Ulrich HampelSPD - Waffenexporte in die Golfstaaten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Rüstungsexportpolitik nimmt seit einigen Tagen wieder breiten Raum in der öffentlichen Berichterstattung ein. Anlass ist der aktuelle Rüstungsexportbericht für das Jahr 2015, der in dieser Woche im Kabinett verabschiedet wurde. Die Bundesregierung berichtet damit bereits zum dritten Mal noch vor der Sommerpause über die Zahlen des vergangenen Jahres. Dass das Thema Rüstungsexporte in den vergangenen Jahren insgesamt wieder stärker in den öffentlichen Fokus gerückt ist, ist eine Entwicklung, die meine Fraktion und ich ausdrücklich begrüßen.
Seit seinem Amtsantritt hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel dafür gesorgt, dass in deutlich kürzeren Abständen über die Exportpolitik betreffend konventionelle Rüstungsgüter berichtet wird und es damit endlich mehr Transparenz gibt.
(Beifall bei der SPD – Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart!)
In der Geschichte der Bundesrepublik war die Rüstungsexportpolitik noch nie so transparent wie heute, und Wirtschaftsminister Gabriel hat die bisherige Geheimhaltungspraxis bei Exporten von deutschen Rüstungsgütern beendet.
Deutschland verfolgt eine restriktive Exportpolitik betreffend Sicherheits- und Rüstungsgüter nach klaren Regeln und hohen Maßstäben. Gerade für sogenannte Drittstaaten, also Staaten außerhalb der NATO und der EU und den NATO-Staaten gleichgestellte Länder wie Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz, sind die Regeln besonders streng. Dies gilt natürlich auch für die Golfregion, für die die Linke in ihren beiden Anträgen ein generelles Exportverbot fordert. Ein solches generelles Exportverbot lehnen wir ab.
Kollege Hampel, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Keul?
Ja, bitte.
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Zulassung der Frage. – Sie haben gerade zu Recht geschildert, dass in den Grundsätzen die Exporte außerhalb von NATO und EU besonders strengen Voraussetzungen unterliegen, im Gegensatz zu unseren Bündnispartnern. Wie erklären Sie sich dann, dass sich das Regel-Ausnahme-Verhältnis ausweislich der Rüstungsexportberichte in den letzten Jahren umgekehrt hat und dass wir inzwischen mehr Kriegswaffen in Drittstaaten exportieren als in NATO- und EU-Staaten?
Man muss sich genau anschauen, was letztendlich geliefert wird. Die Zahl besagt nichts über die Qualität. Man muss aber auch sagen: Wer nicht liefert, macht sich auch schuldig. Darauf wurde schon von meinem Kollegen Willsch explizit hingewiesen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Genau! Das trifft es! – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Wer nicht liefert, macht sich auch schuldig“ – wenigstens mal ehrliche Worte!)
Gerade bei Drittstaaten, zu denen die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates gehören, gelten strenge Regeln. Exporte dorthin finden unter außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten besondere Beachtung. Am Beispiel der Nichtgenehmigung für die Ausfuhr von G36-Bauteilen nach Saudi-Arabien zeigt sich, dass die aktuelle Bundesregierung hier verantwortungsvoll agiert. Anhand dieser Beispiele wird aber auch deutlich, dass es nicht so einfach ist, wie die Opposition die Menschen gerne glauben machen will, bereits genehmigte Exporte rückgängig zu machen; denn den betroffenen Firmen wie in diesem Fall Heckler & Koch steht natürlich in unserem Rechtsstaat der Klageweg offen. Gegebenenfalls entstehen Entschädigungsansprüche in Millionen- oder Milliardenhöhe gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Zuverlässigkeit Deutschlands bei seinen Exportzusagen. Diese möglichen Folgen müssen gründlich abgewogen und dürfen nicht einfach beiseitegeschoben werden.
Im Falle der Nichtgenehmigung für die Ausfuhr von G36-Bauteilen unterstützen meine Fraktion und ich die Linie von Wirtschaftsminister Gabriel, künftig keine Genehmigungen für Komponenten und Technologie in Drittländer zum Aufbau neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen zu erteilen. Die neuen deutschen Kleinwaffengrundsätze vom 18. Mai 2015 sind diesbezüglich ein richtungsweisender Leitfaden für die restriktive Handhabung von Rüstungsexportanfragen bezüglich Kleinwaffen. Mit diesen Grundsätzen nehmen wir eine führende Rolle ein.
Laut dem aktuellen Rüstungsexportbericht ist der Gesamtwert der Genehmigungen zum Export von Kleinwaffen von 47 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 32 Millionen Euro im Jahr 2015 zurückgegangen. Das ist der niedrigste Stand seit 15 Jahren.
(Beifall bei der SPD)
Was den Export in Drittländer betrifft, reduzierte sich das Volumen um ein Drittel auf knapp 14 Millionen Euro. Wenn man sich vor Augen führt, dass insbesondere Kleinwaffen die Waffen der Bürgerkriege sind, ist der deutliche Rückgang des Exportvolumens ein wirklicher Erfolg.
Die Bundesregierung handelt bei ihren Entscheidungen über Exporte in die Golfregion nach strengen Regeln und unter besonderer Beachtung von außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten. Ein generelles Exportverbot, wie die Linken es gefordert haben, lehnen wir als SPD ab.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ein herzliches Glückauf!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Dr. Joachim Pfeiffer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6971061 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Waffenexporte in die Golfstaaten |