22.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 190 / Tagesordnungspunkt 7

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Bundesteilhabegesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nahles, Herr Schiewerling, Sie behaupten, wir, die Opposition, machten Menschen mit Behinderungen Angst. Aus der Reihe der Sozialdemokratie hörte ich, wir trieben die Leute auf die Bäume. Wer glauben Sie eigentlich, wer Sie sind? Wer glauben Sie eigentlich, wer wir sind? Glauben Sie, wir wären in der Lage, Menschen solche Angst zu machen, dass sie auf Bäume zu treiben seien? Glauben Sie eigentlich wirklich das, was Sie sagen? Menschen mit Behinderungen sind selbstbestimmte Menschen, und sehr viele Fachleute mit Behinderungen haben Angst vor Ihrem Gesetz. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Schiewerling, zum Thema Partikularinteressen. Sie sagten: Es kommen viele unterschiedliche Gruppen, die irgendwie ihre Kleinigkeiten durchsetzen wollen. – Alle diese Gruppen haben sich zusammengeschlossen und erheben sechs Kernforderungen. Sie sagen ganz dezidiert, was sie wollen. Wir als gesamtes Parlament könnten beschließen, das gemeinschaftliche Projekt umsetzen. Dann könnten wir in zweiter Lesung ganz in Ruhe miteinander reden und gemeinsam ein Gesetz verabschieden. Aber so, wie es jetzt ist, geht es nicht; denn der Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, ist schlicht eine Unverschämtheit.

Über Jahre hinweg haben Sie ausgiebig mit Menschen mit Behinderungen zusammengesessen und sich beraten. Jetzt zeigt sich: Sie haben all diese Jahre anscheinend nicht zugehört. Dazu kommt noch: Sie legen ein schlechtes Gesetz vor. Das Vertrauen behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und ihrer Unterstützer haben Sie verspielt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das merken wir an den vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, mit denen wir überschüttet werden, und wir wissen: Sie auch. Das sehen wir daran, dass heute Menschen mit Behinderungen vor dem Brandenburger Tor protestieren und das, was heute hier vor sich geht, ganz genau beobachten; da bin ich sicher. Sie verfolgen unsere Debatte auf einer Videoleinwand. Ich und meine Fraktion haben sehr viel Verständnis für das Misstrauen, das die Menschen zu Recht haben;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE])

denn wer sich den Gesetzentwurf genauer ansieht, der wird feststellen, dass sich die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern wird.

Sie sind gut darin, ein schlechtes Gesetz gut zu verpacken. Liebe Sozialdemokratie, Sie haben sich bei jeder Gelegenheit mit großen Worten für Teilhabe und Inklusion ausgesprochen, aber im Detail sieht es dann plötzlich ganz anders aus. Es droht, dass diejenigen, die Teilhabeleistungen benötigen, diese in Zukunft nicht bekommen werden. Zu Recht steht die Sorge im Raum, dass Menschen, die dringend Leistungen brauchen, sie nicht bekommen werden. Ich sage Ihnen jetzt auch konkret, warum.

Sie haben neue Kriterien definiert, die man zukünftig erfüllen muss, um Unterstützung zu bekommen. Es sind genau neun Lebensbereiche, die Sie beschreiben, und man muss nachweisen, dass man in mindestens fünf dieser Lebensbereiche Unterstützung braucht. Warum sollen Menschen, die in vier Lebensbereichen Unterstützungsbedarf haben, die Unterstützung zukünftig nicht bekommen? Warum soll es so sein, dass nicht drei oder sechs, sondern nur ein Lebensbereich ausreicht – ein Mensch, der nur in einem Lebensbereich Unterstützungsbedarf hat, braucht die Unterstützung doch trotzdem –, um den Menschen die Unterstützung zu versagen? Das verstehe ich nicht. Ich habe diese Frage viele Male gestellt, aber ich habe bisher keine befriedigende Antwort darauf bekommen.

Überlegen Sie einmal, was das beispielsweise für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bedeutet. Das sind Menschen, die heute Unterstützung brauchen, morgen sehr gut zurechtkommen, aber in der nächsten Woche vielleicht wieder erheblichen Unterstützungsbedarf haben. In Zukunft werden sie aus dem System herausfallen.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das wird nicht neu festgestellt!)

Auch wenn Sie Bestandsschutz für die heutige Gruppe garantieren, wird das in Zukunft Probleme schaffen. Das wissen Sie selber ganz genau. Das steht in allen Stellungnahmen, mit denen Sie überflutet wurden.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Was ist das für ein Blödsinn?)

Sie würden gut daran tun, diese Stellungnahmen endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Es wird doch nicht immer wieder der Bedarf festgestellt!)

– Jetzt halten Sie einmal die Luft an, Herr Rosemann.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute Morgen eine Stellungnahme herausgegeben, in der vernichtende Kritik geübt wird. Es heißt, mit dem Kriterium der fünf Lebensbereiche öffnen Sie einer Einspardynamik Tür und Tor. Ja, Sie verscherbeln hier die Menschenrechte, weil Sie Geld einsparen wollen. Insofern hat die Kollegin Werner vollkommen recht, wenn sie sagt: Das hier ist ein Spargesetz und nichts anderes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD)

Damit aber nicht genug. Wenn Sie den Menschen nur den Zugang zu Leistungen verwehren würden, wäre es ziemlich leicht, das zu korrigieren – ich habe einen Vorschlag gemacht: Unterstützungsbedarf in einem Lebensbereich muss für den Anspruch ausreichen –; aber Sie haben auch an den Leistungen selbst Raubbau betrieben. Nur ein Beispiel: Der Druck, aus der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft in ein Heim umzuziehen, wird künftig steigen. Wir werden junge Menschen mit Behinderungen haben, die in Altenpflegeheimen wohnen müssen. Das passiert jetzt schon. Für diejenigen, die das nicht wissen: Es passiert jetzt schon, dass Leute, die jung sind, in Altenpflegeheime kommen. – Aber zukünftig werden die Fallzahlen steigen. Stellen Sie sich einmal vor, zum Beispiel Ihnen, Frau Freudenstein, würde man sagen: Ziehen Sie in ein Altenpflegeheim! – Ich glaube, Sie würden sich bedanken.

(Zuruf der Abg. Kerstin Griese [SPD])

Die Schutzmechanismen, die heute noch bestehen, werden in diesem Gesetz gestrichen. Kein Mensch kann sich vorstellen, dass Sie wirklich so grausam sein wollen – ich sage: grausam –, den Menschen so etwas zuzumuten. Wenn Sie das nicht wollen, dann stellen Sie das gefälligst in dem Gesetz klar. Dann brauchen die Leute nicht mehr auf Bäume zu klettern und keine Angst mehr zu haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das machen Sie, um Geld zu sparen. Das ist die Katastrophe. Was Sie mit diesem Gesetz machen, das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wir leben in einem reichen Land. Die Einnahmen der öffentlichen Haushalte liegen über ihren Ausgaben, und Sie sind sich nicht zu schade, Menschen mit Behinderungen diese Leistungen zu nehmen, die sie so dringend brauchen. Ich glaube nicht, dass Ihnen irgendjemand hier ernsthaft zutraut, dass Sie so hart vorgehen.

(Dr. Carola Reimann [SPD]: Das ist eine Unterstellung!)

Genau das nutzen Sie aus: das Grundvertrauen der Menschen, dass sich der Staat mindestens um diejenigen gut kümmert, die am stärksten darauf angewiesen sind. – Das ist schlicht eine Sauerei.

Ich möchte daran erinnern, dass die Vereinten Nationen vor etwas mehr als einem Jahr sehr deutliche Worte gefunden haben, was die Situation behinderter Menschen in Deutschland angeht. Weil ich gerade schon über Wohnmöglichkeiten sprach, bleibe ich bei dem Thema. Ganz kurz und knapp: Die Expertinnen und Experten bei den UN weisen darauf hin, dass es zu viele Wohnheime gibt und zu wenige Alternativen in Deutschland. Verbunden war die Kritik mit der unmissverständlichen Aufforderung, ausreichende Finanzmittel verfügbar zu machen, um die unabhängige Lebensführung zu fördern. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen mit Ihrem Gesetz leider genau das Gegenteil: Sie nehmen kein Geld in die Hand; Sie lassen Länder und Kommunen im Regen stehen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Rüffer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wolff?

Ja, na klar.

Frau Kollegin Rüffer, herzlichen Dank. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bund die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet – Punkt eins – und wir 700 Millionen Euro in die Hand nehmen, um das Bundesteilhabegesetz in Gang zu setzen, dass es also kein Spargesetz ist? Sind Sie auch bereit, anzuerkennen, dass wir beim Leistungszugang – bei dem Thema wollte ich mich vorhin schon melden – erstens Bestandsschutz haben, zweitens Unterstützungsbedarf in fünf aus neun Lebensbereichen als Voraussetzung haben, drittens Unterstützungsbedarf in drei aus neun Lebensbereichen als Voraussetzung haben, wenn jemand auf Assistenz angewiesen ist, viertens es einen Ermessensspielraum gibt, dass wir also vier Möglichkeiten haben, dass wir Geld in die Hand nehmen und keine Einsparungen vornehmen? Bitte erklären Sie mir, was Sie hier erzählen!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das mache ich gerne, Frau Wolff, um zur Erhellung beizutragen. Sie haben im Koalitionsvertrag geschrieben, Sie würden die Kommunen um 5 Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe entlasten.

(Andrea Nahles, Bundesministerin: Ja! Das tun wir ja auch!)

Dieses Versprechen haben Sie vor mehr als einem Jahr gebrochen.

(Widerspruch bei der SPD)

Alle Kommunen und alle Länder gingen bis vor kurzem davon aus, dass Sie Ihr Versprechen halten.

(Kerstin Griese [SPD]: Das steht so nicht drin!)

– Sie müssen sich die Wahrheit schon anhören. – Die Entlastung um 5 Milliarden Euro findet nicht im Bereich der Eingliederungshilfe statt und wird nicht in das Leistungssystem vor Ort fließen. Das ist Punkt eins. Da kommen Sie nicht drum herum.

(Katja Mast [SPD]: Das steht so nicht im Koalitionsvertrag!)

Das können Sie im Haushalt nachlesen. Das Zweite ist, dass die 700 Millionen Euro nicht insgesamt in den Bereich der Eingliederungshilfe fließen, sondern das meiste von diesem Geld – in der Tat – für Entlastungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen genutzt wird.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Das hat aber nichts mit dem zu tun, worüber ich hier rede: dem Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe, der zu diesen massiven Problemen führt, die ich gerade skizziert habe, nämlich: Rein ins Heim! – Frau Ulla Schmidt ist, glaube ich, nicht mehr anwesend; sie saß vorhin hier. Das war sehr gut. Sie steht an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die an genau diesem Punkt massive Kritik übt. Sie war vorgestern dabei, als ein Gutachten vorgestellt wurde, das zeigt, dass die Ausweitung des § 43a SGB XI nicht nur Mist ist, sondern dass der Paragraf an sich auch verfassungswidrig ist. Auf diesen Punkt kann ich jetzt nicht im Detail eingehen, aber Ihre Kollegin Ulla Schmidt kann Ihnen da ganz viel erklären. Sie wird Ihnen ganz konkrete Hinweise darauf geben, was an diesem Gesetzentwurf geändert werden muss, damit wir ein gutes Gesetz bekommen, wozu ja die Chance besteht, wenn Sie die sechs Kernforderungen der Verbände umsetzen würden.

(Katja Mast [SPD]: Ist das die Antwort auf die Frage?)

Ich glaube, damit habe ich Ihre Frage ausreichend beantwortet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Sie haben nicht geantwortet!)

Frau Kollegin, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung, und zwar des Kollegen Birkwald.

Ja, gerne. – Ich musste erst einmal schauen, wo er sitzt.

Hier sitze ich.

Ich hatte nicht mit einer Frage von der Linken gerechnet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin Rüffer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich frage Sie, ob es aus Ihrer Sicht in Ordnung ist, dass ich Ihre Antwort, die Sie der Kollegin Wolff gegeben haben, ergänze.

Gerne.

Ich will das wie folgt ergänzen: Ich habe hier die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, in dem Fall des Ausschusses für Frauen und Jugend, des Finanzausschusses, des Gesundheitsausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, des Ausschusses für Kulturfragen und des Rechtsausschusses. Diese Ausschüsse empfehlen, zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung zu nehmen – daraus will ich zitieren –:

Es ist gleichwohl daran zu erinnern, dass die Zusagen des Bundes auch beinhalteten, dass aus dem Bundesteilhabegesetz keine zusätzlichen Ausgaben für Länder und Kommunen erwachsen dürfen und die Reform einen Beitrag dazu leistet, die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen. Diese Ziele

– Frau Kollegin Wolff –

werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar verfehlt. Denn der Gesetzentwurf geht nicht von einer finanziellen Entlastung, sondern von einer Belastung der Länder und Kommunen durch die Reform der Eingliederungshilfe aus.

(Widerspruch bei der SPD)

Insofern ist Ihr Verweis auf die Entlastung der Kommunen schon durch verschiedene Ausschüsse des Bundesrates ad absurdum geführt. Ich bitte, das allgemein zur Kenntnis zu nehmen.

Danke schön.

(Katja Mast [SPD]: Leute! Matthias!)

Wir sind jetzt bei der Beantwortung.

(Uwe Schummer [CDU/CSU]: Es war ja keine Frage!)

Ich weise darauf hin: Wir sind hier bei einer Frage oder Zwischenbemerkung, die jeder machen kann, aber nicht in Form einer Debattenverlängerung. Ich lasse jetzt noch die Antwort der Kollegin Rüffer zu, werde aber dann darauf achten, dass wir die Debatte geordnet weiterführen können. – Frau Kollegin Rüffer, Sie haben jetzt die Möglichkeit, diese Frage oder diese Bemerkung zu kommentieren, zu beantworten.

Ich muss das, glaube ich, gar nicht weiter kommentieren. Es reicht, zu sagen, dass der Kollege Birkwald einfach einen guten Beitrag geliefert hat. Herzlichen Dank für die Nachfrage.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Er hat von Leistungsausweitung gesprochen! Sie widersprechen dem! – Zuruf der Abg. Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD] – Abg. Mechthild Rawert [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

– Da ist noch eine Meldung.

Ich lasse jetzt, wenn Sie einverstanden sind, Frau Kollegin Rüffer, noch eine Zwischenfrage zu. Dann allerdings belassen wir es dabei. – Frau Kollegin Rawert, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage.

Ich wollte mich ja eigentlich nicht mehr melden, aber jetzt habe ich es doch getan. Herzlichen Dank für die Ausführungen, die Sie jetzt hier gerade gemacht haben. Sie zeigen, dass die Bundesländerfarbenlehre, egal ob rot, links, grün oder schwarz, davon ausgeht, kein weiteres eigenes Geld zu investieren, und fordert, dass die Ausgabendynamik seitens der Länder und der Kommunen – das ist ja der Punkt – gestoppt werden soll.

Der Bund gibt 700 Millionen Euro.

(Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Zusätzlich!)

