22.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 190 / Tagesordnungspunkt 7

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Bundesteilhabegesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Wissen Sie, Frau Werner und Frau Rüffer: Sie bringen eine Schärfe in die Debatte, die uns nicht weiterhilft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich glaube, dass es unangemessen ist, sich zum Sprachrohr der Behinderten zu machen. Die können das ganz gut selber.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das machen sie gerade am Brandenburger Tor!)

Ich glaube auch, dass es da sehr unterschiedliche Interessen gibt. Viele würden sich dagegen verwahren, von Ihnen in dieser Art vertreten zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das tun Sie doch! Sie maßen sich doch an, sie zu vertreten!)

Es geht nicht darum, Protest möglichst laut zu formulieren.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir artikulieren unsere Meinung! Das dürfen wir doch wohl, oder? – Gegenruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Manchmal geht es auch um das Wie!)

Es geht darum, ein besonders gutes Gesetz zu schaffen.

Es wird hier ein Bild gezeichnet, als würden überall in den Ministerien und Parlamenten Menschen sitzen, die nichts anderes im Sinn haben, als Menschen mit Behinderungen das Leben schwer zu machen. In welcher Welt leben Sie denn? Was haben Sie denn für ein Menschenbild?

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es ist völlig unbestritten, dass wir es hier mit einem schwierigen Gesetz zu tun haben. Es ist ein sehr großes und umfangreiches Gesetz, und es gibt viele Betroffene. Wir haben in Deutschland zum Beispiel mehr als 700 000 Empfänger von Eingliederungshilfe. Es geht also um eine ausgesprochen wichtige Sache, und sie ist auch zu wichtig, als dass man sie dafür nutzen sollte, einfach nur politischen Profit daraus zu schlagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja!)

Was wollen wir mit unserem Gesetz erreichen? Eine ganze Menge: Wir wollen den inklusiven Arbeitsmarkt vorantreiben, wir wollen Bürokratie abbauen, wir wollen gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen, wir wollen den Zugang zu Leistungen ebnen, wir wollen die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung garantieren und die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben stärken. – Das alles sind im Übrigen völlig berechtigte Erwartungen, weil es auch keine Sonderwünsche sind, sondern sie betreffen viele Dinge, die für Menschen ohne Behinderung der Normalfall sind.

Trotzdem ist es ein schwieriger Gesetzentwurf. Die Gründe dafür kennen wir; sie wurden hier in der Debatte ja auch schon diskutiert. Es geht um Geld und um Zuständigkeiten und eben nicht einfach um den Behinderten oder die Behinderten, sondern um Menschen mit sehr spezifischen Bedürfnissen und viele Einzelfälle. Das macht es im Übrigen den Sachbearbeitern in den Ämtern und in den Sozialverwaltungen, die auch keine bösen Menschen sind, oft so schwer. Ermessensentscheidungen sind keine Willkürentscheidungen, sondern sie werden immer auch mit Blick auf den Menschen getroffen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Viele reden bei diesem Gesetzentwurf völlig zu Recht mit: der Bund, die Betroffenen, die Länder, die Leistungserbringer, die Kommunen und die kirchlichen Verbände. Die Aufgabe ist eine wirklich schwierige, aber ich bin mir ganz sicher: Wir werden sie lösen. Wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben, wird vieles besser werden, weil vieles besser werden muss.

Was sind die Themen, die uns beschäftigen? Das ist zum einen der Begriff der Behinderung. Was ist eigentlich eine Behinderung? Diesen Begriff wollen wir im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention neu definieren. Damit zusammenhängend wollen wir zum anderen auch definieren, wer eigentlich Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen soll. Es soll ausdrücklich – das wurde schon erwähnt – keine Ausweitung des Personenkreises geben, gleichzeitig soll es aber auch ausdrücklich keine Einschränkung des Personenkreises geben. Die stoische Wiederholung macht eine Behauptung nicht wahr.

