Stephan MayerCDU/CSU - Inneres
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Der Einzelplan des Bundesinnenministeriums erfährt einen deutlichen Aufwuchs von diesem Jahr auf das nächste Jahr: von derzeit 7,8 Milliarden Euro auf 8,34 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um knapp 7 Prozent. Das kann sich aus meiner Sicht wirklich sehen lassen, und das wird den gestiegenen Herausforderungen im Bereich der Innenpolitik auf jeden Fall gerecht. Der Löwenanteil im Haushalt des Bundesinnenministeriums entfällt auf die innere Sicherheit, insgesamt 4,67 Milliarden Euro, davon allein rund 3,1 Milliarden Euro für die Bundespolizei. Auch das ist ein klares Signal, dass das Bundesinnenministerium die innere Sicherheit stärkt und weiß, was wir an der Bundespolizei haben.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass ein schwarzer Juli hinter uns liegt. Wir hatten eine Anschlagserie – ich darf es noch einmal kurz darstellen –: am 14. Juli der Anschlag in Nizza mit 84 Toten, über 300 Verletzten, nur vier Tage später in Würzburg in einem Regionalzug ein Anschlag mit einer Axt – fünf Verletzte, davon vier Schwerverletzte –, wiederum nur vier Tage später der schon erwähnte schreckliche Amoklauf in München mit neun Toten, die meisten davon Jugendliche oder Kinder, und wiederum nur zwei Tage später, am 24. Juli, der Anschlag eines Islamisten in Ansbach mit 15 Verletzten. Und – nicht zu vergessen –: Nur zwei Tage später, am 26. Juli, wurde ein katholischer Pfarrer in Rouen in der Normandie auf bestialische Weise von Islamisten umgebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind natürlich nicht die ersten Anschläge, die wir in Deutschland und in Europa erleben, aber ich bin der festen Überzeugung, dass insbesondere diese Serie von Anschlägen in so kurzer Zeit der Bevölkerung in Deutschland deutlich ins Bewusstsein gebracht hat, wie fragil auch innere Sicherheit sein kann. Ich möchte betonen: Deutschland ist ein sicheres Land. Deutschland gehört zu den sichersten Ländern auf der Welt. Aber wir können nicht umhin, einzugestehen, dass insbesondere diese jüngste Anschlagserie Auswirkungen auf unser tagtägliches Leben hat. Es gibt erhöhte Sicherheitsanforderungen bei öffentlichen Veranstaltungen. Bei Konzerten, bei Volksfesten werden Zäune errichtet, werden Rucksackkontrollen durchgeführt, werden teilweise Rucksackverbote ausgesprochen. Wir erleben sehr wohl, dass es allein schon durch diese Anschlagserie im Juli konkrete Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl bei uns im Lande gibt.
Ich bin dem Bundesinnenminister sehr dankbar, dass er sehr besonnen und verantwortungsbewusst auf diese Anschlagserie reagiert hat. Ich möchte eines in aller Deutlichkeit sagen: Ich verwahre mich für die CDU/CSU mit Entschiedenheit gegen den Vorwurf, dass wir hier Panikmache betreiben würden, dass wir hier Angstmacherei betreiben würden und dass wir hier dem Populismus Vorschub leisten würden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es haben einige Kollegen darüber gesprochen, was sie im Sommer beschwert hat; es ist eine gewisse Aufarbeitung von einigen Traumata. Ich könnte jetzt auch lange dazu ausführen, wie mich manche Einlassung verstört hat, zum Beispiel die Einlassung der Vorsitzenden des Rechtausschusses im Deutschen Bundestag nach der Amoktat in Würzburg, als Sie, Frau Kollegin Künast, hier wohlfeil und naseweis doziert haben, warum man den Attentäter denn nicht kampfunfähig gemacht hat, warum er erschossen wurde. Mit solchen Einlassungen verstören Sie vor allem die Bevölkerung und vor allem die Sicherheitsbehörden und die Polizeibeamten.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine demokratische Frage!)
Das war in jeder Weise unqualifiziert.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Mayer, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Herrn Tempel?
Ja, selbstverständlich. Sehr gern.
Gut. Danke schön.
Danke schön, Herr Kollege Mayer. – Wir arbeiten im Innenausschuss recht kommunikativ zusammen. Deswegen möchte ich eine Bemerkung, die Sie gerade gemacht haben, gern einmal genauer hinterfragen. Sie haben gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Sie verwahrten sich gegen den Vorwurf, dass CDU/CSU an einer Unsicherheitsdebatte teilgenommen hätten, diese verschärft hätten.
Wir haben in der Sommerpause unter anderem Hamsterkäufe thematisiert, als ein Zivilverteidigungskonzept vorgestellt wurde, ein Konzept, das eigentlich mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben hat, etwa zu den Hausaufgaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit Lebensmittelbevorratung und Ähnlichem. Etwas, das beim Katastrophenschutz eigentlich ein alter Hut ist, die Bevorratung mit Lebensmitteln in den privaten Haushalten, wurde also angesprochen.
Wenn Sie die Debatte mitbekommen haben, dann wissen Sie, in welchen Zeitraum das Ganze gesetzt wurde. Es geht einfach um die Reaktionen, darum, welche Reaktionen in der Bevölkerung durch öffentliche Verlautbarungen hervorgerufen wurden. Es wurde nicht über Hochwassersituationen gesprochen. Es wurde nicht über einen Stromausfall gesprochen. Die Bevölkerung hat in vielen Diskussionen – das hat man bei Radio-Livesendungen durchaus mitbekommen – über Angriffsszenarien gesprochen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)
Es hat eine Unsicherheitsdebatte ausgelöst. Bekommen Sie solche normalen Reaktionen der Bevölkerung – bei vielen Zuschauerfragen und Ähnlichem in Onlinemedien, im Rundfunk hat man das immer wieder mitbekommen – eigentlich noch mit? Das muss ich fragen, wenn Sie sagen, dass Sie zum Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung im Sommer nicht beigetragen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herr Mayer.
Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Tempel, für die Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, anhand des Themas Zivilschutzkonzept exemplarisch einmal darzulegen, wie es eben auch der Kollege Binninger getan hat, wie eine vollkommen normale sachliche Debatte von Ihnen als Oppositionspolitiker völlig unnötig überhöht wird.
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Aber nicht durch uns!)
Das letzte Zivilschutzkonzept stammte aus dem Jahr 1995. Es war richtig und sachgerecht, dass dieses veraltete Zivilschutzkonzept fortgeschrieben wurde.
Dieses Zivilschutzkonzept, das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, umfasst über 80 Seiten, und dann steht da unter anderem – neben vielen anderen Punkten – drin, dass es durchaus sachgerecht sei, dass jeder Privathaushalt, jeder Einzelne auch eine gewisse Eigenvorsorge betreibt. Natürlich ist der Staat in der Verantwortung, vor allem im Katastrophenfall der Bevölkerung zu Hilfe zu eilen. Aber letzten Endes hat jeder Einzelne, hat jeder einzelne Privathaushalt die Verpflichtung, eine gewisse Eigenvorsorge, auch eine Eigenbevorratung vorzunehmen. – Also eine vollkommen normale, sachliche Debatte.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Es gibt aber Raum und Zeit! In welchem Moment kommt das raus?)
Diese wurde von Oppositionspolitikern auf perfide und nicht verantwortungsbewusste Weise unnötigerweise überhöht, indem über das Erfordernis von Hamsterkäufen philosophiert wurde.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bevölkerung soll das machen!)
Das ist in keiner Weise sachgerecht, und es ist doch völlig richtig, dass sich die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen mit der Frage auseinandersetzt: Wo müssen wir an der einen oder anderen Stelle im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nachjustieren?
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bezweifelt niemand!)
Ich sage ganz offen: Ich würde als jemand, der sich leidenschaftlich für die Belange des Technischen Hilfswerkes einsetzt, gern in der Öffentlichkeit, gern auch in den Sommermonaten intensiver darüber debattieren, was wir in Deutschland noch tun müssen, um das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei den Feuerwehren, beim THW und bei den Rettungsdiensten zu verbessern.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann verbinden Sie es nicht mit Terrorismus, Herr Mayer!)
Aber leider, meine lieben Kollegen von der Opposition, haben Sie nicht das Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gewählt,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Seit Jahren!)
sondern Sie haben sich in Elogen über das Erfordernis von Hamsterkäufen eingelassen, und das war aus meiner Sicht unverantwortlich und völlig überzogen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verbinden Sie mit Terrorismus, Herr Mayer!)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch deshalb besonnen und verantwortungsbewusst auf die durchaus zugespitzte Bedrohungssituation reagiert, weil wir in der Vergangenheit nicht untätig waren. Es wäre aus meiner Sicht falsch, den Eindruck zu vermitteln, wir würden erst jetzt mit dem Kampf gegen den islamistischen Terrorismus beginnen.
Es ist in dieser Legislaturperiode außerordentlich viel geschehen, gerade jüngst durch die Verabschiedung des Antiterrorpakets, aber auch schon davor, indem die Strafbarkeit für geplante Ausreisen von Dschihadisten schon wesentlich frühzeitiger unter Strafe gestellt wurde, indem wir die Terrorismusfinanzierung stärker unter Strafe stellen und indem wir die Möglichkeit schaffen, dass ausreisewilligen Dschihadisten der Pass bzw. Personalausweis entzogen wird. Wir haben die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verbessert. Wir haben die Geltung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes um weitere fünf Jahre verlängert, um insbesondere auch die Kommunikationswege potenzieller Terroristen besser aufspüren zu können.
Wir haben – zumindest in einer kleinen Form – die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. Auch dies ist sachgerecht, und ich sage an dieser Stelle: Wir müssen uns gerade auch im Lichte der aktuellen Bedrohungssituation intensiv Gedanken machen, ob wir nicht auch den Verfassungsschutzbehörden in bestimmten Fällen den Zugriff auf die Verbindungsdaten ermöglichen sollten und müssen.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Um Gottes willen!)
Ich bin dem Bundesinnenminister vor allem auch dafür sehr dankbar, dass er mit einem großen Aufschlag deutlich gemacht hat, dass es der CDU-Bundesinnenminister ist, der für eine deutliche personell bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden steht. Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesinnenminister, dankbar, dass Sie am vergangenen Donnerstag angekündigt haben, dass es zu den ohnehin schon sehr ansehnlichen personellen Aufstockungen bei den Sicherheitsbehörden weitere 3 250 Stellen bei der Bundespolizei gibt – das ist ein Signal, ich darf das an dieser Stelle sagen; auch diese Rückmeldung habe ich bekommen –, die von der Bundespolizei außerordentlich dankbar und erfreut angenommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann sich schon sehen lassen, dass wir allein zwischen 2016 und 2020 über 7 000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei schaffen. Es sind immerhin 20 Prozent der gesamten Belegschaft der Bundespolizei, die noch einmal obendrauf kommt, und ich sage das ohne Aktionismus und ohne mit dem Finger auf andere zu deuten: Davon könnten sich manche Bundesländer eine Scheibe abschneiden. Wir brauchen – das darf ich an dieser Stelle auch sagen – keinen Nachhilfeunterricht von Oppositionsfraktionen
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na!)
und auch nicht von unserem Koalitionspartner. Taktgeber im Bereich der inneren Sicherheit ist die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird durch Wiederholung nicht richtiger!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Wohnungseinbruchskriminalität – das wurde ja schon erwähnt – ist natürlich gerade, was das subjektive Sicherheitsgefühl anbelangt, ein Thema, das die Menschen in außerordentlicher Weise beschwert. Alle drei Minuten wird im Durchschnitt in Deutschland in eine Wohnung oder in ein Haus eingebrochen. Ich bin sehr dankbar, dass es ermöglicht wurde, das Präventionsprogramm, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt wird, vom Volumen her deutlich zu erweitern, dass hierfür von nun an 50 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung stehen. Ich bin auch der Auffassung, dass es dringend erforderlich ist, Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einem Verbrechen zu erheben, um damit die Möglichkeit zu eröffnen, in diesem Fall auf die Verbindungsdaten zuzugreifen oder Telekommunikationsüberwachung anzuordnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber natürlich ist das dominierende Thema in Deutschland – das hat nicht zuletzt der vergangene Sonntag gezeigt – die Flüchtlingskrise. Auch hier möchte ich noch einmal betonen: Wir haben bereits sehr vieles getan. Wir haben sehr vieles erfolgreich ins Werk gesetzt, um den massenhaften Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland deutlich zurückzufahren. Es kommen täglich nur noch zwischen 100 und 200 Flüchtlinge in unser Land. Diese werden umgehend und umfassend registriert. Sie bekommen einen Flüchtlingsausweis ausgereicht. Wir haben ein Integrationsgesetz verabschiedet, das den Duktus des Förderns, aber auch des Forderns beinhaltet.
Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal sagen, weil Sie, Frau Kollegin Jelpke, so kritisch angemerkt haben, es gebe zu wenig Geld für Integrationskurse: Wir haben allein vom letzten Jahr zu diesem Jahr die Mittel im Bundeshaushalt für Integrations- und Sprachkurse mehr als verdoppelt. Auf den ohnehin jetzt schon sehr ansehnlichen Titel in Höhe von 560 Millionen Euro kommen im Haushaltsentwurf 2017 noch einmal 10 Prozent obendrauf. Ich glaube, das kann sich wirklich sehen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich bin auch dem Bundesinnenminister sehr dankbar, dass er in seinem Vorschlagskatalog von August dieses Jahres deutlich gemacht hat, dass wir in Zukunft bei den ausreisepflichtigen Ausländern noch stärker differenzieren müssen zwischen denen, deren Ausreise aus selbstverschuldeten Gründen nicht möglich ist, und denen, die aus unverschuldeten Gründen unser Land nicht verlassen können. Es ist deshalb richtig, dass wir den Duldungstatbestand nur auf die Personen erstrecken, die aus nicht eigenverschuldeten Gründen nicht abgeschoben werden können. Auch hier bedarf es aus meiner Sicht einer entsprechenden Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss nur noch eine kurze Bemerkung zu einem Thema, das gerade auch im Kontext mit der CSU hier immer wieder vorgetragen wurde: das Thema Vollverschleierung. Niemand in der Union hat behauptet, dass das Verbot einer Vollverschleierung im Kontext mit einer Erhöhung der Sicherheit in Deutschland stehe.
(Burkhard Lischka [SPD]: Na ja!)
Aber – eben das muss man an der Stelle dazusagen –: Es geht schon auch um den Umgang mit uns selbst, und es geht auch darum, welche Ansprüche wir an nach Deutschland kommende Ausländer richten. Wenn sich jemand im öffentlichen Raum vollverschleiert, vor Gericht, in der Schule, im Straßenverkehr, dann entspricht dies aus meiner Sicht nicht den Anforderungen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Da heißt es, Gesicht zu zeigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Vollverschleierung der Frau ein Integrationshemmnis ist,
(Michaela Noll [CDU/CSU]: Genau!)
dass sie der Bildung von Parallelgesellschaften Vorschub leistet und dass sie deshalb aus meiner Sicht auch abzulehnen ist, zumindest im öffentlichen Raum.
(Dr. Eva Högl [SPD]: Bestreitet ja niemand, dass das so ist!)
Wir werden nachdrücklich dafür eintreten und dies jetzt auch entsprechend ins Werk setzen. Aus meiner Sicht ist dies ein ganz entscheidender Punkt, –
Herr Mayer.
– nicht in sicherheitspolitischer Hinsicht, sondern in gesellschaftspolitischer Hinsicht.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Stephan Mayer. – Nächster Redner: Roland Claus für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6998749 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 185 |
Tagesordnungspunkt | Inneres |