Jutta KrellmannDIE LINKE - Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Stegemann, gleiches Recht für gleiche Arbeit heißt nicht gleiches Recht für alle. Sie haben das gehört, weil Sie das hören wollten. Das ist eine total selektive Wahrnehmung.
(Zuruf des Abg. Albert Stegemann [CDU/CSU])
– Sie müssen sich nicht empören; das ist einfach so. Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das ist das, was ich gelernt habe, als ich 1972 meine Ausbildung begonnen habe und massenweise Frauen dafür gekämpft haben, dies zu bekommen. Jetzt kämpfen nach wie vor Frauen darum, und auch Leiharbeiter kämpfen darum, dies zu bekommen. Das, was in diesem Gesetzentwurf vorgelegt wurde, hat mit „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nichts zu tun, absolut nichts.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Nach neun Monaten!)
– Sie können gleich reden. – Ein Beispiel aus Europa, wo dies möglich ist: In Frankreich gibt es gleiches Geld für gleiche Arbeit, ab der ersten Stunde, plus 10 Prozent. Darüber hinaus zahlen die Leiharbeitsunternehmen in einen Fonds ein, aus dem Qualifizierungsmaßnahmen für die Betroffenen finanziert werden, wenn es einmal eine überlassungsfreie Zeit gibt. Unter solchen Bedingungen kann auch ich mir Leiharbeit vorstellen.
Aber das, was ich hier höre, ist völlig praxisfern, und ich finde es richtig, zu sagen: Das ist eine absolute Mogelpackung. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf wahrnehmen – nach den klaren Kritikpunkten, die hier vorgebracht wurden.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Kollege Brase, Sie haben das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7006265 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 190 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes |