06.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 185 / Einzelplan 07

Klaus-Dieter GröhlerCDU/CSU - Justiz und Verbraucherschutz

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachhaltigkeit ist nicht nur wichtig für den Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten, sondern auch für den Umgang mit den Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger. 2014, 2015 und 2016 leben wir nicht über unsere Verhältnisse, und diesen guten Ansatz haben wir uns auch für 2017 vorgenommen. Keine Schulden, keine neuen Steuern, keine Steuererhöhungen – das war ein ganz klares Wahlversprechen der Union, und wir lösen es ein. Dies ist, denke ich, wichtig, um die Glaubwürdigkeit der Politik und der Institutionen zu stärken und das Vertrauen der Menschen in diese herzustellen.

Ich möchte später noch auf das Stichwort „Vertrauen“ zurückkommen, mich jedoch erst einmal mit einigen Zahlen im Haushalt des Justizministers beschäftigen. Ich könnte sagen: stabil auf hohem Niveau. Das gilt für den Etat für 2017 im Vergleich zu dem von 2016. Ich möchte aber auch einiges Positive anmerken. Es gibt Themen, die uns Parlamentariern am Herzen gelegen haben und sich nach den letzten Beratungen im Haushaltsentwurf wiederfinden. So stehen dort zum Beispiel wieder fast 600 000 Euro für das Präventionsprojekt Dunkelfeld, um schon im Vorfeld die Begehung von Straftaten durch pädophile Männer zu bekämpfen.

Richtig ist auch, dass der Verein Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit mit 5,65 Millionen Euro eine höhere Förderung erhält. Er unterstützt und gestaltet rechtsstaatliche Reformen in anderen Ländern. Damit besteht die Möglichkeit, dass er einen ganz kleinen Beitrag zur Beseitigung von Fluchtursachen leistet und die Lebensqualität von Menschen in anderen Ländern verbessert.

Ebenso richtig ist es, dass im Personalhaushalt nunmehr acht neue Planstellen für die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts gegen Terrorismus und Cyberspionage eingerichtet wurden – in Anbetracht der Bedrohungsszenarien durch Islamisten auf der einen Seite, durch ausländische Spionage und Sabotage mittels IT‑Technik auf der anderen Seite wirklich ein zwingender und dringender Schritt. Die Erfolge einer verbesserten Personalausstattung beim Generalbundesanwalt lassen sich auch ablesen: Aktuell werden in Karlsruhe 130 Verfahren gegen 190 Beschuldigte im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich Syrien/Irak geführt.

Ich will an der Stelle auch sagen, dass allein der Einsatz des Bundes hier nicht ausreicht. Es hat mich heute verunsichert, als ich in der Welt lesen musste, dass angesichts der steigenden Zahl Staatsschutzverfahren in mehreren Bundesländern nicht ausreichend geführt werden können, weil es an sachkundigen Richtern und Staatsanwälten fehlt oder gar an Büroräumen und Verhandlungssälen. Das kann und darf nicht sein, meine Damen und Herren! Die Länder sind hier in der Verantwortung, und die Bürgerinnen und Bürger haben, glaube ich, gerade in diesem sensiblen Bereich eine hohe Erwartungshaltung an Strafverfolgung. Da müssen auch die Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen und eine entsprechende Ausstattung der Justiz vornehmen. Da wir alle immer von sprudelnden Steuereinnahmequellen beim Bund reden: Die gibt es genauso bei den Ländern. Ich glaube, die Länder dürfen sich an dieser Stelle nicht wegducken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie mich aber noch einmal auf den Etatentwurf von Minister Maas zurückkommen. Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit des Ministers – damit hatte ich mich ja im letzten Jahr schon beschäftigt – wird 2017 nicht weiter erhöht, sondern verbleibt auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Das heißt, ich muss meinen Vergleich hier nicht wiederholen. Sie können sich vielleicht erinnern: Ich hatte damals gesagt, dass der Ansatz für 2016 im Vergleich zu dem von 2013 um 519 Prozent gestiegen ist. Eine weitere Steigerung gibt es jetzt also nicht mehr. Ich sage auch ganz offen, Herr Minister: Wenn in den weiteren Berichterstattergesprächen die Notwendigkeit deutlich wird, dass eine personelle Verstärkung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, etwa zur Aufsicht über twitternde Mitarbeiter, benötigt wird, soll es an der Union an dieser Stelle nicht scheitern.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine kritische Anmerkung kann ich mir aber für den Bereich Verbraucherschutz nicht ganz ersparen. Der Kollege Dennis Rohde, den ich ja sonst sehr schätze, hat vorhin gesagt, es handle sich um eine Erfolgsgeschichte.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Hat er doch recht!)

Das mag man politisch so sehen, ich bin mir aber noch nicht ganz so sicher, ob man das einfach so sagen kann, oder ob man diese Frage nicht doch ein ganz klein wenig verstärkt untersuchen müsste. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verstärken. Das ist richtig; daran will ich auch gar nicht rütteln. Konsequenterweise gibt es jetzt auch ein neues Kapitel im Haushalt mit dem Titel „Verbraucherpolitik“, das mit 38 Millionen Euro ausgestattet ist.

Eines will ich an der Stelle aber auch sehr deutlich machen: Dazu, dass wir Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 41 Millionen Euro für die kommenden Jahre einfach so herausreichen, ohne dass wir uns den Bereich Verbraucherschutz einmal genauer anschauen, bin ich noch nicht so ganz bereit. Wir sollten schauen, was bisher mit dem Geld geschehen ist, wie wir es eingesetzt haben und was wir wirklich erreicht haben. Das Ausgeben von Millionen für den Verbraucherschutz ist per se ja noch kein politischer Erfolg, meine Damen und Herren. Vielmehr müssen wir uns wirklich anschauen, was im Einzelnen tatsächlich erreicht worden ist. Wir brauchen belastbare Aussagen darüber, ob wir das Geld sinnvoll eingesetzt haben. Ohne diesen Nachweis – das sage ich ganz offen – bin ich nicht dafür, dass wir immer weitere Versprechen finanzieller Art in die Zukunft vornehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine andere Kritik, Herr Maas, kann ich Ihrem Haus auch nicht ganz ersparen – Stichwort „Haushaltsreste“ –: Das Bundesjustizministerium hat im Haushaltsjahr 2014  44 Millionen Euro nicht ausgegeben und nach 2015 übertragen. Nun kann man sagen: Ja, das Haushaltsjahr 2014 war ein ganz besonderes. Wir hatten dort eine vorläufige Haushaltswirtschaft, weil der Bundestag ja erst den Haushalt beschließen musste. – Okay, das verstehe ich. Dass aber im Haushaltsjahr 2015  63 Millionen Euro nicht ausgegeben wurden und nach 2016 übertragen wurden, und von diesen 63 Millionen Euro mehr als 50 Prozent im Bereich der IT‑Technik nicht ausgegeben worden sind, dazu habe ich schon kritische Fragen.

63 Millionen Euro aus dem Haushalt 2015, die in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden, machen fast 10 Prozent des Haushaltsansatzes aus. Ich frage mich, meine Damen und Herren: Warum machen wir als Parlament Haushaltsberatungen im Ausschuss und hier im Plenum

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir sind sparsam!)

– nein, das hat mit Sparsamkeit nichts zu tun, Herr Kollege –, wenn anschließend das Ministerium im Rahmen der Haushaltswirtschaft über 60 Millionen Euro einfach in das nächste Jahr überträgt und wenn insbesondere im Bereich der IT-Technik das Geld nicht ausgegeben wird? Die Gerichte und Behörden sagen uns doch immer wieder: Hier haben wir Nachholbedarf, hier sind wir nicht modern genug. Ich sage das deshalb so kritisch, weil es immer dann, wenn man im Berichterstattergespräch im Ministerium nachfragt, ob man nicht an dem einen Haushaltsansatz vielleicht mal 100 000 Euro oder an dem anderen mal 200 000 Euro kürzen könne, weil es an einer anderen Stelle noch etwas zu finanzieren gibt, aus dem Ministerium unisono heißt: Das ist alles überhaupt nicht verzichtbar. Wir sind schon so knapp ausgestattet. – Also hier scheinen mir Realität und Aussage nicht ganz im Einklang zu stehen. Ich will ganz offen sagen: Ich werde in Zukunft vierteljährlich das Ministerium nach der Ausschöpfung aller Titelansätze abfragen müssen. Das mag zwar eine hohe bürokratische Belastung sein, aber es muss einfach einmal sein, um an dieser Stelle Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit tatsächlich umzusetzen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da machen Sie sich beliebt!)

