Ulla Schmidt - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
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Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre auch hier keinen Widerspruch.
Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Bundesregierung hat Bundesminister Peter Altmaier.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6971165 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung |
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BND
BND
Bundesnachrichtendienst
Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Berlin ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes und als einziger Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland zuständig für die zivile und militärische Auslandsaufklärung. Er unterliegt wie das BfV und der MAD der Kontrolle der Nachrichtendienste. Seit 1990 ist seine Tätigkeit durch das BND-Gesetz (BNDG) geregelt.
BND
Bundesnachrichtendienst
Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Berlin ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes und als einziger Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland zuständig für die zivile und militärische Auslandsaufklärung. Er unterliegt wie das BfV und der MAD der Kontrolle der Nachrichtendienste. Seit 1990 ist seine Tätigkeit durch das BND-Gesetz (BNDG) geregelt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen