Johann SaathoffSPD - Erneuerbare-Energien-Gesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verännerungen mutten up een fasten Grund stahn, würde man in Ostfriesland sagen. Das heißt, Veränderungen brauchen einen guten Grund. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz braucht immer wieder Veränderungen. Diese Veränderungen sind Verbesserungen. Niemand auf der Welt kann ein Erneuerbare-Energien-Gesetz einfach nur einmal beschließen, und damit sind die erneuerbaren Energien eingeführt. Das muss an dieser Stelle einmal gesagt sein.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU])
Der Grund für das EEG 2014 waren die Kosten, war die Frage: Wohin werden sich die Kosten entwickeln? Wie wird sich die EEG-Umlage künftig entwickeln? Wie wird in diesem Zusammenhang die Bürgerakzeptanz der Energiewende sein? Der Grund für das EEG 2016 oder EEG 2017, wie es jetzt heißt, ist in erster Linie die Synchronisation, nämlich die Synchronisation des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau des Netzes in Deutschland. Das muss miteinander in Einklang gebracht werden. Hierbei müssen wir den Ausbaustand, den wir im Moment haben, betrachten. Das Instrument für diese Synchronisation ist der Einstieg in das Ausschreibungsregime. Das machen wir jetzt nach ersten Pilotversuchen in der Photovoltaikbranche – man kann sagen, dass diese Versuche gut gelungen sind –: Mit diesem Gesetz steigen wir in das Ausschreibungsregime für Wind onshore, für Wind offshore und auch für den Biomassebereich ein.
Dem Besitzer eines Einfamilienhauses, der Sorge hat, ob er auf seinem Dach jetzt noch eine Solaranlage bauen darf oder nicht oder an Ausschreibungen teilnehmen muss, können wir an dieser Stelle unmissverständlich zurufen, dass er natürlich von Ausschreibungen ausgenommen ist. Wir haben einen sehr, sehr hohen Grenzwert eingeführt. Es geht nur um ganz große Dächer. Was ist ein großes Dach? Damit man sich das ungefähr vorstellen kann: Das Dach zum Beispiel eines schwedischen Möbelkaufhauses wäre solch ein großes Dach.
Wir steigen in die Akteursvielfalt ein. Das bedeutet, dass es für Bürgerenergiegesellschaften erleichtert wird, an Ausschreibungen im Windenergiebereich teilzunehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Sie brauchen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie brauchen im Prinzip nur zwei Dinge: Flächen oder Flächenrechte und ein Windgutachten. Dann können sie schon an der Ausschreibung teilnehmen. Nicht nur das: Sie kommen darüber hinaus, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen haben, am Ende nicht mit dem Gebot, das sie abgegeben haben, zum Zuge, sondern mit dem höchsten bezuschlagten Gebot. Damit werden sie noch einmal erkennbar bessergestellt. Das sind deutliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf.
Doch damit nicht genug. Wir führen auch noch eine kommunale Beteiligung ein. Das heißt, Bürgerenergiegesellschaften werden über unser Gesetz, dessen Entwurf hier vorliegt, verpflichtet, einen Anteil an die Kommune, in der der Windpark errichtet wird, abzugeben. Erst dann sind sie Bürgerenergiegesellschaften.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])
Das führt dazu, dass alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, nicht nur ein paar, sondern alle, vom Hartz-IV-Empfänger bis zum Millionär. Das ist sozialdemokratische Energiepolitik.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])
Wir beteiligen auch Menschen, die nicht über ein eigenes Haus oder Dach verfügen. Das Stichwort dafür ist: Mieterstrom. Ich lade Sie ein: Kommen Sie im Sommer einmal nach Ostfriesland, und schauen Sie sich dort um! Sie werden dort eine wunderbare Landschaft sehen, und Sie werden sehen, dass auf jedem zweiten oder dritten Haus eine Solaranlage ist. In Kreuzberg ist das nicht der Fall. Warum nicht? Weil wir das Mieterstromproblem hatten. Dieses werden wir lösen. Wir werden die Energiewende dadurch ein Stück weit vom ländlichen Raum in die urbanen Zentren übersetzen. Das ist gut so.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])
Uns wird mit diesem Gesetz auch der Einstieg in die Sektorkopplung gelingen. Wir haben in den Gebieten mit Netzengpässen die Möglichkeit, dass der Strom, der dort aus erneuerbarer Energie produziert wird, nicht abgeregelt, zu schlechten Preisen verkauft oder gar vernichtet wird, sondern sinnvoll genutzt wird. Ich glaube, das ist ein guter Weg, den wir in der Sektorkopplung miteinander gehen. Allerdings ist es nur ein Einstieg; das muss uns allen klar sein. Mit den tatsächlichen Regelungen zur Sektorkopplung werden wir uns im Herbst sicherlich noch einmal intensiv beschäftigen müssen.
(Beifall bei der SPD)
Ich möchte mich abschließend bei meinen Kollegen Thomas Bareiß und Andreas Lenz herzlich bedanken. Wir haben viele Stunden miteinander verbracht, viele Runden miteinander diskutiert und 58 Punkte miteinander abzuwägen gehabt. Niemand kann uns vorwerfen, wir hätten dieses Gesetz inklusive der Synopsen nicht gelesen. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich glaube, wir können konstatieren, dass es ein gutes Gesetz ist, ein Gesetz, das wir auf dem Weg zu erneuerbaren Energien brauchen, ein Gesetz, das uns helfen wird, unseren vorgeplanten Zielkorridor von 40 bis 45 Prozent erneuerbarer Energien in 2025 zu erreichen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die nächste Rednerin ist Eva Bulling-Schröter für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6970756 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Erneuerbare-Energien-Gesetz |