Im Gesetzentwurf steht momentan die Fünf-aus-neun-Regelung. Sie ist heftig umstritten; das entgeht niemandem. Wir müssen im parlamentarischen Verfahren überlegen, wie wir diesen Befürchtungen entgegentreten können; denn wir alle wollen, dass jeder, der Eingliederungshilfe braucht, diese Eingliederungshilfe in Zukunft auch bekommt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Die Kollegin Reimann hat schon darauf hingewiesen: Das muss erst 2020 letztlich wirklich festgezurrt sein. Deswegen haben wir auch noch Zeit, das alte und das neue System möglicherweise parallel laufen zu lassen, zu evaluieren und zu schauen, wo es Verwerfungen geben könnte. Bisher waren die Erfahrungen so, dass diese Fünf-aus-neun-Regelung eigentlich funktioniert, aber wir werden den Befürchtungen dort auch entgegentreten und alles tun, um die Ängste an diesem Punkt auszuräumen.

Ein ganz wichtiger Punkt im Gesetz – ich meine, er wird weithin unterschätzt – ist das Teilhabeplanverfahren. Das ist vielleicht sogar eine der wichtigsten Errungenschaften. In Fällen, in denen mehrere Rehaträger mit einem Betroffenen befasst sind, müssen sie sich untereinander einigen, sodass der Antragsteller die Leistungen zwar nicht aus einer Hand, aber wie aus einer Hand bekommen kann.

Es ist ein Kernanliegen vieler Betroffener, die Bürokratie einzudämmen und auf Augenhöhe mit den Leistungsträgern ins Gespräch zu kommen. Auf Wunsch kann es auch Teilhabekonferenzen geben. Ich meine, das ist ein ganz großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmungsrecht und dahin, das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sicherzustellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir werden auch die unabhängige Beratung stärken, weil dieses Gesetz auch mehr Beratung erfordert. Hier gibt es mancherorts – das ist in den Ländern sehr unterschiedlich – Nachholbedarf.

Wir wollen auch darauf achten, dass wir die Kompetenz der Betroffenen selber nutzen. Wir wollen also mehr Peer-to-Peer-Beratung und gleichzeitig verhindern, dass es Doppelstrukturen gibt. Dort, wo die Beratung schon sehr gut funktioniert, wollen wir darauf aufbauen, damit in Zukunft jeder Betroffene weiß, worauf er Anspruch hat und wie er an seine Rechte kommt.

Ein wichtiges Anliegen ist uns, die Teilhabe am Arbeitsleben vielfältiger zu gestalten. Hier gibt es viele Neuerungen und sehr viele Verbesserungen. Auch hier reagieren wir auf die UN‑Behindertenrechtskonvention und die Staatenprüfung. Dabei wollen wir ausdrücklich bewährte Strukturen erhalten und damit auch zum Beispiel den Menschen in den Werkstätten Sicherheit geben. Aber wir wollen auch das Spektrum erweitern und neben den bewährten Werkstätten alternative Leistungsanbieter mit einer größeren Angebotsvielfalt zulassen. Das soll den Leistungsberechtigten Wahlfreiheit eröffnen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass diese Angebotsvielfalt nicht zu einer qualitativen Verschlechterung führt. Darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren achten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Gute Erfahrungen wurden in einigen Bundesländern schon mit dem Budget für Arbeit gemacht, einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss, mit dem der Mensch mit Behinderung zu seinem Arbeitgeber gehen kann. So wird der Schritt in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Dieses Budget für Arbeit wollen wir bundesweit verankern.

Ein Thema, das von Anfang an im Zentrum der Debatte stand, war die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, wenngleich dieser Teil, der der teuerste bei dem Gesetz wird, gar nicht besonders viele Menschen betrifft; aber er hat hohen Symbolwert. „ Raus aus dem Fürsorgesystem“, das ist eine Kernforderung. Ab 2020 werden wir in der Tat ein völlig neues Finanzierungsmodell einführen, das keine detaillierte Darlegung der finanziellen Verhältnisse mehr erfordert. Betroffene können dann ohne großen Aufwand erkennen, was sie selber, abhängig vom Gesamteinkommen, zu der Eingliederungshilfe beitragen müssen. Dann müssen nur noch die einen Eigenbeitrag leisten, die mindestens ein durchschnittliches Arbeitseinkommen oder mehr erzielen. Beim Vermögen wird der Deckel von heute 2 600 Euro auf 50 000 Euro angehoben – ein Riesenschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dass das von vielen als Heiratshindernis empfundene Heranziehen des Partner- oder Ehegatteneinkommens wegfällt, wurde ebenfalls schon erwähnt.

Die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben sollen mit dem Bundesteilhabegesetz gestärkt werden. Es soll mehr Ansprüche auf Fortbildungen und auf Freistellungen geben. Auch die Werkstatträte werden in ihrer Arbeit gestärkt.

Ein mir ganz wichtiger Punkt ist die jetzt bundesweite Verankerung der Komplexleistung Frühförderung: ein Riesenfortschritt für betroffene Familien, die gerade, wenn sie ein Kind mit Behinderung haben, andere Sorgen haben, als zu verschiedenen Rehaträgern zu laufen. In Bayern wird das seit vielen Jahren sehr erfolgreich praktiziert. Das ist ein wirklich guter Punkt im Bundesteilhabegesetz.

Mit Modellvorhaben zur Prävention wollen wir darauf hinwirken, dass überhaupt nicht mehr so viele Menschen in die Eingliederungshilfe rutschen. Dann gibt es, viel diskutiert, die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, die auf uns im Wesentlichen deswegen zukam, weil es durch das Pflegestärkungsgesetz III in der Pflege Teilhabeelemente gibt und sich die Leistungen von Eingliederungshilfe und Pflege so weit annähern können, dass man eine Abgrenzung vornehmen muss.

Ich weiß auch um die Befürchtung, dass junge Menschen dann nicht mehr in der Eingliederungshilfe behandelt werden, sondern womöglich in der Pflege landen – wo sie natürlich nicht hingehören, Frau Rüffer, und das will auch keiner. Deswegen werden wir das auch klarstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schreiben Sie es doch rein!)

– Das brauchen Sie auch nicht mehr zu wiederholen. Das will kein Mensch.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es ist so drin!)

Das Poolen von Leistungen ist auch ein sehr wichtiger Punkt, über den wir reden können. Es geht um Zumutbarkeit und um Zustimmung. Wann dürfen Leistungen für mehrere Personen gebündelt erbracht werden? Das ist ein Knackpunkt in der Debatte, weil es hier tatsächlich um Geld geht und weil die Betroffenen völlig zu Recht sagen: Hier ist auch mein Selbstbestimmungsrecht tangiert. – Deswegen ist es ein wirklich wichtiger Punkt. Es geht um das Wunsch- und Wahlrecht. Auch wenn stoisch behauptet wird, es würde da ums Wohnen gehen – es reicht ein eindringlicher Blick in den Gesetzentwurf, um zu sehen: Nein, es geht nicht um Poolen im Bereich des Wohnens.

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]:  Genau!)

Das ist nicht die Absicht des Gesetzgebers.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dieser kleine Einblick macht vielleicht deutlich: Es gibt im vorliegenden Gesetzentwurf viele Neuerungen, viele Verbesserungen und, weil es so viele Neuerungen sind, auch viele Unsicherheiten. Ich habe im diesjährigen Prozess – das mögen Sie anders wahrgenommen haben – allerorten den guten Willen zur Kenntnis genommen, ein wirklich gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Menschen mit Behinderung das Leben in unserem Land leichter macht. Ich persönlich habe das große Anliegen, dass wir diejenigen, die sich nicht nur nicht laut, sondern möglicherweise überhaupt nicht artikulieren können, die vielleicht auch nicht in der Lage sind, zu demonstrieren, in diesem Gesetzgebungsprozess besonders im Auge behalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Katrin Werner [DIE LINKE]: Kommen Sie mit ans Brandenburger Tor, und reden Sie mit denen!)

Meine Damen, meine Herren, ich freue mich auf die Beratungen. Ich bleibe zuversichtlich und bin ganz sicher: Wir kriegen das hin.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Kollegin Kerstin Tack spricht als Nächste für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006411
Wahlperiode 18
Sitzung 190
Tagesordnungspunkt Bundesteilhabegesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta