ein Zeichen setzen; aber dieses Zeichen funktioniert in der Sache nicht. Man nennt das auch Symbolpolitik.

Es bleibt in Ihrem Entwurf auch bei dem schwer zu ertragenden Widerspruch, dass die Strafbarkeit des Freiers bei einer Anzeige von Gesetzes wegen entfällt, während bei einer Anzeige durch das Opfer die Strafbarkeit desselben nur entfallen kann, also im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt. Hier wäre doch wohl mindestens Gleichbehandlung erforderlich gewesen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Leider ist auch der neue § 233 StGB missglückt, mit dem die Arbeitsausbeutung unter Strafe gestellt werden soll. Bisher bleibt der Arbeitsausbeuter nämlich straffrei, wenn er nicht gleichzeitig auch derjenige ist, der die andere Person dazu bringt, das Arbeitsverhältnis einzugehen. Hier könnte ich mir tatsächlich auch eine weiter gehende Strafbarkeit vorstellen. Sie haben jedoch dazu einen Tatbestand geschaffen, der für die Praxis nicht handhabbar sein wird; denn die Strafbarkeit jeglicher Arbeitsausbeutung ist daran geknüpft, dass der Ausbeuter eine persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die auslandsspezifische Hilflosigkeit des Opfers kennt und – das kommt noch dazu – gesondert ausnutzt. Das wird aber gerade dann, wenn der Ausbeuter nicht gleichzeitig der Veranlasser ist, kaum je relevant werden.

Nicht nur als ungeeignet, sondern schlicht als überflüssig, haben die Experten den neuen § 233a des Strafgesetzbuches mit dem schönen Titel „Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung“ bewertet. Diese Norm enthält keinerlei Mehrwert gegenüber der bereits existierenden Regelung zur Freiheitsberaubung, § 239 StGB. Um symbolhafte Überschriften zu produzieren, ist das Strafgesetzbuch nun wahrlich nicht geeignet. Unnötige Strafnormen machen das Leben nicht besser und gehören gestrichen. Auch die Gelegenheit dazu haben Sie verpasst.

Das größte Manko ist allerdings, dass Sie sich mal wieder auf das Strafrecht beschränken. Die viel relevanteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels gehen Sie gar nicht an. Daher hat meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht.

Zeigen die Opfer die Menschenhändler an, müssen sie fürchten, ausgewiesen zu werden. Eine Rückkehr in ihre Heimat und ihr altes Leben ist vielen aber unmöglich. Was wir daher brauchen, ist ein Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz für Opfer von Menschenhandel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Daneben soll ein Fonds für Härteleistungen eingerichtet werden; denn in vielen Fällen ist unser Opferentschädigungsgesetz da unzureichend.

Außerdem schlagen wir die Einrichtung einer Berichterstatterstelle vor, so wie das in anderen europäischen Ländern längst geschehen ist.

Ich würde mir wünschen, dass Deutschland durch ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Vorreiter in Sachen „Kampf gegen Menschenhandel“ wird. Ihr heute vorliegender Entwurf bläht das Strafrecht dagegen unnötig auf und ist nicht geeignet, das eigentliche Problem zu lösen. Da bleibt uns am Ende leider nur die Ablehnung.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969741
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Bekämpfung des Menschenhandels
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