07.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 183 / Tagesordnungspunkt 22

Matthias GastelDIE GRÜNEN - Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie lange gewartet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weite Teile dieser Richtlinie nur als Mindestanforderungen übernommen.

Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Status quo gehören erstens die prinzipielle Einführung einer Anreizregulierung für die Trassenpreise und zweitens die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur die Trassenpreise der Infrastrukturunternehmen prüfen muss, bevor diese in Kraft treten können. Das sind zweifelsfrei Vorteile und Fortschritte gegenüber dem Status quo, die wir der EU-Kommission zu verdanken haben und die wir als Grüne ausdrücklich unterstützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch bleibt festzustellen: Der Gesetzentwurf greift in vielen Punkten zu kurz. In Deutschland sind Netz und Betrieb nicht voneinander getrennt. Dem Wettbewerb ist das nicht dienlich. Für einen fairen Wettbewerb brauchen wir daher eine konsequente gesetzliche Regulierung. Nur wenn der Wettbewerb auf der Schiene funktioniert, kann auch der Wettbewerb zwischen Schiene und Straße funktionieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bundesrechnungshof ist nicht der Einzige, der bezweifelt, dass mit diesem Regulierungsgesetz das Wettbewerbsziel nicht erreicht wird. Zu diesem Ziel würde ganz wesentlich die Bildung der Trassenpreise nach dem Grenzkostenprinzip beitragen, so wie es die EU im Regelfall vorsieht. Doch CDU/CSU und SPD nehmen lieber den Ausnahmefall und machen diesen dann in Deutschland zur Regel. Offensichtlich hat ihnen für eine wirkliche Reform zugunsten von mehr Verkehr auf der Schiene der Mut gefehlt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir begrüßen die Initiative der Länder und insbesondere die Einigkeit der grün-regierten oder grün-mitregierten Länder ausdrücklich. Zumindest der Anstieg des Trassenpreises im Nahverkehr konnte damit gebremst werden. Festzuhalten ist, dass grün-regierte Länder wie ein Korrektiv zur Großen Koalition im Bund wirken.

Es sieht nach einer mehrheitlichen Zustimmung der Länder aus, aber nicht aus Begeisterung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern schlicht deswegen, weil dieses ERegG besser ist als gar keine Regulierung und gar kein neues Gesetz. Vor allem aber brauchen die Länder Sicherheit darüber, wie groß die Kaufkraft ihrer Regionalisierungsmittel ist, damit sie ihre Regionalverkehre bestellen können.

Wir als Bundestagsfraktion haben aber über den Regionalverkehr hinaus eine andere Brille aufzusetzen, um zu beobachten, was sich im Schienengüterverkehr und im Fernverkehr tut. Hier ist das Problem im Zusammenhang mit der Trassenpreisbremse eben nicht sauber gelöst. Die Einnahmeausfälle, die entstehen, werden von irgendjemandem ausgeglichen werden müssen. Dafür bleiben eben nur noch Güterverkehr und Fernverkehr übrig. Das kann für beide Segmente problematisch werden.

Zwar wird in dem Änderungsantrag der Großen Koalition ein Bericht der Bundesnetzagentur versprochen. Aber was dann passiert und welche Folgen der Bericht hat, ist im Moment noch offen. Genauso ungeklärt ist auch, ob die gesamte Infrastruktur der Anreizregulierung unterliegen wird. Auch hierzu hat sich der Bundesrechnungshof kritisch geäußert.

Unter dem extremen Zeitdruck, unter dem wir uns mit diesem Gesetzentwurf und dem vorgestern Nachmittag eingereichten Änderungsantrag der Großen Koalition befassen müssen, lassen sich diese und viele weitere offene Fragen nicht sicher klären. Die von den Ländern erzwungene Trassenpreisbremse ist bei dem Vollkostenprinzip, das zur Anwendung kommen soll, richtig. Sie ist eine Chance für mehr Regionalverkehr.

Bei vielen anderen Punkten – von der Anreizregulierung bis hin zur Billigkeitskontrolle vor den Zivilgerichten – lässt der Gesetzentwurf aber viele Chancen ungenutzt. So regiert das Prinzip Hoffnung. Nach so langer Zeit, die Sie hatten, um einen guten Gesetzentwurf vorzulegen, ist das ziemlich traurig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6969881
Wahlperiode 18
Sitzung 183
Tagesordnungspunkt Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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