08.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 184 / Tagesordnungspunkt 34+ZP 6

Barbara LanzingerCDU/CSU - Waffenexporte in die Golfstaaten

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Deutschen Bundestag! Ich möchte zu Beginn eines festhalten: Berücksichtigt man alle Gesetze, alle Regelwerke, die wir haben, stellt man fest, dass die Gesamtthematik, über die wir jetzt diskutieren, sicher zu den politisch, menschlich und auch emotional schwierigsten im Parlament gehört. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Es bedarf der Ausgewogenheit und auch der Abwägung zwischen kluger Diplomatie, Verteidigungsbereitschaft und Rüstungsexporten. Dass das ohne Verstand gemacht wird, wie Sie es vorhin sagten, weise ich ganz entschieden zurück.

Wir haben strenge Regeln für Rüstungsexporte – das wiederhole und verdeutliche ich jetzt –, vor allem für den Export von Waffen. In jedem Einzelfall wird streng darauf geachtet, wer welche Güter wann bekommt. Deutschland hat sich für die Ausfuhr von Rüstungsgütern, und hier vor allem bei Waffen, mit die strengsten Regeln weltweit auferlegt. Diese sind beispielsweise festgehalten im Grundgesetz, im Kriegswaffenkontrollgesetz, im Außenwirtschaftsgesetz und in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, die – das wurde schon erwähnt – von der damaligen rot-grünen Bundesregierung überarbeitet wurden. Letztere geben ganz klar vor, dass die Rüstungspolitik restriktiv gestaltet werden soll, dass sie sich aber auch am Sicherheitsbedürfnis und den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung zu orientieren habe. Es wird immer der jeweilige Einzelfall geprüft. Die letztendliche Entscheidung trifft der Bundessicherheitsrat. Dieses Gremium der Bundesregierung ist aus Vertretern des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Entwicklungsministeriums, des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums und weiteren zusammengesetzt.

Ich möchte der Ehrlichkeit halber noch erwähnen: Nachgeordnet spielen natürlich auch wirtschaftspolitische Interessen eine Rolle. Wir sind auch im Hochtechnologiebereich der Wehrtechnik Exportland. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Prüfungen bei uns oftmals länger als ein Jahr dauern und dass bei internationalen Rüstungsverträgen teilweise mit dem Label „German-free“ geworben wird. Das sind durchaus enorme Standortnachteile für unsere Industrie.

Auch hier wird ganz deutlich: Die außen- und sicherheitspolitische Bewertung möglicher Empfängerländer hat immer Vorrang. Unter anderem im international anerkannten Wassenaar-Abkommen ist definiert und im Außenwirtschaftsgesetz rechtlich festgehalten, was Rüstungsgüter sind. Rüstungsgüter, wie sie im Rüstungsexportbericht aufgeführt werden, sind eben nicht nur Kriegswaffen, sondern zum Beispiel auch Nachtsichtgeräte, Feldkrankenhäuser in geschützten Containern, Boote zum Küstenschutz, gepanzerte Fahrzeuge und vieles mehr.

Das wird auch mit Blick auf den Rüstungsexportbericht deutlich. Es stimmt, dass für Katar auch Einzelgenehmigungen für Panzer ausgesprochen wurden. Das muss auf Dauer sicher differenziert betrachtet werden. Bei genauerer Betrachtung der Liste wird aber auch deutlich, dass auch ganz andere Güter exportiert werden und wurden.

Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: Die Lieferungen an Saudi-Arabien umfassen beispielsweise Fahrgestelle für unbewaffnete Transporter, Lkws und Geländewagen mit Sonderschutz. Lieferungen an Oman umfassen unter anderem Teile für Feuerleiteinrichtungen, Lkws, Dekontaminationsausrüstungen, Kommunikationsausrüstungen, Teile für gepanzerte Fahrzeuge.

Wir haben internationale Verpflichtungen und tragen auch außen- und sicherheitspolitische Verantwortung. Unsere außen- und sicherheitspolitischen Instrumente sind vielfältig. Rüstungsexporte sind eines davon. Nur so können wir in diesem hochsensiblen Bereich unsere wehrtechnischen Kernkompetenzen und somit Handlungssouveränität bewahren. Das ist wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nur so können wir unsere internationalen Partner inner- und außerhalb der EU und der NATO befähigen, beispielsweise Grenzen zu sichern und gegen Terrorgruppen vorzugehen.

(Zuruf der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir können und wollen unsere Soldatinnen und Soldaten nicht überallhin schicken.

Niemand macht sich die Entscheidung zu Rüstungsexporten leicht. Die Entscheidung muss unter Einbezug außen- und sicherheitspolitischer Überlegungen immer sorgfältig abgewogen werden, und das wird getan. Ihr Antrag wird dem nicht gerecht. Daher lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Kollegin Dr. Ute Finckh-Krämer das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6971098
Wahlperiode 18
Sitzung 184
Tagesordnungspunkt Waffenexporte in die Golfstaaten
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