Ich möchte aber noch eine andere Frage aufwerfen, meine Damen und Herren, nämlich: Wie gelingt es uns, die Bürgerinnen und Bürger von der Qualität unseres Rechtsstaates zu überzeugen? Was müssen wir machen, um eine erkennbare Distanz der Menschen zum Rechtsstaat und seinen Einrichtungen zu überwinden? Es gibt das schöne Zitat: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.“ Dieses stammt von Bärbel Bohley und ist schon einige Jahre alt, aber es drückt Kritik und Distanz aus. Aktuell wachsen diese Kritik und Distanz, weil immer mehr Menschen Zweifel an der Qualität unseres Rechtssystems haben. Viele glauben inzwischen, dass der Satz „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ so nicht mehr besteht. Ralph Brinkhaus hat heute Morgen hier gesagt: Heute in Deutschland zu leben ist so etwas wie ein Sechser im Lotto. – Das ist so. Ich unterschreibe den Satz, aber er kommt bei vielen Menschen draußen offensichtlich nicht mehr an.

Auf die Frage „Wie sehr vertrauen Sie der Justiz bzw. dem deutschen Rechtssystem?“ antworteten in einer Erhebung von Infratest im Mai 2016  58 Prozent mit „Ja, ich vertraue“. 38 Prozent haben gesagt: „Ich vertraue nicht.“ Diese Zahlen müssen uns alarmieren. Für einen Staat wie Deutschland ist eine Zustimmungsquote von nur 60 Prozent zu wenig. Laut EU-Justizbarometer vom April 2016 halten nur zwei Drittel der deutschen Öffentlichkeit Gerichte und Richter für unabhängig, und ein Drittel meint, sie seien abhängig. Damit liegt unser Land im Vergleich zu den anderen EU-Ländern nur im Mittelfeld.

Kein anderes Land in der Europäischen Union gibt so viel Geld für die Justiz aus wie Deutschland in Bund und Ländern. Dennoch dauert es in Deutschland durchschnittlich 192 Tage, bis in der ersten Instanz ein zivilrechtlicher Streit abgeschlossen ist, in Österreich nur 135 Tage. Ich glaube, sowohl das Ministerium als auch das Parlament müssen sich mit diesem Thema befassen. Vielleicht ist es wichtiger, dass wir uns darum kümmern, als den einen oder anderen Strafrechtsparagrafen, mit dem wir jetzt 60 Jahre in der bundesrepublikanischen Rechtsprechung gut ausgekommen sind, zu überarbeiten. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass das Vertrauen in Effizienz und Qualität unseres Rechtssystems nicht verloren geht. Wir diskutieren häufig darüber, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die sich in einer Paralleljustiz wohler fühlen. Dagegen müssen wir vorgehen. Wir müssen aber auch aufpassen, dass unsere bisherige deutsche Bevölkerung nicht immer mehr Zweifel am Rechtssystem ausdrückt und möglicherweise mit Bürgerwehr oder Verweigerung, sich rechtsstaatlichen Institutionen zu stellen, reagiert.

Es gibt im Berliner Wahlkampf eine Partei, auf deren Plakaten die Parole steht: „Was helfen die besten Polizisten, wenn die Richter nicht funktionieren?“ Ich glaube, Sie können sich vorstellen, welche ich meine. Es ist eine Partei, die ich nicht gut finde. Es ist die gleiche Partei, deren Protagonist in Brandenburg nach 70 Parkverstößen öffentlich erklärte, dass er sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten muss, das seien Nickeligkeiten. So viel zum Thema „Law and Order“ und eigenes Rechtsverständnis. Ich will auch gar keine funktionierenden Richter, meine Damen und Herren. Funktionierende Richter hatten wir schon zweimal in Deutschland. Das war nicht die beste Zeit für Recht und Gerechtigkeit.

(Beifall des Abg. Josef Rief [CDU/CSU])

Wir müssen aufpassen, dass solche Forderungen da draußen nicht verfangen, weil wir vielleicht nicht früh genug hinschauen.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine ziemlich wirre Haushaltsrede!)

Wenn mangelnde Effizienz der Justiz dazu führt, dass jemand, der Opfer einer Straftat geworden ist, erst nach über einem Jahr zum ersten Mal eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung erhält, dann zweifelt er an der Kompetenz des Staates, das Recht durchzusetzen, und der Straftäter wird in dem Falle wahrscheinlich glauben: So schlimm war meine Tat gar nicht; denn wenn der Staat ein Jahr braucht, um mich überhaupt zur Rechenschaft zu ziehen, dann scheint das ja nicht das Allerschlimmste gewesen zu sein. – Ich glaube, da müssen wir in Zukunft besser werden, da ist noch Luft nach oben. Dementsprechend sollten wir diese Aufgabe annehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Einzelplan liegen hier nicht vor.

Das Wort hat die Bundesministerin Professor Dr. ­Johanna Wanka.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6998833
Wahlperiode 18
Sitzung 185
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz
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