Frau Rüffer, ich hoffe, Sie bestätigen mir das: Zur Entlastung und Unterstützung in den einzelnen Bundesländern, in den einzelnen Kommunen braucht es, weil es ungleiche Sachverhalte gibt, tatsächlich gleichwertige qualitativ hochwertige Standards. Daher: Die Bundesländer, unabhängig von der Farbenlehre, wünschen Bundesgeld.

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht noch nicht einmal Ihre Fraktion! – Gegenruf der Abg. Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Muss sie auch nicht!)

Sie haben noch die Möglichkeit, darauf zu antworten, müssen es aber nicht.

Ich glaube, das war jetzt als Hinweis wenig hilfreich. Herr Birkwald und ich haben viel dazu gesagt. Es ist so, dass die Länder in diesem Bereich nicht ausreichend entlastet werden, und das kritisieren die Länder auch.

(Katja Mast [SPD]: Sie widersprechen sich!)

Sie lassen die Länder und die Kommunen im Regen stehen.

(Katja Mast [SPD]: Sie lassen die Behinderten im Regen stehen!)

Ich habe gerade gesagt, wozu diese 700 Millionen Euro dienen werden. Sie sind nicht dazu da, einheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Gesetz für die einheitlichen Lebensverhältnisse heißt Bundesteilhabegesetz. Dieses Gesetz hier wird aber keine einheitlichen Lebensverhältnisse schaffen, sondern den Flickenteppich noch schwieriger machen. – Ich bin mit der Antwort zu Ende, Sie können sich gern wieder hinsetzen.

(Mechthild Rawert [SPD]: Okay, danke!)

Ich will Ihnen aber einmal erklären, was eigentlich die Herausforderung ist, die vor uns liegt: die inklusive Gesellschaft. Dabei geht es um mehr als um dieses Gesetz. Es geht darum, dass wir in einer alternden Gesellschaft leben. Wir sprechen immer wieder über den demografischen Wandel. Das heißt, wir müssen diese Gesellschaft fundamental umgestalten, damit sie für Alte, Junge, Behinderte und alle Menschen funktioniert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das ist ein Riesending, das wir vor uns haben. Sie hätten einen Beitrag dazu leisten können, aber das tun Sie nicht. Es geht hier nicht um ein Wolkenkuckucksheim, um goldene Rollstühle oder irgendetwas, sondern um nachvollziehbare Dinge, die die Menschen haben wollen und auf die sie ein Recht haben.

Fast alle Menschen möchten in der eigenen Wohnung alt werden. Wer einen Unfall hatte und danach plötzlich im Rollstuhl sitzt, möchte natürlich trotzdem weiterhin am Leben in der Gesellschaft teilnehmen, und wer ein behindertes Kind hat, der möchte natürlich, dass auch dieses Kind gute Bildungschancen hat und später einen Arbeitsplatz findet, der zu seinen Interessen passt. Daran müssen wir arbeiten. All dies sind Rechte, die die Menschen haben, und wir müssen das ermöglichen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber anstatt diese große Aufgabe beherzt anzugehen, haben Sie sich drei Jahre im Hinterzimmer versteckt und legen jetzt ein Gesetz vor, das darauf zielt, möglichst viel Geld zu sparen.

(Widerspruch bei der SPD – Katja Mast [SPD]: Unverschämtheit!)

Bitte schauen Sie sich alle noch einmal die zahlreichen Stellungnahmen an. Sprechen Sie mit der SPD, sprechen Sie bitte mit Ulla Schmidt, Mitglied Ihrer Fraktion und bei der Lebenshilfe ganz an der Spitze. Dann können wir, glaube ich, am Ende gemeinsam – auch Herr Schummer wäre dabei – ein gutes Gesetz schaffen. Aber die Grundlagen liegen heute einfach nicht auf dem Tisch.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Carola Reimann für die SPD.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006398
Wahlperiode 18
Sitzung 190
Tagesordnungspunkt Bundesteilhabegesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta