Harald PetzoldDIE LINKE - Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – auch wenn es nur noch wenige sind – auf den Besuchertribünen! Das war schon eine ganz gewaltige Pirouette, die hier in der Debatte über das Presseauskunftsgesetz gedreht worden ist,
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)
nämlich zum einen die Übereinstimmung aller Fraktionen in der Frage der Pressefreiheit zu betonen, aber zum anderen Frau Rößner derart das Wort im Munde herumzudrehen, wie das hier durch den Kollegen Mayer passiert ist. Aber egal.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das zeigt leider, dass es mit dem Unter-die-Arme-Greifen wahrscheinlich nicht so einfach sein wird, selbst wenn die SPD guten Willen aufbringen sollte.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider!)
Aber vielleicht sollten wir uns auf den Kern, um den es geht, zurückbesinnen. Es geht nämlich nicht nur um die Pressefreiheit, sondern es geht eigentlich auch um ein urdemokratisches Recht, nämlich das Recht der Öffentlichkeit auf Information und Transparenz. Das sollten wir vielleicht nicht ganz unter den Teppich kehren.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn dieses Recht wird immer wieder auf eine sehr harte Probe gestellt, nicht nur weil Geheimdienste nicht besonders auskunftsfreudig sind, sondern auch weil Geheimniskrämerei, was öffentliche Verwaltungen anbelangt, offenbar sehr oft vor Demokratie geht und vor Transparenz allemal. Deswegen sind wir sehr froh, dass Bündnis 90/Die Grünen heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben – auch wenn ich ein bisschen sauer darüber bin, dass er heute früh noch in die Tagesordnung gedrückt wurde, sodass wir zu fast nachtschlafender Stunde darüber reden müssen. Aber sei es drum, wichtig ist, dass wir darüber reden. Sie haben die Genesis, die Umstände, wie es zustande gekommen ist – dabei ging es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes –, genannt, Frau Kollegin Rößner. Auch der Kollege Mayer hat darauf Bezug genommen. Insofern bin ich also ganz froh, dass wir das hier gemeinsam öffentlich besprechen.
Es wäre eigentlich ein ganz einfacher Akt, die bestehende Rechtsunsicherheit, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt worden ist, abzustellen. Sie wurde bislang auch in den Diskussionen über die Föderalismusreform bzw. die Zuweisung des Gegenstandes an die Länder festgestellt. Dafür bräuchte es aber natürlich einen entsprechenden politischen Willen. Da will ich zumindest die SPD noch einmal auf den Kollegen Dörmann verweisen, der in der Debatte am 27. Juni 2013 richtigerweise gesagt hat:
Es geht der Bundesregierung darum, die verfassungsrechtlich zugesicherten Auskunftsansprüche für die Medien so klein wie möglich zu halten.
Das ist nämlich das Problem, vor dem wir stehen. Die Einschätzung ist richtig. Leider hat er sie seitdem nicht wiederholt.
Ich will hoffen, dass wir die Zusage des Kollegen Hartmann, dass Sie dem Koalitionspartner an der Stelle durchaus unter die Arme greifen wollen, um hier weiter voranzukommen, ernstnehmen können. Sehr optimistisch bin ich nicht, weil nämlich im Bundesarchivgesetz Regelungen getroffen werden, die im Grunde genommen das Recht auf Informationsfreiheit, das im entsprechenden Informationsfreiheitsgesetz geregelt ist, schon wieder konterkarieren, wenn dort geschrieben steht, dass es den Geheimdiensten praktisch selbst überlassen ist, welche Informationen sie an die Presse bzw. die Öffentlichkeit geben und welche Unterlagen ans Bundesarchiv übergeben werden. Das kann uns nicht befriedigen, und das kann so nicht bleiben. An der Stelle müssen wir eben auch bei anderen Gesetzen nachbessern. Es ist nicht so, dass wir nur ein Presseauskunftsgesetz brauchen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir haben nicht zuletzt durch den NSU-Skandal und die NSA-Massenbespitzelung gelernt: Geheimdienste neigen dazu, sich zu verselbstständigen und der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Die offene Gesellschaft muss sich dagegen wehren. Mit einem Presseauskunftsgesetz würden wir ein Instrument schaffen, um diesem gefährlichen Prozess zumindest ein Stück Widerstand entgegensetzen zu können. Insofern wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihm auch zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Harald Petzold. – Nächster Redner ist Sebastian Hartmann für die SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7006673 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 190 |
Tagesordnungspunkt | Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden |